Rede von Ulf Prange im Dezember Plenum zum Thema „Sichere Gerichte in Niedersachsen“

Ulf Prange spricht im Dezember-Plenum des Landtages zum Thema "sichere Gerichte in Niedersachsen" (14.12.2017)

Die Reden in Bild und Ton finden Sie unter: landtag-niedersachsen-tv.im-en.com/

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

im Koalitionsvertrag von rot-schwarz steht, dass SPD und CDU die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften kontinuierlich verbessern wollen. Unser Ziel ist es, in der Regel tägliche Sicherheitskontrollen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften durchzuführen. Hierfür wollen wir die personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung stellen und bereits begonnene Schulungsmaßnahmen fortführen.

Damit hat eine wichtige Forderung der SPD aus unserem Regierungsprogramm Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Mehr Sicherheit an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften ist schließlich auch eine langjährige Forderung der Verbände, insbesondere des Richterbundes.

Diejenigen, die in unserem Land für Sicherheit und Gerechtigkeit sorgen, Konflikte befrieden und schlichten, haben einen Anspruch darauf, dass wir sicherstellen, dass sie in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Dies ist eine Frage der Wertschätzung für diese – für unser Gemeinwesen so wichtige – Arbeit, ergibt sich aber auch aus der Fürsorgepflicht des Landes.

Daneben geht es aber auch um die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Rechtssuchenden, Verfahrensbeteiligten und derjenigen, die sich in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften als Besucher aufhalten.

Richtig ist, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Wir müssen uns aber der besonderen Bedeutung unserer Justiz als dritter Gewalt bewusst werden. Es muss darum gehen, den bestmöglichen Schutz in einer sich verändernden Gesellschaft zu organisieren.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sind wichtige Institutionen der Demokratie und des Rechtsstaats. Zugänglichkeit, Transparenz und Offenheit stärken das Vertrauen in unsere Justiz. Dies müssen wir in Einklang bringen mit den Sicherheitsbedürfnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch der Öffentlichkeit.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich viele Gerichte gesehen. Bis 2013 war ich auch viel überregional tätig, habe festgestellt, dass die Sicherheitsvorkehrungen in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich sind. Gerade in NRW ist mir immer wieder aufgefallen, dass die Gerichte dort ganz überwiegend mit Sicherheitsschleusen ausgestattet sind, was wir so in Niedersachsen nicht haben.

Auch in anderen Bundesländern wird das Thema Sicherheit verstärkt angegangen. In Hamburg hat der Senat am 11. April 2017 ein umfangreiches Sicherheitskonzept zur Gebäudesicherung der Gerichte und Staatsanwaltschaften beschlossen. Neben dem Einsatz moderner Sicherheitstechnik wie Metalldetektoren, Gepäckdurchleuchtungsgeräte und Videokameras soll auch mehr Personal zur Einlasskontrolle und Zuführung eingesetzt werden.

Die konkrete Sicherheitslage spielt hier sicherlich eine gewichtige Rolle. Das  Gefährdungspotential in Großstädten und großen Gerichten ist unbestritten größer. Das heißt aber nicht, dass es an kleinen Standorten nicht auch zu gefährlichen Situationen und Bedrohungslagen kommen kann.

Die besten Prognosen helfen nur bedingt, denn Gewaltausbrüche geschehen oftmals völlig unerwartet. Sicherheit und Schutz lässt sich daher nur durch möglichst umfassende Eingangskontrollen organisieren. Unser Ziel muss sein, die Risiken weiter zu minimieren.

Vielfach wird eingewandt, dass dies den Öffentlichkeitsgrundsatz einschränke. Der Öffentlichkeitsgrundsatz bedeutet, dass jedermann Zutritt zu Gerichtsverhandlungen hat. Der Grundsatz ist gewahrt, wenn Gerichtssäle während der Verhandlung für die  Öffentlichkeit zugänglich sind. Dabei bleibt es auch, wenn vor dem Zutritt kontrolliert wird.

Die bereits jetzt durchgeführten Kontrollen zeigen, dass Zugangskontrollen vereinbar sind mit einer bürgernahen Justiz. Schließlich hat auch die Öffentlichkeit ein Interesse an Sicherheit.

Die Gefahrenlage bzw. -ursachen sind unterschiedlich. Aktuell denke ich an die Reichsbürgergruppierungen, aber auch an Strafverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität, Zivilverfahren mit hoher emotionaler Betroffenheit wie Familiensachen oder auch Nachbarschaftssachen, existenzbedrohende Verfahren im Arbeits- und Insolvenzrecht, aber auch an Übergriffe von psychisch erkrankten Tätern. Schließlich haben wir in den letzten Jahren eine andere Gefährdungslage auch aufgrund terroristischer Bedrohungen.

Fest steht, dass wir einen Wandel in unserer Gesellschaft haben. Es gibt mehr Respektlosigkeit, einen Wegfall sozialer Kontrolle, einen fehlenden Zusammenhalt in Teilen unserer Gesellschaft und einen anderen Umgang mit Konflikten. Diese Entwicklung macht leider nicht Halt vor unseren Gerichten. Die Zahl der bei Kontrollen gefundenen Waffen und gefährlichen Gegenständen nimmt zu und leider ist auch die Zahl von Übergriffen, Bedrohungen und Beleidigungen bei Gericht in den letzten Jahren in Deutschland gestiegen. Dies wird immer wieder von den Verbänden vorgetragen.

