Es gilt das gesprochene Wort
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bedanken bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz und den justiznahen Bereichen für die wichtige Arbeit, die Sie tagtäglich für unser Land leisten, ferner bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien der Landtagsverwaltung und den Fraktionen für die großartige Unterstützung bei den Haushaltsberatungen.
Der Blick in andere Staaten zeigt, dass eine unabhängige Justiz nicht selbstverständlich ist. Rechtsstaatlichkeit und Rechtsstaat sind tragenden Säulen unserer Demokratie, die es zu verteidigen gilt.
Auch in unserem Land nehmen wir einen Vertrauensverlust in den Staat und seine Institutionen wahr. Unsere Justiz hat ein hohes Ansehen. Aber auch gegenüber der Justiz und gegenüber Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen Respektlosigkeit, übergriffige Kritik und fehlende Akzeptanz zu. Dies ist eine Entwicklung, die mir Sorgen macht.
Politik muss hier eine klare Haltung haben und sich zur Arbeit unserer Justiz bekennen. Und wir müssen dafür sorgen, dass unsere Justiz gut ausgestattet ist. Denn nur durch schnelle, verständliche und nachvollziehbare Verfahren kann es gelingen, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in die Justiz als dritter Gewalt zu stärken. Der Koalitionsvertrag bietet dafür eine gute Grundlage. Die Koalitionsfraktionen stehen für eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Justiz. Wir wollen die Justiz in den nächsten Jahren kontinuierlich stärken, wollen für die Beschäftigten in der Justiz ein verlässlicher Partner sein.
Mit dem Nachtragshaushalt haben wir erste Personalverstärkungen auf den Weg gebracht. Mit dem Haushaltsentwurf 2019 und mit den zusätzlichen Mittel über die politische Liste haben wir nachgelegt. Und wir haben miteinander vereinbart, auch in den Folgejahren weitere Verbesserungen umzusetzen.
In den Haushaltsberatungen der Koalitionsfraktionen ist es gelungen für den Justizetat neben den bereits im Haushaltsentwurf 2019 enthaltenen Erhöhungen einen weiteren Aufwuchs von knapp 3,8 Mio. € über die sogenannte politische Liste durchsetzen. In Anbetracht des Gesamtvolumens der politischen Liste von ca. 60 Mio. € und unter Berücksichtigung, dass der Justizetat ungefähr 4 % des Landeshaushaltes ausmacht, sind die zusätzlichen Mittel in Höhe von 3,8 Mio. € ein gutes Verhandlungsergebnis.
Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass es gelungen ist, 35 zusätzliche Stellen über die politische Liste für den Justizbereich durchzusetzen.
Zu den einzelnen Positionen der politischen Liste:
- 1 Mio. € für die Verbesserung der Sicherheit an unseren Gerichten,
- 620.000 € für die Straffälligenhilfe, den Täter-Opfer-Ausgleich und den Schöffenverband,
- 2,3 Mio. € für den Justizvollzug.
Zum Justizvollzug wird meine Kollegin Wiebke Osigus noch ausführlich vortragen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Pebb§y 1,0 in allen Beschäftigungsebenen erreichen zu wollen.
Im Haushaltsentwurf 2019 stehen 4,4 Mio. € an Mitteln für Personalverstärkungen zur Verfügung. Aus diesem Ansatz werden 72 neue Stellen geschaffen, 36,5 im Bereich Richter und Staatsanwälte, 23,5 im Rechtspfleger- und Amtsanwaltsdienst, 16 Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene und 10 Stellen im Wachtmeisterdienst.
Mit den dauerhaften Verstärkungen aus dem Doppelhaushalt 2017/2018 und dem Nachtragshaushalt sind in den letzten Jahren über 100 neue Stellen für Richterinnen und Staatsanwälte entstanden.
