In einem gemeinsamen Schreiben an Minister Althusmann haben Frau Naber und Herr Prange das Erfordernis deutlich gemacht:
„Sehr geehrter Herr Minister Dr. Althusmann,
über die lokale Presse mussten wir erfahren, dass die kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung im Kloster Blankenburg in der Stadt Oldenburg eingestellt wurde und diese zukünftig den normalen Fahrpreis entrichten müssen. Betroffen sind von dieser Entwicklung circa 350 Personen, was einen monatlichen Aufwand von durchschnittlich 16.500 € für das Land bedeutet.
Die unbestreitbar fruchtbare Integrationspolitik der Stadt Oldenburg steht und fällt zu einem nicht unerheblichen Teil mit der Sicherstellung von Mobilität, denn die Landeseinrichtung im Kloster Blankenburg ist weit östlich außerhalb des Stadtkerns gelegen. Hier aber befinden sich die für geflüchtete Menschen zuständigen Ämter und Anlaufstellen, (Integrations-)Vereine, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und der Busknotenpunkt, welcher das gesamte Stadtgebiet bedient.
Zudem ist die Busverbindung ohne Landesmittel von den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht bezahlbar. Laut Asylbewerberleistungsgesetz steht einer alleinstehenden Person ein Beitrag von 135 € monatlich zur Verfügung. Die derzeitigen Kosten für ein VWG-Monatsticket der benötigten Preisstufe betragen 57 €. Das heißt, dass Geflüchtete über 42 % ihres monatlichen Budgets alleine für den Bus einplanen müssen.
Das Land muss sicherstellen, dass seine eigene Erstaufnahmeeinrichtung erreichbar ist. Nur so kann auch die Stadt Oldenburg ihre Integrationsbemühungen in gewohnter Weise weiterführen. Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Regionalisierungsmittel für das Kloster Blankenburg wieder freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Naber MdL und Ulf Prange MdL“