Niedersachsen setzt erfolgreiches Sonderprogramm zur Sanierung der Gebäude-Infrastruktur fort – Oldenburg erhält 2016 insgesamt 1.393.500 EUR

Das 2014 gebildete Investitions-Sondervermögen des Landes wird 2016 fortgesetzt und erweitert – um einen fünften Baustein für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen. Für den neuen fünften Programmbaustein stehen 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die mit dem 2. Nach¬tragshaushalt 2015 bewilligt worden sind. Für die ersten vier Programmbausteine stehen wie in den Vorjahren 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen bestehende Bauschäden beseitigt, die energetische Bilanz von Gebäuden optimiert oder beispielsweise die Arbeitsbe¬dingungen der Beschäf¬tigten verbessert werden.

Wie der Oldenburger Landtagsabgeordnete Ulf Prange heute aus dem Finanzministerium erfahren hat, erhält Oldenburg insgesamt 1.393.500,00 € aus dem Sonderprogramm. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

– Sanierung der Sporthalle der Polizeiakademie in der Bloherfelder Straße mit 1.050.000,00 €,
– Fenster- und Fassadensanierung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
  mit 154.000,00 €,
– Sanierung des Dachstuhls des Verwaltungsgerichts mit 140.500,00 € und
– Sanierung von 3 WC-Anlagen im Landgericht mit 49.000,00 €.

„Ich begrüße die Investitionen in den Behördenstandort Oldenburg und die damit einhergehenden energetischen Verbesserungen sowie die Verbesserungen für die Bediensteten“ so Prange.

Im ersten Programmbaustein wird besonderer Wert auf die energetische Verbesserung der Landesliegenschaften gelegt. Für 2016 wurden 21 Maßnahmen benannt, bei denen hoch­wirk­same energetische Effekte kurzfristig realisiert werden können. Dies ist ein weiterer Schritt, um den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Bei den jetzt anstehenden Maßnahmen wird eine Einsparung von rund 1.300 Megawattstunden jährlich prognostiziert. Gleichzeitig wird die Umwelt um rund 335 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) entlastet. Weitere Maßnahmen im Bereich des Hoch­schulbaus werden diese Einspar­effekte noch erhöhen.

Mit den Programmbausteinen 2 bis 4 werden beispielsweise Brandschutzmaßnahmen, Fas­sadensanierungen, Schimmelbeseitigungen und statische Ertüchtigungen realisiert.

Die zusätzlichen Investitionen basieren auf dem am 13. Dezember 2013 ver­abschiedeten Nachtragshaushaltsgesetz 2013. Damit wurde ein Sondervermögen – sei­nerzeit „Sonder­vermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktur­sanierung von Landesvermögen" – in Höhe von 120 Millionen Euro geschaf­fen.

Davon fließen in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 80 Millionen Euro ausschließlich in den Landeshochbau. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Mitteln des Landeshochbaus in den Einzelplänen 20 (allge­meiner Landesbau) und 06 (Hochschulbau) zur Verfügung ge­stellt. Für die Sanierung von Landesstraßen werden aus dem Sondervermögen bis 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Zur Sanierung und Herrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde das Sondervermögen um weitere 70 Millionen Euro aufgestockt.