Plenum im März 2017

Auch wenn Niedersachsen mit anderen Bundesländern weiterhin für den Erhalt der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesautobahnen und damit für die Aufrechterhaltung der erfolgreich arbeitenden Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eintritt, bedarf es im Falle des Aufgabenübergangs auf die von der Bundesregierung geplanten neuen Bundesbehörde eines klar nachvollziehbaren Fahrplans.

Niedersächsischer Landtag

Niedersachsen hat eine leistungsfähige und erfolgreiche Landesbehörde. 3.200 Beschäftigte leisten eine hervorragende Arbeit. Die vom Bund erzwungene Reform der Auftragsverwaltung betrifft 940 Vollzeiteinheiten im Bereich Betrieb, Planung und Bau. Betroffen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Autobahnmeistereien und Mischmeistereien sowie Beschäftigte in der Tunnelüberwachung und in der Steuerung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Es muss sichergestellt sein, dass die betroffenen Beschäftigten der Landesbehörde nicht zu den Verlierern der vom Bund veranlassten Reform werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass begonnene Projekte, ob in Planung oder Bau, nicht wegen der Umstrukturierung auf die lange Bank geschoben werden, sondern zügig abgearbeitet werden.

Wir werden daher die Zukunft dieses Bereichs der Landesverwaltung in unserer Aktuelle Stunde „Auftragsverwaltung des Bundes für Bundesstraßen sicherstellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, Landesinteressen wahren!“ zum Thema im Landtag machen.

Zu den weiteren Beratungen:

 

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze (Drs. 17/6875).

Obwohl die Aufbereitung der letzten Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs gezeigt hat, dass grundlegende Änderungen am System nicht erforderlich sind, wurde im Diskussionsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden deutlich, dass in einigen Detailregelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) Nachsteuerungs- und redaktioneller Anpassungsbedarf besteht. Diesem Bedarf, dem die Ergebnisse des Gutachtens nicht entgegenstehen, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen.

Vorgesehen ist eine Aktualisierung der Aufteilungsverhältnisse der Finanzausgleichsmasse, indem zur Berechnung auf aktuelle Zahlen zurückgegriffen wird. Gleichzeitig sollen die Einwohnerinnen und Einwohner der gemeindefreien Bezirke der Einwohnerzahl der Gemeinden hinzugerechnet werden, deren Infrastruktur und Leistungen sie überwiegend in Anspruch nehmen und die stark vom Abzug der Stationierungsstreitkräfte und der damit verbundenen Konversionslasten betroffen sind. Es soll darüber hinaus eine Anpassung des Bedarfsansatzes auf Kreisebene erfolgen, um dort die Belastungen aus der demografischen Entwicklung im gebotenen Umfang anzuerkennen. Wir beschließen mit den Änderungen in der Drs. 17/7425.

 

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

(Drs. 17/7414)

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die geltenden Bestimmungen des Justizvollzugs in Niedersachsen aktueller Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Justizvollzugspraxis in Niedersachsen und mit Blick auf die entsprechenden Prozesse in anderen Bundesländern novelliert werden. Angepasst werden beispielsweise die Regelungen zum Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Berücksichtigung von Opferinteressen mit dem Ziel der Wiedergutmachung im Sinne einer „Restorative Justice“ (wiederherstellende Gerechtigkeit) wird zu einem zentralen Bezugspunkt der Vollzugsgestaltung erhoben. Zudem werden die Kontaktmöglichkeiten der Gefangenen zu Personen außerhalb des Vollzuges durch Modifizierung verschiedener Vorschriften insbesondere unter dem Blickwinkel von Artikel 6 des Grundgesetzes zu gefördert. Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzentwurfs stellt die Anpassung der Arbeitsvergütung von Untersuchungsgefangenen an die der Strafgefangenen dar. Wir beraten in erster Lesung.

