Die richterliche Entscheidung zu den Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten hat eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig gemacht. Der Gesetzgebungsprozess befindet sich auf der Zielgerade.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt insbesondere, dass es bei einer Begrenzung auf maximal vier Sonntagen bleibt, an denen eine Öffnung stattfinden darf. Die Entscheidungskompetenz hierüber, welche Sonntage gewählt werden, hat ausschließlich die örtliche Kommune.
Die in der Koalition insoweit getroffene Einigung ist ein tragfähiger Ausgleich der arbeitsrechtlichen, kirchlichen und wirtschaftlichen Interessen.
Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich deutlich gegen eine vorweihnachtliche Ladenöffnung an Adventssonntagen aus. Dies hat die Fraktion am 19.03.2019 mit großer Mehrheit entschieden. In der teilweise hektischen Vorweihnachtszeit sind für uns unter familiären und christlichen Gesichtspunkten die Adventssonntage besonders schützenswert.
Darüber hinaus wird sich die SPD-Landtagsfraktion im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten dafür einsetzen, dass die Verkaufszeiten an Silvester sowie an Heiligabend begrenzt werden. An diesen Tagen sollen die Geschäfte zukünftig nur bis 14 Uhr geöffnet haben.