Ulf Prange spricht zum Thema „Moderne Justizpolitik in Zeiten der Digitalisierung“

Vortrag von Ulf Prange zum Thema „Moderne Justizpolitik in Zeiten der Digitalisierung“  anlässlich des rechts- und Innenpolitischen Seminars 2019 der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Niedersachsen am 6 April 2019 in Springe

Liebe Genossinnen und Genossen,

die Klausur des rechtspolitischen Arbeitskreises der Fraktion in dieser Woche in Oldenburg stand unter der Überschrift Digitalisierung. Da passt es gut, dass ich hier heute zu dem Thema sprechen darf. Wir waren u.a. zu Gast beim Landgericht Oldenburg, dem Erprobungsgericht für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, haben uns dort den aktuellen Umsetzungsstand angesehen und uns über die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Technik informiert.

Neben Besuchen bei weiteren Gerichten und gerichtsnahen Einrichtungen haben wir uns mit Prof. Dr. Jürgen Taeger von der Universität Oldenburg ausgetauscht. Er ist Rechtswissenschaftler und Direktor des neu gegründeten „Interdisziplinären Zentrums für Recht der Informationsgesellschaft“ an der Universität Oldenburg. Das Zentrum erforscht den juristischen Regulierungsbedarf der Digitalisierung. Dabei geht es insbesondere um die Fragestellung, wie unsere Rechtsordnung mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft umgehen muss. Das fakultätsübergreifende Zentrum dient der Forschung, Lehre und Beratung zu Rechtsfragen, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ergeben.

Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher nutzen IuK-gestützte Anwendungen, um die Produktion effektiver zu gestalten, neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle anzubieten oder Kommunikation und Konsum neu zu definieren. Stichworte wie Cloud Computing, Industrie 4.0 und Big Data stehen für einen weitreichenden Wandel im unternehmerischen Umfeld.

Doch auch die Lebenswelt jedes Einzelnen verändert sich, beispielsweise durch Lifestyle-Apps oder soziale Netzwerke, die das Kommunikationsverhalten nachhaltig beeinflussen. In der Medizin führt die Digitalisierung zur Selbstüberwachung von Gesundheitsdaten, zu neuen diagnostischen Verfahren und Kommunikationsformen zwischen den Akteuren.

Vor diesem Hintergrund wollen Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen an dem neu gegründeten Zentrum die juristischen Implikationen der Digitalisierungsfolgen erforschen: Online-Shopping, soziale Medien und das „Smart Home“ bringen neue Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Verbraucherschutz mit sich. Die Digitalisierung von Rechtsgeschäften und Finanzdienstleistungen wirft grundlegend neue Fragen für das Zivilrecht auf. Der Einsatz von Robotern, die menschliches Handeln ersetzen, betrifft Rechtsfragen der Verantwortlichkeit und Haftung. Die Regulierung des Digitalisierungsprozesses auf vielen Rechtsgebieten ist erforderlich, um die erheblichen Chancen und Potentiale der technischen Entwicklung nutzen zu können. Auf der anderen Seite müssen Risiken und negative Folgen für die Menschen als Individuen und für die Gesellschaft abgewehrt werden.

Dies sind spannende Fragen.

Wir haben auch konkrete Anregungen mitgenommen: Die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer KI-Plattform für autonomes Fahren, die Anpassung der Insolvenzbekanntmachungen an die DSGVO und die Übertragung von E-Governance Modellen aus Bremen (Bremen ist Modellland) auf Niedersachsen, konkret beispielsweise ein digitales Portal zur Vereinfachung von Antragsverfahren.

Ein schönes Beispiel dafür, welche Möglichkeiten die Digitalisierung eröffnet, ist das Landgericht Hannover. Als erstes Gericht in Deutschland bietet das LG Hannover das Projekt „Videoverhandlung im Zivilrecht“ an. Worum geht es? In geeigneten Verfahren bietet das LG mittels der Software „Skype for Business“ mündlichen Verhandlungen via Videoübertragung an. Anwälte von auswärts müssen nicht mehr anreisen bzw. sich durch einen örtlichen Kollegen vertreten lassen, sondern können dazugeschaltet werden und so an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Gesetzliche Grundlage ist § 128 a ZPO. Auf meine Anregung wird der Rechtsausschuss das LG besuchen und sich vor Ort informieren. Auch in Oldenburg kommt die Technik schon zum Einsatz etwa bei Zeugenvernehmungen, z.B. bei Zeugen aus dem Ausland. Dies haben wir uns beim Landgericht Oldenburg angesehen.

