
Wie der Oldenburger Landtagsabgeordnete Ulf Prange heute aus dem Finanzministerium erfahren hat, erhält Oldenburg insgesamt 1.393.500,00 € aus dem Sonderprogramm. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
– Sanierung der Sporthalle der Polizeiakademie in der Bloherfelder Straße mit 1.050.000,00 €,
– Fenster- und Fassadensanierung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
mit 154.000,00 €,
– Sanierung des Dachstuhls des Verwaltungsgerichts mit 140.500,00 € und
– Sanierung von 3 WC-Anlagen im Landgericht mit 49.000,00 €.
„Ich begrüße die Investitionen in den Behördenstandort Oldenburg und die damit einhergehenden energetischen Verbesserungen sowie die Verbesserungen für die Bediensteten“ so Prange.
Im ersten Programmbaustein wird besonderer Wert auf die energetische Verbesserung der Landesliegenschaften gelegt. Für 2016 wurden 21 Maßnahmen benannt, bei denen hochwirksame energetische Effekte kurzfristig realisiert werden können. Dies ist ein weiterer Schritt, um den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Bei den jetzt anstehenden Maßnahmen wird eine Einsparung von rund 1.300 Megawattstunden jährlich prognostiziert. Gleichzeitig wird die Umwelt um rund 335 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) entlastet. Weitere Maßnahmen im Bereich des Hochschulbaus werden diese Einspareffekte noch erhöhen.
Mit den Programmbausteinen 2 bis 4 werden beispielsweise Brandschutzmaßnahmen, Fassadensanierungen, Schimmelbeseitigungen und statische Ertüchtigungen realisiert.
Die zusätzlichen Investitionen basieren auf dem am 13. Dezember 2013 verabschiedeten Nachtragshaushaltsgesetz 2013. Damit wurde ein Sondervermögen – seinerzeit „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" – in Höhe von 120 Millionen Euro geschaffen.
Davon fließen in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 80 Millionen Euro ausschließlich in den Landeshochbau. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Mitteln des Landeshochbaus in den Einzelplänen 20 (allgemeiner Landesbau) und 06 (Hochschulbau) zur Verfügung gestellt. Für die Sanierung von Landesstraßen werden aus dem Sondervermögen bis 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Zur Sanierung und Herrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde das Sondervermögen um weitere 70 Millionen Euro aufgestockt.