Rede von Ulf Prange im Juni Plenum zum Thema Sichere Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen

Die Reden in Bild und Ton finden Sie unter: landtag-niedersachsen-tv.im-en.com/

Es gilt das gesprochene Wort

Anrede

mit dem Antrag wollen wir mehr Sicherheit an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften auf den Weg bringen.

Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um. Dort haben wir vereinbart, die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften kontinuierlich zu verbessern mit dem Ziel, in der Regel tägliche Sicherheitskontrollen durchzuführen.

Das Thema hat eine hohe Relevanz. Das seitens der Grünen die Erforderlichkeit in Frage gestellt wird, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Denn:

Mehr Sicherheit an unseren Gerichten ist eine langjährige Forderung der Verbände.

Aus Gesprächen und Besuchen in unseren Gerichten haben wir den Eindruck gewonnen, dass es aus der Justiz die Erwartung an Politik gibt, die Sicherheit zu verbessern.

Natürlich ist das Thema Sicherheit nicht die einzige Forderung und richtig ist auch, dass die Forderung nach mehr Sicherheit mit unterschiedlicher Intensität verfolgt wird. Aber die Erwartung ist im ganzen Justizbereich deutlich zu vernehmen.

In unserer Gesellschaft ist ein Wandel wahrnehmbar Der Umgang miteinander hat sich verschlechtert.

Es gibt mehr Respektlosigkeit, einen Wegfall sozialer Kontrolle und einen anderen Umgang mit Konflikten. Diese Entwicklung macht leider nicht Halt vor unseren Gerichten.

Respektlosigkeit, Bedrohungen, Beleidigungen und auch Übergriffe haben in den letzten Jahren zugenommen. Dies wird immer wieder von den Verbänden vorgetragen und uns bei Besuchen vor Ort in den Gerichten berichtet.

Sicherheit ist für uns kein Selbstzweck. Wir müssen uns der besonderen Bedeutung unserer Justiz als dritter Gewalt bewusst sein. Es geht darum, Gerichte und Staatsanwaltschaften als wichtige Institutionen der Demokratie und des Rechtsstaats zu verteidigen.

Diejenigen, die für Gerechtigkeit sorgen, Konflikte befrieden und schlichten, haben einen Anspruch darauf, dass wir uns darum kümmern, dass sie in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Dabei geht es um  Wertschätzung und darum, dass wir die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen.

Es geht aber auch um die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Öffentlichkeit.

Unser Ziel ist es nicht, an jedem kleinen Amtsgericht durchgängig anlassunabhängige Einlasskontrollen durchzuführen. Wir müssen das jeweilige Gefährdungspotential im Blick haben. Es geht um passgenaue Lösungen.

Wir werden die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften schrittweise und nachhaltig erhöhen. Damit entsprechen wir einer klaren Erwartung aus der Justiz.

Es ist nicht einsehbar, warum wir das, was an Flughäfen, bei Fußballspielen und Großveranstaltungen selbstverständlich ist, bei unseren Gerichten nicht umsetzen sollten.

Andere Bundesländer, und das hat nichts mit der politischen Farbenlehre zu tun, kontrollieren umfassender. Ich war kürzlich im Justizzentrum Wuppertal. Dort gibt es eine vollwertige Sicherheitsschleuse und es wird anlasslos kontrolliert. Dies ist dort die gelebte Praxis, funktioniert völlig reibungslos. Auch in Hamburg wurde im letzten Jahr ein umfangreiches Sicherheitskonzept für die Justiz beschlossen.

Mit unserem Antrag haben wir bereits einiges angeschoben.

Beim Ministerium möchte ich mich bedanken für die im Ausschuss vorgelegte Bestandsaufnahme und für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die bereits damit begonnen hat, Vorschläge für die Fortentwicklung des Sicherheitskonzepts aus dem Jahr 2014 zu erarbeiten.