Die u. a. zur Bewältigung des flüchtlingsbedingten Mehraufwandes und in Folge des VW-Abgas-Komplexes zunächst befristet bis Ende 2018 geschaffenen Richterstellen werden bis Ende 2019 verlängert. Unser Ziel ist es, diese Stellen dauerhaft für die Justiz zu sichern. Denn der Bedarf in der Justiz ist auch über 2019 vorhanden.
An dieser Stelle will ich die große Belastung für unsere Sozialgerichte ansprechen, die durch die Verkürzung der Verjährungsfrist für Krankenhausvergütungsstreitigkeiten durch den Bundesgesetzgeber entstanden ist. Hier ist es in den letzten Wochen zu einer Klageflut gekommen.
Zusätzliche Personalbedarfe bei den Staatsanwaltschaften sind durch die Einführung der Vermögensabschöpfung entstanden. Die Entschädigung von Opfern durch die Vermögensabschöpfung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat, ist sehr zu begrüßen.
Mit dem Haushalt 2019 schaffen wir insgesamt 18 neue Stellen bei unseren Staatsanwaltschaften für die Vermögensabschöpfung, verteilt auf die unterschiedlichen Beschäftigungsebenen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung scheiden viele Beschäftigte in der Justiz in den nächsten Jahren aus. Um diese Stellen nachbesetzen zu können, werden 88 zusätzliche Anwärterstellen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften über den Haushalt zur Verfügung gestellt.
Daneben stärken wir die norddeutsche Hochschule für Rechtspflege durch vier zusätzliche Stellen im Bereich des Lehrpersonals. Ferner werden für Aus- und Fortbildung 1 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Wenn wir über Nachwuchsgewinnung sprechen, müssen wir neben der Schaffung von Stellen und Ausbildungskapazitäten auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in den Blick nehmen.
Der Fachkräftemangel hat auch die Justiz erreicht. Wir stehen im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, dem Bund und der Wirtschaft. Gerade im Justizbereich haben wir viele Beschäftigte in den unteren Besoldungsgruppen. Ich denke z. B. an die Justizhelfer, die in der Entgeltgruppe 3 TVL eingruppiert sind. Insbesondere dort sehen wir Handlungsbedarfe. Auf dem Gewerkschaftstag der Justiz-Gewerkschaft hat Frau Ministerin Havliza kürzlich angekündigt, für diese Beschäftigungsgruppe die Übernahme in den Wachtmeisterdienst beschleunigen zu wollen. Dies ist ein erster Schritt, den wir sehr begrüßen.
Die Forderung aus den Verbänden und Gewerkschaften nach mehr Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften haben wir im Koalitionsvertrag und mit einem Entschließungsantrag aufgegriffen. Über die politische Liste haben wir 15 weitere Wachtmeisterstellen und zusätzliche Mittel für Sicherheitseinrichtungen bereitgestellt. Allein über die politische Liste investieren wir eine knappe Mio. € zusätzlich in Sicherheit.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird nur dann gelingen, wenn sie in der Justiz, also bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Beschäftigungsebenen, auf Akzeptanz stößt. Voraussetzung dafür ist, dass der Umstellungsprozess gut organisiert wird, Technik und Software bedienerfreundlich funktionieren und es eine gute Fortbildung gibt.
Wir schaffen 13 zusätzliche Stellen beim IT-Betrieb. Die Personalausgaben für den elektronischen Rechtsverkehr steigen um 1,6 Mio. €. Zusätzlich stehen aus dem Sondervermögen „Digitalisierung“ Mittel in einer Größenordnung von ca. 20 Mio. € für die Ertüchtigung der IT-Infrastruktur im Justizbereich zur Verfügung.
Diese Mittel sind dringend erforderlich, um die sogenannten Medienbrüche zu vermeiden. Zur Zeit wird fast alles, was digital bei den Justizbehörden reinkommt, noch ausgedruckt.