Aber nun will ich zum ERV kommen.

Dies ist ein Schwerpunkt der Koalition von SPD und CDU. Zur Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Niedersachsen heißt es im Koalitionsvertrag:

„Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte wollen wir eine effizientere und bürgerfreundlichere Justiz schaffen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass das System für die niedersächsische Justiz funktioniert und einen Mehrwert bietet. Die dazu erforderlichen Sach- und Personalmittel wollen wir bereitstellen.“

Ich will etwas sagen zum gesetzlichen Rahmen, zum Umsetzungsstand und zu den Ansätzen zum ERV im Haushalts 2019. Des Weiteren will ich einen kurzen Ausblick auf die nächsten Jahre geben.

Die Digitalisierung bietet Chancen und Risiken, auch in der Justiz.

Und es braucht eine gute Infrastruktur und zwar nicht nur in der Justiz, sondern auch außerhalb. Ich will hier den Breitbandausbau nennen. Wenn wir da nicht vorankommen, werden wir die Umsetzung des ERV nicht hinbekommen. Als Beispiel nenne ich immer gerne die „Bausache im ländlichen Raum“. Darauf werde ich oft von Rechtsanwaltskollegen*innen angesprochen, kombiniert mit der Frage: Brauchen wir einen Wiedereinsetzungstatbestand „Fehlendes Netz“?

Das noch einiges hakt, haben wir bei unseren Besuchen am Rande unserer Klausur in Oldenburg erfahren. Sozialgerichte und Behörden, aber auch Staatsanwaltschaften und Polizei arbeiten mit unterschiedlichen Systemen bzw. unterschiedlichen Softwarelösungen. Bei der elektronischen Akte müssen Microsoft-Anwendungen und die landeseigene Software ständig mit großem Aufwand angepasst werden. Der Föderalismus und die unterschiedlichen Anwendungen und Ressourcen in den Ländern sind ein weiteres Problem. Die Ausstattung der Gerichte mit moderner IT und ausreichender LAN- und WLAN- Infrastruktur ist eine weitere Herausforderung, gerade in den Amtsgerichten. Stichwort: Amtsgerichte. Angesichts der Vielzahl und der Unterschiedlichkeit der amtsgerichtlichen Verfahren ist deren Anbindung an den ERV wohl die größte Herausforderung. Das parallele Führen von Papierakten und die Medienbrüche sind ein weiter Punkt. Die Druckanlage im Landgericht Oldenburg hat die Größe eines Kleinwagens.

Jetzt zu den Zahlen, zu dem, was wir mit dem Haushalt 2019 in Sachen Digitalisierung auf den Weg gebracht haben:

In den letzten Jahren ist die Digitalisierung der und in der Justiz immer wichtiger geworden und deutlich vorangekommen. „eJustice“ wird die Arbeitswelt in der Justiz von Grund auf verändern.

Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU bekennt sich zur Digitalisierung der Justiz. Die neuen technischen Möglichkeiten werden uns an vielen Stellen unterstützen. Die niedersächsische Justiz stellt sich den Herausforderungen des Umbruchs. Davon zeugt auch der Justizhaushalt für die IT.

Dazu ein paar Rahmendaten: Der Haushalt sieht in diesem Bereich Personalausgaben in Höhe von knapp 17 Millionen Euro vor. Dies ist gegenüber 2018 ein Anstieg um rund 1,6 Millionen Euro. Ursächlich ist dafür insbesondere die Zulegung von 13 Vollzeiteinheiten in unserem Zentralen IT Betrieb – kurz ZIB – zum 1. Januar 2019. Wir wollen die Neueinstellungen vor allem nutzen, um unsere großen Digitalisierungsprojekte in der niedersächsischen Justiz zu unterstützen, – insbesondere das Programm elektronische Justiz Niedersachsen, besser bekannt unter der Abkürzung eJuni.

Auch bei den Sachausgaben haben wir einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der IT gesetzt. Sie steigen im Einzelplan 11 von rund 27,4 Millionen Euro auf rund 31 Millionen Euro. Die zusätzlichen Mittel setzen wir insbesondere für die Entwicklung der elektronischen Akte, die Entwicklung von Fachanwendungen der neuen Generation und die Verbesserung der Informationssicherheit ein.

