Plenum im April 2017

In wenigen Wochen werden wir den ersten Mai als den „Tag der Arbeit“ feiern. An diesem Tag gedenken wir nicht nur den Opfern der Arbeiteraufstände, die seit dem Aufkommen der Industrialisierung in allen Teilen der Welt für bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Löhne und gegen die Ausbeutung gekämpft haben.

Niedersächsischer Landtag

Der erste Mai ist immer auch Anlass, um über die Bedingungen nachzudenken, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute im Jahre 2017 ihren Lebensunterhalt verdienen. Gewerkschaften und Sozialdemokratie konnten in den letzten 150 Jahren viele Verbesserungen durchsetzen. Aber noch heute gibt es zu viele Menschen, die keine Arbeit haben oder von ihrer Arbeit keine Familie ernähren können. Auch heute gibt es Arbeitsbedingungen die belasten, müssen Leih- und Werksarbeiter um Anschlussbeschäftigungen bangen und verdienen Frauen oftmals weniger als Männer in gleichen Positionen. Wir werden daher den anstehenden Feiertag zum Anlass nehmen, um die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen in unserer Aktuelle Stunde „Tag der Arbeit 2017: Wir sind viele. Wir sind eins. Gute Arbeit und faire Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ zum Thema im Landtag machen.

Gleich nach der Regierungsübernahme unserer Koalition im Jahr 2013 haben Ministerpräsident Stephan Weil sowie Umweltminister Stefan Wenzel das vom damaligen CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgelegte Endlagersuchgesetz zur Einrichtung eines Atommüllendlagers durch geschickte Verhandlungen gestoppt. Der Konflikt um die Frage der Endlagerung von radioaktivem Müll hat Niedersachen jahrzehntelang geprägt. Mit der Entscheidung der Regierung Albrecht im Jahr 1977 in Gorleben das zentrale deutsche Atommüllendlager einzurichten, wurde die gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Nutzung der Atomenergie in unser Land getragen. Mit den Castortransporten, den begleitenden Demonstrationen sowie den Polizeigroßeinsätzen wurde unser Bundesland zum Schauplatz dieses gesellschaftlichen Streits.

Jetzt haben Ende März Bundestag und Bundesrat das neue Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) beschlossen. Dieses Gesetz stellt einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode zur dauerhaften Lagerung hochradioaktiver Abfälle dar. Mit dem neuen Gesetz kann nun ein ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren beginnen. Dies ist ein Erfolg für unsere Regierungsarbeit. Daher wird Umweltminister Wenzel zu Beginn der Plenarwoche eine Regierungserklärung „Standortauswahlgesetz und Neubeginn bei der Endlagersuche“ abgeben.

 

Zu zwei Anträgen der Opposition:

TOP 8 Entwurf eines Gesetzes gegen die Verfüllung des Gesichts in öffentlichen Gebäuden

Mit diesem populistischen Antrag versucht die CDU-Fraktion das vermeintlich in der Bevölkerung vorhandene Unbehagen gegenüber verschleierten Muslimen für eigene politische Zwecke zu nutzen. Hier müssen wir deutlich machen, dass wir rechtspopulistische und muslimfeindliche Parteien nicht dadurch kleinhalten, indem wir deren Forderungen aufnehmen. Im Gegenteil: die Bevölkerung muss angesichts der so angestoßenen öffentlichen Debatte den Eindruck gewinnen, als gäbe es in Niedersachsen ein großes Problem mit vollverschleierten Frauen. Tatsächlich kommt eine Vollverschleierung in Niedersachen nur selten vor. Im Schulgesetz und im Beamtenrecht existieren bereits Regeln, nach denen eine Vollverschleierung in bestimmten Fällen untersagt werden kann. In der jetzt folgenden parlamentarischen Beratung werden wir genau ansehen müssen, ob weitergehende Regelungen zu treffen sind. Klar muss sein, dass die Freiheitsrechte unserer Verfassung und des Grundgesetzes auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantieren.

 

TOP 38 Krippenausbau in Niedersachsen fortsetzen – ohne zusätzliche Belastungen der Kommunen

Dieser Antrag müsste von der CDU-Fraktion zurückgezogen werden: Die Landesregierung mit unserer Kultusministerin Frauke Heiligenstadt wird mit der neuen Förderrichtlinie die bisherigen Höchstsätze von 12.000 Euro für einen neuen Krippenplatz und 4.000 Euro für einen neuen Platz in der Tagespflege an die Träger beibehalten. Mit diesen Höchstsätzen kommen wir dem Ziel einer noch besseren Versorgung in ganz Niedersachsen einen großen Schritt näher. Nach den drastischen Kürzungen der CDU/FDP-Vorgängerregierung mit teilweise nur 5.250 Euro Zuschuss für einen neuen Krippenplatz hat die von uns geführte Landesregierung diese Förderung mehr als verdoppelt. Für den Oppositionsantrag gibt es daher keine Grundlage!

 

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 4 Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Stadt Helmstedt, Landkreis Helmstedt (Drs. 17/7292).

Die Räte der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt haben in ihren Sitzungen am 13. September 2016 mehrheitlich die Bildung der neuen Stadt Helmstedt durch Zusammenschluss der beiden Gemeinden beschlossen. Nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 25 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bedürfen Gebietsänderungen eines Gesetzes. Wir beschließen dieses Gesetz in der Drs. 17/7523.