Die Bestandsaufnahme hat bestätigt, dass in den letzten Jahren bereits viele Verbesserungen umgesetzt worden sind. 54 % der Behörden führen bereits täglich anlassunabhängige Kontrollen durch.

Die Bestandsaufnahme hat aber gezeigt, dass die bauliche Situation in vielen Gerichten verbessert werden muss, um wirksam kontrollieren zu können. Nur 25 % der Gerichte verfügen über eine vollwertige Sicherheitsschleuse.

Da ca. die Hälfte der 137 Standorte zumindest teilweise unter Denkmalschutz steht, ist dies eine große Herausforderung.

Um bei der baulichen Situation voranzukommen, benötigen wir ein mehrjähriges Investitionsprogramm, das neben Sicherheitsaspekten auch die Barrierefreiheit in den Blick nimmt.

Erfreulich ist die Bewertung des Aus- und Fortbildungskonzeptes. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe sind Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereich kaum ersichtlich.

Die Arbeitsgruppe sieht den Schlüssel zur Erhöhung der Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in täglichen Vollkontrollen.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion darf die Schaffung von zusätzlicher Sicherheit nicht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wachtmeisterdienst gehen, darf nicht auf deren Rücken abgeladen werden. Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sind schon jetzt stark belastet. Ohne einen erheblichen Personalaufwuchs werden sich zusätzliche Kontrollen nicht organisieren lassen.

Deshalb freue ich mich darüber, dass das Justizministerium beim Finanzministerium für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 jeweils 77 Wachtmeisterstellen und 10 weitere Stellen pro Jahr für Einsatzteams angemeldet hat.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Anregung der Arbeitsgruppe zu prüfen, den Justizwachtmeisterdienst künftig schwerpunktmäßig mit Sicherheitsaufgaben zu befassen und von anderen Aufgaben – insbesondere vom Aktentransport und von Botengängen – zu entlasten.

Bei der Personalausstattung stellt sich gerade an kleineren Standorten das Problem, dass es an Wachtmeisterinnen fehlt, um weibliche Besucherinnen zu kontrollieren. Auch insoweit gibt es einen Nachsteuerungsbedarf und das Bedürfnis, Strategien zu entwickeln, um gerade auch Bewerberinnen für den Wachtmeisterdienst zu gewinnen.

Beim Ausbau der Sicherheit brauchen wir passgenaue Lösungen für die unterschiedlichen Standorte und Bereiche.

In diese Richtung geht der Hinweis der Arbeitsgruppe, dass nicht von 6 bis 18 Uhr in voller Besetzung kontrolliert werden müsse. Eine solche Besetzung könnte u. U. auf den Vormittag oder auf Sitzungstage beschränkt werden. An Justizzentren könnte eine einheitliche Dienstaufsicht die Führung der Wachtmeisterdienste erleichtern. 

 

Und schließlich bieten Justizservicecenter als zentrale Anlaufstellen für Besucherinnen und Besucher – der SPD Arbeitskreis hat sich das Servicecenter in Braunschweig kürzlich angesehen – und die Sperrung von Bereichen ohne Publikumsverkehr für die Öffentlichkeit die Möglichkeit für mehr Sicherheit zu sorgen.

Verbesserungen werden sich nicht auf Knopfdruck umsetzen lassen. Wir brauchen einen verbindlichen Fahrplan, der auf mehrere Jahre angelegt ist. Mit den Haushaltsanmeldungen ist ein guter Anfang gemacht.

Bei der Weiterentwicklung der vorhandenen Sicherheitskonzepte möchte die SPD-Fraktion die Verbände und die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen einbinden, denn uns sind die Erfahrungen der Praxis wichtig.

Zugänglichkeit, Transparenz und Offenheit stärken das Vertrauen in unsere Justiz. Dies müssen wir in Einklang bringen mit den Sicherheitsbedürfnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch der Öffentlichkeit. Bürgernähe und berechtigte Sicherheitsbedürfnisse sind für uns dabei kein Widerspruch. Denn schließlich hat auch die Öffentlichkeit ein Interesse an Sicherheit.