Zum Jahreswechsel 2018 haben wir den elektronischen Rechtsverkehr – mit Ausnahme der Grundbuchsachen – flächendeckend eingeführt. Nun arbeiten wir tatkräftig an der Entwicklung des elektronischen Arbeitsplatzes in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wir sind durch das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ vom Juli vorletzten Jahres verpflichtet, nicht nur in allen Gerichten, sondern auch bei den Staatsanwaltschaften spätestens ab dem 1. Januar 2026 die Akten elektronisch zu führen.

Dafür werden wir im nächsten Jahr die IT-Infrastruktur einschließlich der Datenbanken für die ordentliche Gerichtsbarkeit und für die Fachgerichte zentralisieren. Im Haushalt 2019 haben wir dafür rund 1,8 Millionen Euro bereitgestellt. Dies ist gegenüber dem laufenden Jahr eine Steigerung um etwa 50 %.

Ferner profitiert die Justiz auch vom sog. Sondervermögen Digitalisierung. Dieses wurde im Anschluss an das von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber Volkswagen verhängte Bußgeld um 350 Millionen Euro ausgeweitet. Das Geld steht dort neben weiteren 500 Millionen Euro zur Verfügung. Avisiert ist für die Justiz von diesem Sondervermögen ein Anteil von 20 Millionen Euro. Den ganz überwiegenden Anteil dieses Betrages, nämlich knapp 18,7 Millionen Euro, werden wir vorrangig zum Ausbau der LAN- und WLAN-Anbindungen und auch für die Ausstattung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften verwenden. Wir planen bis zum Jahr 2022 rund 54,2 Millionen Euro an Sachmitteln für den Ausbau der Netze, die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften und für die Entwicklung der Programme auszugeben.

Ferner geht es auch darum, die IT-Sicherheit zu verbessern. Dafür wollen wir in den kommenden beiden Jahren rund 1,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Davon sollen aus dem IT-Haushalt 2019 insgesamt 860.000 Euro zusätzlich investiert werden. Über das Sondervermögen Digitalisierung soll die Informationssicherheit in den nächsten beiden Jahren um 1 Million Euro weiter verstärkt werden.

Neben der Einführung der elektronischen Akte in Rechtssachen und der Informationssicherheit beschäftigen wir uns auch intensiv mit der Entwicklung moderner Fachanwendungen. 2017 haben die Bundesländer beschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und ein neues gemeinsames Fachverfahren zu entwickeln, das die heute eingesetzten unterschiedlichen Fachverfahren sukzessive ablösen soll. Wir planen, das Programm im nächsten Jahr mit Sachmitteln in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro auszustatten. Über das Eckwertverfahren 2019 sind bis zum Jahr 2021 rund 4,7 Millionen Euro abgesichert.

Abschließend noch zu einem Sorgenkind, dem Datenbankgrundbuch. Zur Abarbeitung dieser Herkulesaufgabe bräuchte es eigentlich mindestens 50 Rechtspflegerstellen, die wir nicht haben und auch nicht bereitstellen werden können. Den Vorschlag des Verbandes der Rechtspfleger, die gesetzlichen Voraussetzungen anzupassen und sich bei der Überführung der Grundbücher auf das Wesentliche zu beschränken, halte ich für sehr erwägenswert.

Zum Sachstand: Zur Bearbeitung der Grundbücher soll eine neue Fachanwendung zum Einsatz kommen. Das Datenbankgrundbuch – kurz „dabag“ – soll das heutige elektronische Grundbuchverfahren ablösen. Durch ein bundesweites Abrufverfahren soll ein einheitlicher Zugang für Einsichtsberechtigte erfolgen. Ihnen sollen die Dokumente elektronisch und mit einem strukturierten Datensatz zur Verfügung gestellt werden können. Neben Niedersachsen sind weitere 13 Bundesländer an der Modernisierung des Grundbuchverfahrens beteiligt. Die Einführung des Programms, die nicht vor 2022 erfolgen wird, setzt zunächst eine immense Datenmigration voraus. Darauf hatte ich hingewiesen. Alle rund 3 Millionen niedersächsischen Grundbücher müssen umgeschrieben werden. Diese Umschreibung wird teilweise mit technischer Unterstützung, teilweise aber auch von Hand geschehen müssen.