 

TOP 28 Gemeinnützigkeit der Freifunk-Initiativen anerkennen – Bürgerschaftliches Engagement fördern (Drs. 17/7416)

Mit dem Beschluss vom 8. März 2016 (Drs. 17/5333) hat der Landtag erstmals die besondere Bedeutung der Freifunk-Bewegung und ihr Wirken bei der Schaffung freier und offener Zugänge zum Internet gewürdigt. Zugleich wurde damit der Grundstein für ein Landesförderprogramm gelegt, das im Rahmen der Haushalte für die Jahre 2016/2017/2018 finanziell abgesichert wurde. Zudem hat der Landtag in weiteren Entschließungen die Rahmenbedingungen für Errichtung und Betrieb von WLAN-Netzen (z. B. Störerhaftung) behandelt. Somit hat sich das Land Niedersachsen bereits umfänglich für den freien Zugang zu WLAN-Netzen eingesetzt. Mit diesem Antrag fordern wie die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit von Freifunk-Vereinen einzusetzen und eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes NRW zu unterstützen.

 

TOP 29 .niedersachsen – eine digitale Heimat für unser Land (Drs. 17/7417)

Das Domain Name System (DNS) ist ein Verzeichnisdienst im Internet, wo, ähnlich einem weltweit verteilten Telefonbuch, zu einem Namen eine oder mehrere IP-Adressen hinterlegt werden, die dann über diesen Namen erreichbar sind. Somit ist das DNS unabdingbar, um im Internet Dienste oder Informationen anbieten oder erreichen zu können. Insbesondere für Unternehmen – ob Startup oder Traditionsbetrieb – kann die Wahl der richtigen Domain von großer Bedeutung für den Erfolg der eigenen Marke sein. In Deutschland spielt dabei die .de-Domain die wichtigste Rolle: Mittlerweile sind dort über 16 Millionen Domains registriert, das Wachstum hält hierbei an. Allerdings ist dadurch das Domain-Angebot auch knapper geworden: Kurze und einprägsame Domain-Namen sind für Unternehmen und Organisationen immer schwerer zu erhalten. Im Zweifelsfall müssen für den Kauf bereits besetzter Domains erhebliche finanzielle, bisweilen gar juristische Mittel eingesetzt werden.

Ein Ausweg für viele Organisationen und Unternehmen ist die Registrierung alternativer Domains mit anderen länderspezifischen (wie z. B. .at oder .uk), generischen (z. B. .com, .net) oder artspezfischen Endungen (besondere generische Domains wie .phone, .rental usw.) – diese Form relativ junger Top-Level-Domains (TLD) ist bereits seit einigen Jahren zugelassen. Eine Sonderrolle spielen hierbei geografische Domain-Endungen (sogenannte geoTLD).

Mit unserem Antrag fordern wir dieLandesregierungdaherauf,sichfürdieEinrichtungeinerNiedersachsen-Domain einzusetzen und zuvor zu prüfen, ob, wie und unter welchen Voraussetzungen (Praktikabilität, Kosten, Organisation der Domainverwaltung, Vergabe- bzw. Zulassungskriterien für Dritte)die Einrichtung einer Niedersachsen-geoTLD erfolgenkönnte.

 

Dringliche Anfrage

Die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte werden von der Landesregierung bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens unterstützt. Für innovative Versorgungsprojekte einerseits und als Anschubfinanzierung andererseits werden jährlich 600 000 Euro für die „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ auf den Weg gebracht. Mit dem Ende 2014 von der Landesregierung initiierten Projekt der „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ werden die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützt, neue Konzepte in der örtlichen Gesundheitsversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Die regionale Gesundheitsversorgung ist ein Schwerpunkt für die Landesregierung. Landkreise, Städte und Gemeinden sind herausgefordert, soziale und gesundheitliche Belange der Menschen direkt vor Ort bedürfnisgerecht zu gestalten. Mit unserer Dringlichen Anfrage „Zukunftsprojekt Gesundheitsregionen Niedersachsen“ werden wir den aktuellen Stand dazu bei der Landesregierung erfragen.