Wie durch die am 13. Juni 2017 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages vorgesehen, besteht vom 1. September 2017 an die Möglichkeit, auf Ersuchen der Einsenderinnen oder der Einsender Petitionen auf der Internetseite des Landtages zu veröffentlichen, um deren elektronische Mitzeichnung zu ermöglichen. Dies geht zurück auf die Entschließung des Landtages „Das Petitionswesen in Niedersachsen – angekommen im 21. Jahrhundert“.
Die Veröffentlichung solcher „Öffentlichen Petitionen“, wie sie der Deutsche Bundestag und einige andere Landtags bereits kennen, setzt voraus, dass der Gegenstand der Petition von öffentlichem Interesse ist und in angemessenem Umfang sachlich dargestellt wird. Voraussetzung für eine Veröffentlichung durch den Landtagspräsidenten auf der Internetseite des Landtages ist zudem eine entsprechende Empfehlung des Petitionsausschusses an den Landtagspräsidenten.
Petitionen können dann innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung elektronisch mitgezeichnet werden. Wird eine Petition innerhalb dieser Zeit von mindestens 5.000 Personen mitgezeichnet, so hat der Petitionsausschuss die Einsenderin oder den Einsender in einer Ausschusssitzung mündlich anzuhören.
Das abschließende Beratungsergebnis zu solchen „Öffentlichen Petitionen“ wird künftig nicht nur den Einsenderinnen und Einsendern mitgeteilt werden, sondern kann von allen Interessenten auf der Internetseite des Landtages nachgelesen werden.
Ebenso werden Informationen über alle künftigen Öffentlichen Petitionen und deren jeweilige Bearbeitungsstände auf der Internetseite des Landtages bereitgestellt werden.