Abschließende Beratung
Konsequenzen aus Dieselbetrugsskandal ziehen:
Wirtschaftssanktionsrecht verschärfen, Zivilprozessrecht anpassen, Whistleblower schützen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 18/1394 während der Plenarsitzung vom 27.03.2019
im Niedersächsischen Landtag
Es gilt das gesprochene Wort.
„Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich will versuchen, mich kurz zu fassen.
Herr Kollege Limburg, ich will Ihnen ausdrücklich recht geben: Der Dieselskandal, der Betrugsskandal um die Manipulation von Abgaswerten, ist in der Tat Anlass, sich damit zu beschäftigen, ob wir unser Rechtssystem anpassen oder, besser gesagt, vielleicht verschärfen müssen. Ihr Antrag kommt aber tatsächlich etwas zu spät, weil auf der Bundesebene in der Tat bereits viele Dinge ins Leben gerufen und viele Verbesserungen auf den Weg gebracht worden sind. Von daher werden wir diesen Antrag heute ablehnen.
Ich will mich kurz zu den vier Punkten einlassen. Sie haben die Gruppenklage genannt. Ich bin unserer Bundesministerin für Justiz sehr dankbar, dass sie auch gegen Widerstände die Musterfest-stellungsklage durchgesetzt hat. Das ist ein gutes Rechtsinstrument. Die Grünen hatten sich schon damals im Bundestag für die Gruppenklage ausgesprochen. Das ist nicht durchgekommen. Ich denke, dann muss man diese Debatte nicht noch einmal an dieser Stelle führen. Wir sollten uns anschauen, welche Erfahrungen wir mit der Musterfeststellungsklage machen. Es gibt ja drei Verfahren.
Ich hatte die drei Verfahren angesprochen: eines gegen die Mercedes-Bank, eines gegen die VW-Bank und eines gegen VW. Diese Erfahrungen sollten wir in der Tat zunächst einmal abwarten.
Ich möchte noch deutlich machen, dass die Musterfeststellungsklage auch deshalb das bessere Rechtsinstrument ist, weil es ein kostenfreies Instrument ist. Das ist gerade das Entscheidende. Wenn es eine unklare Rechtslage gibt und Verbraucher Recht suchen, ist es eine hohe Hürde, ohne Rechtsschutzversicherung in ein solches Klageverfahren zu gehen. Hier wird ein Institut geschaffen, in dem die Rechtslage und die Tatsachengrundlage vorweg geprüft werden. Dann kann man auf der Grundlage dieses Urteils das weitere Verfahren in Angriff nehmen. Da schaffen wir, glaube ich, wirklich Rechtssicherheit für die Menschen.
Bei der Gruppenklage – mein Kollege hat es eben angesprochen – gibt es in der Tat schon die Streit-genossenschaft. Es gibt ja auch diese Modelle von amerikanischen Großkanzleien, dass über Abtretungsmodelle Sammelklagen geführt werden, bei denen es dann auch noch eine Erfolgsbeteiligung gibt. Ich glaube, das ist wirklich der falsche Weg. Hier droht ein Stück weit eine Amerikanisierung unseres Rechtssystems. Das kann auch den Strukturwandel in der Anwaltschaft noch weiter beschleunigen. Das sehe ich durchaus kritisch. Bei diesen Massenverfahren ist auch die individuelle Betreuung durch den Anwalt, die von vielen Verbrauchern und Mandanten gewünscht wird, infrage gestellt. Auch das sollten wir an dieser Stelle berücksichtigen.
Auf der Landesebene haben wir – auch das ist wichtig – unter Rot-Grün – wir haben es jetzt in der GroKo fortgesetzt – dafür gesorgt, dass die Personalausstattung bei den Gerichten auch im Hinblick auf den VW-Komplex gestärkt wird. Ich glaube, auch das gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat.
Zur Ausweitung des Bußgeldrahmens ist viel gesagt worden. Die Beträge sind 2013 verzehnfacht worden. Es hat diesen riesengroßen Betrag von 1 Milliarde Euro hier in Niedersachsen gegeben. Dass das keine abschreckende Wirkung auch für die Zukunft hat, ist nicht wirklich denkbar. Man kann sich kaum vorstellen, dass das keine generalpräventive Wirkung hat.
Es ist aber dennoch so, dass man bei großen und weltweit agierenden Unternehmen verschärfen muss. Das haben die Koalitionäre im Bund auch in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Dabei wird man an die Datenschutz-Grundverordnung und an eine umsatzabhängige Bemessung der Obergrenzen anknüpfen. Ich glaube, dass man das für Großunternehmen auf den Weg bringen muss. Dazu ist ein Gesetzentwurf in Abstimmung. Das wollen wir jetzt in Niedersachsen zunächst einmal abwarten.
Ich will noch etwas zur Veröffentlichung von Entscheidungen sagen. Hier ist schon einmal der Widerspruch angesprochen worden, der auch in der Unterrichtung im Ausschuss vorgetragen worden ist, nämlich: das Akteneinsichtsrecht auf der einen Seite, das an ein berechtigtes Interesse anknüpft, und eine voraussetzungslose Veröffentlichung von Entscheidungen auf der anderen Seite.
Es geht hier natürlich auch immer um Datenschutz. Es geht um schützenswerte Interessen. Es geht in diesem Fall auch um Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse von Unternehmen. Gerade heute Morgen, als wir noch über das Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz gesprochen haben, war hier, glaube ich, ein Konsens, dass wir den Bereich der Gerichte dort nicht miteinbeziehen wollen. Ich glaube, das sollte auch hier gelten. Da haben wir erhebliche Bedenken, und wir können dem nicht nähertreten.
Zum Schutz von Whistleblowern ist schon einiges Richtiges gesagt worden. Es gibt dazu ja auch durchaus eine Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die einen Rahmen setzt. Der Rechtsrahmen ist aber nur das eine, ich glaube, viel wichtiger ist die Kultur in den Unternehmen. Solange man stark hierarchisch geführte Unternehmen hat, wird es auch keine Whistleblower-Kultur geben. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die wir hier miteinander haben. Wir müssen dafür werben, dass es eben nicht so ist, dass derjenige, der berechtigterweise Dinge anspricht, als Nestbeschmutzer wahrgenommen wird, sondern dass er auch die Rückendeckung der Gesellschaft hat.
Des Weiteren ist es so – das ist schon angesprochen worden -, dass das EU-Recht hier über eine Richtlinie weitergehende Präzisierungen des Whistleblower-Schutzes vornimmt, der auch in nationales Recht transformiert wird. Ich glaube, diese Regelungen stärken Whistleblower. Wir müssen schauen, wie wir mit diesen neuen Regelungen zurechtkommen. Wenn es Nachsteuerungsbedarfe gibt, sind wir gerne bereit, noch einmal auf das Thema zurückzukommen. Ich glaube, wir sollten zunächst aber abwarten, wie diese Instrumente wirken. Und daneben wird es darum gehen, dass wir auch die gesellschaftliche Debatte über Unternehmenskultur führen.
Wir werden dem Antrag heute nicht zustimmen können. Wie gesagt, es ist bereits einiges auf den Weg gebracht worden. Viele Punkte sind in Umsetzung, und man sollte jetzt erst einmal abwarten, ob diese Instrumente wirken, und dann gegebenenfalls noch einmal nachsteuern.“