Eine Herkulesaufgabe ist die Umstellung der Grundbücher auf das Datenbankgrundbuch. Hier unterstützen wir mit 10 zusätzlichen Rechtspflegerstellen in den nächsten Jahren.
Mit dem Haushalt erhöhen wir in Umsetzung unseres Entschließungsantrages aus diesem Jahr die Zuschüsse an die Betreuungsvereine für die sogenannten Querschnittsaufgaben um 1 Mio. €. Dies ist eine Verdoppelung des Landeszuschusses an die ca. 50 Betreuungsvereine in Niedersachsen.
Mit den zusätzlichen Mitteln sichern wir die vorhandene Struktur in der Fläche und sorgen für Qualitätssicherung, tragen zugleich dem demographischen Wandel und der Tatsache Rechnung, dass Betreuungen schwieriger und damit aufwendiger geworden sind.
Wir stellen 700.000,00 € zusätzlich für die Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe zur Verfügung, 200.000,00 € über das Justizministerium und weitere 500.000,00 € über die politische Liste. Wir fördern nun insgesamt mit 2,2 Mio.
Damit füllen wir die neue Richtlinie für die freie Straffälligenhilfe mit Leben, die auf eine Entschließung aus der letzten Legislatur zurückgeht und stärken die wichtige und gute Arbeit der Anlaufstellen gestärkt. Diese Erhöhung ist uns als SPD-Fraktion sehr wichtig, denn die Anlaufstellen haben einen großen Anteil daran, dass Resozialisierung gelingt.
Hinzu kommt das landesweit etablierte Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“. Die Geldverwaltung in Trägerschaft der Anlaufstellen ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, ist ein niedersächsisches Alleinstellungsmerkmal und Erfolgsmodell. Das Projekt stabilisiert die soziale und finanzielle Lebenssituation der Betroffenen. Es entlastet Justizvollzugsanstalten, Staatsanwaltschaften und den Landeshaushalt. Die Einsparung je vermiedenen Hafttag beläuft sich auf 155,00 €. Hinzu kommen die für den Landeshaushalt beigetriebenen Geldstrafen, allein über eine halbe Mio. € in 2017.
Über die politische Liste stellen wir 100.000 € zur Verfügung, um Modellprojekte im Bereich Restorative Justice zu fördern. Die Vereine Waage und Konfliktschlichtung leisten hier Pionierarbeit in Niedersachsen.
Unter dem Begriff Restorative Justice werden neue Formen des Täter-Opfer-Ausgleichs diskutiert, nämlich die Einbeziehung weiterer Personengruppen oder etwa Angebote an verurteilte Täter vor der Entlassung. Bei diesem Ansatz geht es um das Aufarbeiten der Tat, um Wiedergutmachung, um die Herstellung von Rechtsfrieden und um die stärkere Einbeziehung der Perspektive des Geschädigten.
Ich will hier die Erwartung der SPD-Fraktion zum Ausdruck bringen, dass in den nächsten Jahren in Umsetzung des Koalitionsvertrages zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Der Schöffenverband erhält 20.000 € für Fortbildungen und zur Unterstützung und Beratung von Schöffen*innen.
Wir stellen eine große Nachfrage nach Fortbildungsangeboten fest. Die Veranstaltungen, die der Schöffenverband gemeinsam mit den VHSen durchführt, sind stark nachgefragt und eine wichtige Ergänzung zu den Veranstaltungen der Gerichte.
Ferner stellen wir einen großen Beratungsbedarf von Schöffeninnen und Schöffen fest. So gibt es z.B. zunehmend Konflikte mit Arbeitgebern, die nicht bereit sind, Schöffen freizustellen. Die Arbeit des Verbandes entlastet die Gerichte und stärkt das so wichtige Ehrenamt der Schöffin und des Schöffen.
Mit den vorstehend beschriebenen Maßnahmen und Haushaltsmittel stärken wir die Justiz in Niedersachsen.
Vielen Dank.