Land erhöht Finanzmittel für Straffälligenhilfe und Täter-Opfer-Ausgleich – OLG erhält Zuständigkeit für das Betreuungswesen

Im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen zu Beginn der Woche haben die Fraktionen von SPD und CDU für den Justizbereich zusätzliche Mittel in Höhe von knapp 3,8 Mio. € zur Verfügung gestellt. Davon profitieren auch Einrichtungen in Oldenburg.

Die Mittel für die Freie Straffälligenhilfe wurden um 500.000,00 € erhöht. Die Anlaufstellen für Straffällige bieten Orientierung und Unterstützung beim Neuanfang nach der Haftentlassung. Die Straffälligenhilfe leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg der Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft. Die Beratung und Begleitung bei der Entlassungsvorbereitung, Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie die Hilfe bei Suchtproblemen und Schuldenregulierung gehören zu ihren Kernaufgaben. „Durch die zusätzlichen Mittel werden die Anlaufstellen gestärkt. Davon profitiert auch die Oldenburger Anlaufstelle für Straffällige in Trägerschaft der Diakonie.“ zeigen sich Ulf Prange (MdL) und Hanna Naber (MdL) erfreut.

Ferner ist es gelungen, zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 € für die Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) über den Haushalt zur Verfügung zu stellen. Über den TOA besteht die Möglichkeit, Konflikte im Strafverfahren außergerichtlich beizulegen. Aus den zusätzlichen Mittel soll u.a. das Projekt „Opfer und Täter im Gespräch“ des Vereins Konfliktschlichtung e.V. aus Oldenburg unterstützt werden, das anders als der klassische TOA Gruppengespräche vorsieht und die Opferperspektive noch stärker in den Blick nimmt.Wir freuen uns, dass dieser innovative Ansatz mit den zusätzlichen Mittel weiterverfolgt werden kann.“ so Naber und Prange.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wird die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Übertragung der Zuständigkeit für das Betreuungswesen vom Sozialministerium ins Justizressort umgesetzt. Institutionell wird das Betreuungswesen am Oberlandesgericht Oldenburg angesiedelt. „Wir freuen uns, dass Oldenburg den Zuschlag erhalten hat. Dies bedeutet eine Stärkung des Gerichtsstandorts Oldenburg“, stellen Naber und Prange fest.