 

TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 17/7384)

Im Nachgang des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März zum ZDF-Staatsvertrag haben sich die Länder darauf verständigt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für das ZDF, die gleichermaßen auch für alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelten, für das Deutschlandradio umzusetzen. Davon umfasst sind insbesondere eine staatsfernere Ausgestaltung der Gremienbesetzung und mehr Transparenz. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den Staatsvertrag auf ihrer Konferenz am 8. Dezember 2016 bzw. am 16. Dezember 2016 unterzeichnet. Wir beschließen das erforderliche Zustimmungsgesetz.

 

TOP 7 Entwurf eines Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen (Drs. 17/5329)

Durch die Staatszielbestimmungen des Artikels 20 a des Grundgesetzes (GG) und des Artikels 6 b der Niedersächsischen Verfassung ist der Tierschutz zum Rechtsgut mit Verfassungsrang erhoben worden. Vor diesem Hintergrund gilt es, einen effektiven Schutz der Tiere zu wahren und Instrumente zu schaffen, die dazu beitragen können, dem vorgenannten Staatsziel in der seinem Rang zukommenden Weise optimal zu entsprechen. Zu diesen Instrumenten zählt die Einbindung von anerkannten Tierschutzorganisationen über die bisher bestehenden gesetzlichen Beteiligungspflichten hinaus. Mit diesem Gesetz soll anerkannten Tierschutzorganisationen bei der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Tiere und in bestimmten Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren ein Recht auf Beteiligung in Form der Gelegenheit zur Stellungnahme und ein Klagerecht in Form einer Feststellungsklage nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingeräumt werden. Wir beschließen in der Drs. 17/7687.

 

TOP 10

a) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten (NBauPMÜG) (Drs. 17/7214)         und                                                                                                                                                                       

b) Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) (Drs. 17/7386)

Die Gesetzentwürfe regeln die Zuständigkeiten zur Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten in Niedersachsen sowie die Zustimmung des Landtages zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik. Nach dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) dient das DIBt einer einheitlichen Erfüllung bestimmter bautechnischer Aufgaben im Bereich des Bauordnungsrechts der Länder. Daneben ist es gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder. Wir beschließen in der Drs. 17/7685.

 

TOP 12 FIS-N (Fachinformationssystem Naturschutz) – Arten brauchen Daten (Drs. 17/7024)

Für den aktiven Schutz und den Erhalt brauchen Arten Daten über ihre Vorkommen, Verbreitung und Häufigkeit. Dies ist nicht nur bei seltenen Arten notwendig, sondern auch bei anderen heimischen Arten. Aus diesem Grund wurden 1978 das Niedersächsische Tierartenerfassungsprogramm und 1983 das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm ins Leben gerufen. Mit deren Hilfe werden Daten über einzelne Tier- und Pflanzenarten nach einer standardisierten Methode gesammelt und für die Naturschutzarbeit aufgearbeitet. Für eine einfachere Erfassungsart und eine schnelle Bereitstellung der Daten würde sich eine Online-Datenbank sehr gut eignen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, den Aufbau einer solchen Datenbank voranzutreiben.

 

TOP 23 b) Ärztliche Ausbildung, Anerkennung und Niederlassung für die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen sicherstellen (Drs. 17/7418)

Eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer flächendeckenden, leistungsfähigen und finanzierbaren gesundheitlichen Versorgung. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt dem Bundesgesetzgeber und der Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Die Zuständigkeit für die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte liegt ausschließlich bei der Ärztekammer Niedersachsen.

Alle Menschen in Niedersachsen sollen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko eine leistungsfähige, sichere und flächendeckende medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf den Hausärzten, denen gerade in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle zukommt. Auf Landesebene wird bereits aktiv gehandelt und es wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in unserem Land umgesetzt. Unabhängig von diesen Maßnahmen bedarf es weiterer Veränderungen. Diese fordern wir mit dem vorliegenden Antrag ein.

 

TOP 39 Sparkassen in Niedersachsen – eine Erfolgsgeschichte mit kommunaler Beteiligung erhalten (Drs. 17/7682)

Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass unser gewachsenes und bewährtes kommunales Aufsichtssystem und der öffentliche Auftrag der Sparkassen nicht dadurch gefährdet werden, dass an die Sparkassen die Maßstäbe angelegt werden, die der neue durch die EZB herausgegebene Entwurf des „Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ für „bedeutende“ Kreditinstitute formuliert. Zusätzlich soll erreicht werden, dass auch zukünftig gewählte kommunale HauptverwaItungsbeamtinnen/Hauptverwaltungsbeamte und kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ihre Erfahrung und ihr Wissen in den Verwaltungsräten als Mitglieder einbringen können.

 

TOP 40 Solarenergie fördern: Photovoltaik weiterentwickeln und zusätzliche Potenziale heben (Drs. 17/7683)

Dezentrale Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch leisten einen sinnvollen Beitrag für die Energiewende. Hausbesitzer halten sich mit Investitionen in Photovoltaik-Anlagen gegenwärtig zurück. Investitionen in PV-Anlagen werden vielfach als unwirtschaftlich und nicht mehr sinnvoll erachtet. Aspekte wie Eigenstromnutzung sind häufig nicht präsent. In der Regel lohnt sich die Investition, wenn es gelingt, den selbst hergestellten Strom auch größtenteils selbst zu verbrauchen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, die die bestehenden Potenziale zum Ausbau der Solarenergie auf Frei- und Dachflächen vorantreiben.