Rede von Ulf Prange MdL während der Plenarsitzung

Rede von Ulf Prange MdL zu Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Antragsverfahren in der Landwirtschaft erleichtern und Bürokratieaufwand senken - Datenaustausch zuständiger Behörden mit Zustimmung der Betroffenen ermöglichen

Die Redebeiträge in Bild und Ton finden Sie unter: landtag-niedersachsen-tv.im-en.com/

„Anrede,
Sie haben einen Antrag über Bürokratieabbau bzw. zur Vereinfachung von Antragsverfahren in der Landwirtschaft vorgelegt. Das ist der Gegenstand des Antrags, und dazu will ich auch sprechen und nicht über anonyme Meldestellen. Zu dem Thema können Sie gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen.

Sie haben ausgeführt, dass Sie auf das Zustimmungsverfahren beim Datenaustausch abstellen wollen. Das ist, glaube ich, der Streitpunkt, den wir an der Stelle haben. Die Intention des Antrags, Mehrfacherhebungen von Daten zu vermeiden, ist durchaus richtig, was wir im Ausschuss im Konsens diskutiert haben. Das ist sowohl im Sinne der Landwirte als auch im Sinne des Landes, um so freiwerdende Verwaltungskapazitäten für andere Aufgaben nutzen zu können. Dennoch sei die Frage gestattet, was seitens der Vorgängerregierung insoweit veranlasst wurde und weshalb die Union, die auch den zuständigen Bundesminister stellt, dort nicht aktiv wird. Denn eine Vielzahl der Vorschriften, um die es hier geht, betrifft doch Bundes- und Europarecht. Die Umsetzung von Vereinfachungen durch das Land scheitert oft an bundes- und europarechtlichen Vorschriften. Von dort kommt zum Teil mehr Bürokratie für Landwirte und Behörden.

Die meisten der erforderlichen Datenmeldungen der Landwirte beruhen tatsächlich auf bundes-rechtlichen Vorschriften. Hier wurde in der Vergangenheit oftmals nur der jeweilige fachspezifische Inhalt gesehen. Vorhandene Datenbestände bzw. Rechtsgrundlagen für eine Datenerhebung wurden nicht berücksichtigt. Dadurch gibt es Überschneidungen bei vielen Datensammlungen. Die Tätig-keitsfelder reichen von der EU-Agrarförderung über Gasölbeihilfen nach dem Energiesteuergesetz, Antibiotikaeinsatz nach dem Arzneimittelgesetz, Düngeabgabe nach Düngerecht, Tiermeldungen nach dem Tiergesundheitsgesetz bis hin zu Meldungen für statistische Zwecke.

Die wechselseitige Nutzung dieser Daten würde den Bürokratieaufwand für die Betriebe, aber auch für die Verwaltung deutlich senken, ohne dass dadurch Mitteilungs- und Kontrollmöglichkeiten beeinträchtigt würden. In Niedersachsen haben wir Vereinfachungen auf den Weg gebracht bzw. dazu beigetragen. Insoweit verweise ich auf das Düngerecht; das haben Sie eben selbst angesprochen. Dazu haben wir ja eine gemeinsame Entschließung auf den Weg gebracht. Der Nährstoffbericht der Kammer nutzt die Zahlen der Tierseuchenkasse. Für Vereinfachungen gibt es also durchaus einige Beispiele.

Aber auf der anderen Seite müssen wir auch feststellen, dass der Nutzung von Daten für unter-schiedliche Zwecke datenschutzrechtliche Regelungen entgegenstehen. Die Nutzung von Daten ist grundsätzlich an den Zweck ihrer Erhebung gebunden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, wenn a) der Betroffene einwilligt oder wenn b) es eine gesetzliche Regelung für eine Nutzung von Daten durch andere Rechtsvorschriften gibt.

Sie setzen in Ihrem Antrag auf die erste Variante, nämlich auf ein Einwilligungs- bzw. Zustimmungs-modell. Dies steht und fällt aber mit der Bereit-schaft der Betroffenen, sich darauf einzulassen. Ein freiwilliges Datennutzungsverfahren wurde auf Grundlage des Runderlasses zur Verbesserung der düngerechtlichen Überwachung durch Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden und Düngebehörde eingeführt. Landwirte können beim GAP-Antrag in die Verwendung ihrer Daten zur Düngeüberwachung einwilligen. Immerhin 40% der Antragsteller nutzen diese Möglichkeit. Bei den restlichen 60 % sind aber weiterhin Mehrfacherhebungen erforderlich.

Dieser Weg, die Zustimmungslösung, ist der zweitbeste, weil eben nur ein Teil der Betriebe erreicht wird. Bei einem allein auf Freiwilligkeit basierenden Verfahren gibt es Nachteile. Bei der Einholung und Auswertung der Datenschutzerklärungen ergibt sich ein hoher Aufwand für die Betroffenen. Aber auch aufseiten der Behörden sind nur die freiwillig abgegebenen Daten bekannt. Diese Datenbasis kann im Vollzug zu Ungleichbehandlungen zwischen den Landwirten, die eine Erklärung abgegeben haben, und denen, deren Daten nicht genutzt werden dürfen, führen. Für die Betriebe, die nicht mitmachen, sind unter Umständen teure Datenerhebungen, etwa durch Vor-Ort-Kontrollen und dergleichen, erforderlich.
Diese Nachteile sind uns vom Ministerium im Rahmen der Unterrichtung aufgezeigt worden. Dass nur bei einem Zugriffsrecht auf die Daten aller Betriebe echte Verfahrenserleichterungen möglich sind, wurde uns schlüssig dargelegt. Hier geht es nicht darum, dass wir den Landwirten nicht vertrauen, sondern darum, genau diese Einwände aufzugreifen und zu sagen: Wir setzen auf eine gesetzliche Regelung zur Datennutzung für unterschiedliche Antragsverfahren.

Entsprechend ist der von uns eingebrachte Änderungsantrag formuliert. Darin begrüßen wir die Verbesserungen für die betroffenen Landwirte im Düngerecht. Letztlich benötigen wir aber eine umfassende gesetzliche Regelung. Dies haben die Erfahrungen gezeigt. Wenn 40 % freiwillig mitmachen, ist das durchaus ein ordentlicher Wert. Dies ändert aber letztlich nichts daran, dass es weiterhin mehrere parallel laufende Datenerhebungen gibt. Die weiteren Nachteile hatte ich bereits aufgezeigt.

Mit unserem Antrag bringen wir mehrere Prüfaufträge mit Blick auf gesetzliche Vereinfachungen auf den Weg; darum geht es letztlich. Auf längere Sicht streben wir die Einrichtung einer Datenbank an, bei der Landwirte ihre Daten nur einmal hinterlegen müssen, um sie für die unterschiedlichen Anträge nutzen und leicht aktualisieren zu können. Über ein einheitliches Erfassungssystem können wir Entlastungen für alle Beteiligten erreichen. Wir können insbesondere die Antragstellung erleichtern. Um dies flächendeckend und für alle relevanten Bereiche umsetzen zu können, benötigen wir einen rechtlichen Rahmen. So sorgen wir für Datensicherheit, Transparenz und Gleichbehandlung.
Geben Sie sich einen Ruck, und gehen Sie unseren Weg mit, statt auf halber Strecke stehenzubleiben! Nur mit einer gesetzlichen Lösung kommen wir zu einer echten Verfahrensvereinfachung. Davon profitieren Landwirte und das Land gleichermaßen.

Vielen Dank.“