Ehrenamt stärken – Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen!

Mit unserem in der Plenarsitzung vom 27.03.2019 auf den Weg gebrachten Antrag wollen wir die Vereine in Niedersachsen entlasten und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handhabbar machen.

„Wir müssen unsere Vereine bei der DSGVO mitnehmen. Die Stärkung des Datenschutzes darf nicht auf dem Rücken der Vereine stattfinden!“ meint dazu Ulf Prange.

Die neue Datenschutzgrundverordnung stellt insbesondere Vereine vor große Herausforderungen, da diese zumeist ehrenamtlich organisiert sind. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir den über 56.750 niedersächsischen Vereinen in Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten helfen, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten.

Wir bitten die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Datenschutzinstitut, die Vereine bestmöglich zu schulen und zu beraten. Zudem muss für die Vereine gelten: Beratung vor Sanktionen. So sollen Erstverstöße gegen die DSGVO nicht mit Bußgeldern belegt werden, sondern individuelle Beratungsangebote weitere Verstöße vermeiden. Die niedersächsischen Vereine benötigen Handreichungen und rechtssichere Formulierungs- und Handlungsleitlinien, mit denen sie datenschutzkonform im digitalen Raum agieren können.

„Ohne das breite ehrenamtliche Engagement wäre unsere Gesellschaft um einiges ärmer.“ so Prange, der sich dafür einsetzt, das Ehrenamt zu stärken. Zudem soll die Landesregierung auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eintreten, die Vereine, die vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragen werden, von der Verpflichtung befreit, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.