Es ist nicht einsehbar, weshalb wir das, was an Flughäfen, bei Fußballspielen und Großveranstaltungen selbstverständlich ist, nämlich Eingangs- bzw. Zugangskontrollen, unseren Gerichten verwehren sollten.

Durch Zugangskontrollen kann das Risiko deutlich minimiert werden, zum einen weil im Vorfeld Waffen und dergl. aufgefunden werden, aber auch weil den Kontrollen eine abschreckende und präventive Wirkung zukommt. Einzelfallabhängige Kontrollen sind gut, Gefährdungsanalysen helfen, um das vorhandene Personal optimal einzusetzen, aber mittelfristig brauchen wir tägliche generelle Kontrollen.

Mit dem Antrag wollen wir die vorhandenen Sicherheitskonzepte weiterentwickeln. Die SPD-Fraktion möchte die Verbände in diesen Prozess einbinden, denn uns sind die Erfahrungen der Praxis wichtig.

In den letzten Jahren wurde bereits einiges auf den Weg gebracht. Mit den beiden großen Baumaßnahmen – Justizzentrum Hannover und Osnabrück – haben wir die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dort Zugangskontrollen besser zu organisieren. Es hat viele kleine Baumaßnahmen im Bestand gegeben, mit denen wir dazu beigetragen haben, den Sicherheitsanforderungen der Justiz besser Rechnung zu tragen.

Über den Haushalt – zuletzt mit dem Doppelhaushalt – haben wir schließlich für Personalverstärkungen in der Justiz gesorgt. Den eingeschlagenen Weg wollen wir konsequent  weitergehen.

Als Beispiel für das Thema Sicherheit an Gerichten nenne ich immer gerne das Landgericht Oldenburg. Das Gericht ist auf mehrere Standorte verteilt. Allein der Bereich der Sitzungssäle verteilt sich auf vier Gebäude, so dass an vier Eingängen Sicherheitskontrollen sichergestellt werden müssten. Dies ist ein hoher personeller Aufwand, der kaum zu leisten ist. Hinzu kommen die Kontrollen an den anderen Gerichten vor Ort, die tw. auch mehrere Standorte haben. Im letzten Jahr konnte die Situation durch die Anmietung von Räumlichkeiten für das Landgericht in einem Gebäude, in dem das Amtsgericht bereits Mieter ist, verbessert werden. Dadurch ist ein Kontrollpunkt weggefallen. Ähnliche Konstellationen gibt es auch an anderen Standorten.

Regelmäßige und umfassende Kontrollen werden sich an einigen Standorten nur sicherstellen lassen, wenn wir zu baulichen Veränderungen kommen. Deshalb halte ich es für zwingend, dass wir das Thema Justizzentren angehen, habe mich sehr darüber gefreut, dass im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, dass Braunschweig und Oldenburg als große und wichtige Justizstandorte Justizzentren erhalten sollen.

Neben den baulichen Voraussetzungen wird es insbesondere darum gehen, den Wachtmeisterdienst weiter personell zu stärken und den Bereich der Schulungen weiter auszubauen.

In der Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs liegt – durch den Wegfall von Botengängen und dergl. –  eine Chance, personelle Ressourcen freizubekommen für zusätzliche Kontrollen.

Bei der Personalausstattung stellt sich gerade an kleineren Standorten das Problem, dass es an Wachtmeisterinnen fehlt, um die weiblichen Besucherinnen zu kontrollieren. Auch insoweit gibt es einen Nachsteuerungsbedarf.

Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch Schulungen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei Kontrollen auch um einen Grundrechtseingriff handelt, aber auch, weil es darum geht, die Bediensteten zu befähigen, die Kontrollen gut durchzuführen. Dabei geht es um die Sensibilisierung der Bediensteten, aber auch um Qualifizierung und beispielsweise auch um interkulturelle Kompetenzen.

Ferner wird es darum gehen, die Schulungen noch attraktiver zu gestalten, z. B. durch regionale und damit gut erreichbare Angebote. Die vorhandenen Schulungsangebote wollen wir bedarfsgerecht weiterentwickeln.

Schließlich wollen wir prüfen, inwieweit wir durch den weiteren Einsatz technischer Hilfsmittel Verbesserungen erreichen können. Hier wird es auch darum gehen zu schauen, wie die Erfahrungen in anderen Bundesländern sind.

Anknüpfend an den Status quo wollen wir unter Einbeziehung der Justiz und der Verbände die bestehenden Konzepte weiterentwickeln mit dem Ziel, Bedrohungslagen weiter einzudämmen. Die Verbesserungen werden sich – auch weil sie haushaltswirksam sind – nicht ad hoc umsetzen lassen, sondern sukzessive. Dafür sollten wir einen verbindlichen Fahrplan auf den Weg bringen.

Dies tun wir im Einklang mit dem Anspruch an eine bürgernahe, offene Justiz. Bürgernähe und berechtigte Sicherheitsbedürfnisse sind für uns dabei kein Widerspruch.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.