Um die Grundbuchämter bei diesen Migrationsvorarbeiten zu unterstützen, werden ab dem 1. Januar 2019 10 zusätzliche Vollzeiteinheiten der Wertigkeit A 10 zur Verfügung gestellt, die auf die OLG-Bezirke verteilt werden. Neben dieser personellen Verstärkung soll das Projekt durch Sachmittel aus dem Sondervermögen Digitalisierung in Höhe von 337.000 Euro in den beiden nächsten Jahren unterstützt werden. Mit dem Geld sollen Test- und Pilotierungsumgebungen aufgebaut werden.

Das zu den Zahlen. Jetzt will ich noch kurz auf den rechtlichen Rahmen und den Umsetzungsstand eingehen.

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (eJustice-Gesetz) wurden die rechtlichen Voraussetzungen zur Eröffnung des ERV für sog. professionelle Einreicher geschaffen, also insbesondere für Rechtsanwälte sowie Behörden. Das Gesetz sieht in zwei Stufen zunächst die Einführung des fakultativen ERV, also die auf Seiten der Einreicher freiwillige sichere elektronische Kommunikation, und frühestens zwei Jahre später die Einführung des obligatorischen ERV, also die verpflichtende Kommunikation, vor. In Niedersachsen wurde der fakultative elektronische Rechtsverkehr flächendeckend (bis auf Grundbuchsachen) zum 01.01.2018 eröffnet. Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften können mit der vorhandenen Software elektronische Nachrichten empfangen.

Diese professionellen Einreicher trifft eine gesetzliche Pflicht zur Vorhaltung eines besonderen elektronischen Postfachs (beA, beN bzw. beBPo), über das die elektronische Kommunikation mit den Gerichten technisch realisiert wird.

Die Nutzung durch Behörden, gerade in Verfahren bei den Fachgerichten, läuft schon recht gut. Große Schwierigkeiten gab es auf Seiten der Anwälte, bei der Einführung des beA. Bei der Einführung durch die Bundesrechtsanwaltskammer ist es zu technischen Problemen gekommen. Aufgrund von Sicherheitsmängeln musste die Einführung verschoben werden. Zur Zeit besteht aber nur eine Verpflichtung zur Herstellung der Empfangsbereitschaft. Das Versenden, also aktive Nutzen des beA ist freiwillig.

Ein flächendeckender elektronischer Rechtsverkehr kann nur dann einen vernünftigen und wirtschaftlichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Justiz leisten, wenn auch die Gerichtsakten selbst elektronisch geführt werden. Aus dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017 ergibt sich daher die konsequente Verpflichtung zur Einführung der elektronischen Akte in den Rechtssachen bis zum 31.12.2025. Auf dieser Grundlage wird in den kommenden Jahren die elektronische Akte in allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt werden.

Jedenfalls in der Zwischenzeit führt der ERV zu Mehrbelastungen in der Justiz. Wegen der sogenannten Medienbrüche und der Tatsache, dass parallel noch eine Papierakte geführt wird, werden die Gerichte zur Druckstraße der Anwaltschaft. Gerade das Finanzministerium hatte bereits in den letzten Jahren Vorgaben zur Stelleneinsparung gemacht, um Synergien aus dem ERV zu realisieren. Konkret geht es um 3 x 35 Stellen, die eingespart werden mussten, in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Die Erkenntnis, dass das nicht klappt, hat sich mittlerweile durchgesetzt. Nur im Finanzministerium gibt es sozusagen noch ein gallisches Dorf, das daran festhält.

Im Bereich Digitalisierung und eGovernance und der Umsetzung hat die Justiz aber trotz aller Probleme in der Landesverwaltung eine Vorreiterstellung.

Auf die Entwicklungsverbünde will ich nicht im Einzelnen eingehen. Nur so viel: Die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben sich zum Entwicklungsverbund „e² zusammengeschlossen. e² steht für ergonomisch-elektronisch.

Die Erfahrungen der Rechtsanwälte mit einem Partner aus der Privatwirtschaft haben aber letztlich gezeigt, dass es nicht besser sein muss, wenn man die Entwicklung an Private vergibt, auch weil in dem Verfahren, das wir jetzt bestreiten, die besonderen Anforderungen aus der Justiz besser berücksichtigt werden können, es eine intensive Einbeziehung der Nutzer*innen aus der Justiz gibt.

