
Es gilt das gesprochene Wort:
"Anrede,
mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Agrarumweltmaßnahme AL1 – „Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau“ wieder angeboten wird. Weshalb die Maßnahme 2014 zunächst zur Antragstellung angeboten und dann zurückgezogen wurde, hat die Landesregierung bereits umfassend mit ihrer Antwort auf die kleine Anfrage von mehreren Abgeordneten der CDU-Fraktion (Drucksache 17/1966) erläutert.
Worum geht es? Die Maßnahme AL1 sah insbesondere die Förderung des Anbaus von Leguminosen, also von Eiweißpflanzen vor. Die Maßnahme wurde ausdrücklich unter Vorbehalt angeboten. Obgleich die Maßnahme stark nachgefragt war, hat das ML (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) von dem Vorbehalt Gebrauch gemacht und die Maßnahme zurückgezogen.
Ich glaube, es besteht Einigkeit darüber, dass die Zielsetzung der Maßnahme, den Anbau von Eiweißpflanzen zu fördern, grundsätzlich richtig ist. Es ist sinnvoll, den Anteil des heimisch erzeugten Eiweißfuttermittels zu stärken und dadurch die Importanteile zu senken. Eiweißpflanzen sind in der Lage, Stickstoff aus der Luft zu binden und verringern so den Düngereinsatz. Ferner kommt es durch den Anbau von Eiweißpflanzen zu mehr Artenvielfalt und schließlich bieten blühende Leguminosen Bienen eine ausgezeichnete Nahrungsgrundlage. Dennoch gab es gute Gründe die Maßnahme AL 1 zurückzuziehen. Dazu später.
Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, für die SPD-Fraktion klarzustellen, dass wir die Verärgerung der Landwirte, die auch in der vorliegenden Petition zum Ausdruck kommt, verstehen können. Die Antragsteller haben in der Erwartung, eine Förderung zu erhalten, Saatgut gekauft, haben weitere Dispositionen getroffen. Wenn dann die Maßnahme zurückgezogen und die beantragte Förderung nicht gewährt wird, ist das für die Betroffenen sicherlich zunächst einmal nicht ohne weiteres nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar ist für mich allerdings, dass in diesem Zusammenhang von Willkür gesprochen wird und noch weniger kann ich nachvollziehen, dass seitens der Opposition noch zusätzlich Öl ins Feuer gegossen wird.
Ich möchte an dieser Stelle nochmal ausdrücklich feststellen, dass die Maßnahme AL 1 im Jahr 2014 unter ausdrücklichem Vorbehalt angeboten wurde. Seinerzeit standen weder alle maßgeblichen Rahmenbedingungen der EU-Agrarreform fest noch lag eine Genehmigung der EU-Kommission für die angebotenen Maßnahmen vor.
Diejenigen Landwirte, die eine Förderung beantragt haben, konnten also nicht sicher davon ausgehen, eine Förderung aus der Maßnahme AL 1 zu erhalten. Damit, dass es in einer Phase der Umstellung zwischen zwei Förderperioden noch zu Veränderungen und Anpassungen in der Konzeption der einzelnen Maßnahmen kommen kann, muss man als Antragsteller rechnen.
Tatsächlich hat es dann auf EU-Ebene nach der Antragstellung Veränderungen gegeben. Der sogenannte Greening-Faktor für Leguminosen ist im Sommer 2014 durch die EU von 0,3 auf 0,7 erhöht worden. Durch diese Erhöhung ist der Anbau von Leguminosen attraktiver geworden. Die Entscheidung der EU-Kommission, den Greening-Faktor für Eiweißpflanzen zu erhöhen, kam überraschend, hat die Geschäftsgrundlage bzw. die bei der Konzeption der Agrarumweltmaßnahmen zugrunde gelegten Annahmen maßgeblich verändert.
Diese Veränderungen hat die Landesregierung zum Anlass genommen, die Leguminosenförderung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen zurückzuziehen und andere Förderschwerpunkte zu setzen, da bereits durch die Veränderungen beim Greening ein starker Anreiz für den Anbau von Leguminosen geschaffen wurde. Eine weitere Förderung über Agrarumweltmaßnahmen würde letztlich eine Doppelförderung darstellen.
Die Veränderungen beim Greening-Faktor haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Der Leguminosen-Anbau konnte gesteigert werden. Die Anbaufläche hat sich nahezu verdoppelt.
Ergänzend wird der Leguminosen-Anbau durch das Projekt zur Strategieentwicklung für heimische Eiweißpflanzen durch das ML gefördert. Für das Projekt stehen ca. 500.000,00 € zur Verfügung.
Soweit darauf abgestellt wird, dass blühende Leguminosen Bienen eine Nahrungsgrundlage bieten, ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der bestehenden bzw. der angebotenen Agrarumweltmaßnahmen, z.B. durch die Förderung von ein- und mehrjährigen Blühstreifen, ein Beitrag zu mehr Bienenschutz geleistet wird. Diese Maßnahmen leisten einen deutlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Soweit seitens der Opposition immer wieder angeführt wird, dass die Maßnahme AL 1 wegen des hohen Mittelbedarfs zurückgezogen wurde, möchte ich, um einer Legendenbildung vorzugreifen, auf die Unterrichtung verweisen, die wir im Ausschuss hatten. Seitens des ML ist ausdrücklich klargestellt worden, dass der Entscheidung, die Maßnahme AL 1 nicht anzubieten, keine monetären Gründe zugrunde lagen. Dies ist auch anhand von Zahlen nachvollziehbar dargestellt worden. Der maximale Förderbetrag für die Dauer von 5 Jahren hätte ca. 91 Mio. € umfasst. Zur Deckung dieses Betrages hätten die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 120 Mio. € ausgereicht.
Für die SPD-Fraktion steht daher fest, dass die Maßnahme AL 1 nicht wegen fehlender Mittel zurückgezogen worden ist. Ausschlaggebend waren vielmehr die bereits aufgezeigten Gründe, insbesondere die Erhöhung des Greening-Faktors und die sich daraus ergebenden Anreize für den Leguminosen-Anbau. Die getroffene Entscheidung beruht mithin auf sachlichen Gründen – ist richtig. Von einer willkürlichen Entscheidung kann also nicht die Rede sein.
An dieser Stelle habe ich ferner ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der in der aktuellen Förderperiode für Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 120 Mio. € der niedersächsischen Landwirtschaft in voller Höhe zugute kommt. Der Gesamtbetrag bleibt auch nach dem Zurückziehen der Maßnahme AL 1 unverändert.
Für die SPD-Fraktion möchte ich zusammenfassend festhalten, dass die Neuverteilung der Mittel für Agrarumweltmaßnahmen in Folge der Veränderung beim Greening-Faktor für Leguminosen richtig gewesen ist. Wir sehen keinen Anlass dafür, die Maßnahme AL 1 neu aufzulegen. Mit den Veränderungen beim Greening-Faktor ist bereits ein Anreiz zum Anbau von Leguminosen gesetzt worden. Dieser wirkt auch. Dies wird durch die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich größere Anbaufläche belegt.
Dem vorliegenden Antrag können wir nach alledem nicht zustimmen. Die Petition ist für erledigt zu erklären."