Durch den Wegfall der originären elektronischen Einreichungsmöglichkeit für Anwältinnen und Anwälte als Haupt­kommunikationspartner der Justiz durch die erwähnten IT-Sicherheitsprobleme ist die Anzahl der eingegangenen elektronischen Nachrichten zunächst deutlich hinter den Erwartungen zurück­geblieben. Nach Behebung von Sicherheitsmängeln und einer umfassenden Sicherheits­betrachtung wurde das beA zum 03.09.2018 wieder zur Nutzung bereitgestellt und eine deutliche Steigerung der elektronischen Posteingänge war zu verzeichnen (Sept. 2018: 16.308 Posteingänge; Feb. 2019: 30.456 Posteingänge).

Aufgrund des Erlasses des MJ vom 27.12.2017 sind die Gerichte gehalten, (auch bei führender Papierakte) elektronische Dokumente an professionelle Einreicher elektronisch zu versenden oder zuzustellen.

Entsprechend ist auch die Zahl der elektronischen Postausgänge seit Inbetriebnahme des beA deutlich angestiegen (Sept. 2018: 11.022 Postausgänge; Feb. 2019: 24.156 Postausgänge).

Nach der derzeitigen Gesetzeslage besteht allerdings nur eine passive Nutzungspflicht auf Seiten der professionellen Einreicher. Sie sind derzeit nur verpflichtet sind, ein besonderes elektronisches Postfach vorzuhalten, elektronische Post­eingänge zu empfangen und ggf. den Empfang per elektronischem Empfangsbekenntnis zu bestätigen. Eine aktive Nutzungspflicht sehen die Verfahrensordnungen für Rechtsanwälte und Behörden erst ab dem 01.01.2022 vor. Dies zum Zeitrahmen.

Seit 2018 läuft eine Fortbildungsoffensive in der Justiz, um die Mitarbeiter*innen mit den Anwendungen des ERV vertraut zu machen.

Was bisher geschah! Ein kleiner Rückblick!

Bis zum 31.12.2025 wird die bisher überwiegend papiergebundene Arbeitsweise schrittweise durch eine rechtsverbindliche elektronische Arbeitsweise ersetzt. Dieses Vorhaben kann nur ein Erfolg werden, wenn alle Beschäftigten von Beginn an dem Entwicklungsprozess beteiligt werden. Sie spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Innovationen in ihren Arbeitsalltag zu integrieren und zu nutzen.

Die erste Phase, in welcher hauptsächlich Aufgaben, Strukturen und Verantwortlichkeiten festgelegt und definiert wurden, startete im Juni 2014 und endete im September 2015. Konkrete Ergebnisse waren u.a. die Einrichtung eines eJustice-Testgericht, dem Landgericht Oldenburg. Dort war der AK Donnerstag zu Gast.

Von Oktober 2015 bis Dezember 2016 dauerte die zweite Phase. Im Fokus standen hier insbesondere die grundlegenden konzeptionellen Arbeiten, der Beginn erster Tests sowie die Weiterentwicklung der Software. In dieser Phase konnten u.a. neben der Erstellung von grundlegenden Konzepten für neue Basisgeschäftsprozesse, Ausstattung und Gesundheit sowie ePayment auch fachbezogene Konzepte für die Bereiche Zivilsachen, Grundbuchsachen, Registersachen sowie für die Fachgerichte erstellt werden. Außerdem wurde mit dem Anschluss der Finanzgerichtsbarkeit die Eröffnung des fakultativen elektronischen Rechtsverkehrs in den Fachgerichtsbarkeiten abgeschlossen.

Vom 1. Januar 2017 bis 31.12.2018 ist im Rahmen der dritten Programmphase der flächendeckende fakultative elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Die nicht rechtsverbindliche elektronische Akte konnte in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG Oldenburg) und Sozialgerichtsbarkeit (SG Stade) sowie in landgerichtlichen Zivilsachen bei dem Landgericht Oldenburg pilotiert werden.

Im Januar 2019 hat die vierte Programmphase begonnen. Sie wird bis zum 31.12.2019 andauern. Neben der Fortführung der Pilotierungen aus der dritten Programmphase soll die nicht rechtsverbindliche elektronische Akte in landgerichtlichen Zivilsachen an zwei weiteren Standorten, an den Landgerichten Göttingen und Hannover, pilotiert werden. Ferner wird die nicht rechtsverbindliche elektronische Akte in erstinstanzlichen Zivilsachen am Amtsgericht Uelzen sowie in den Zivilsenaten am OLG Celle pilotiert werden. Zum Ende der Programmphase hin plant eJuNi die rechtsverbindliche elektronische Aktenführung in der eKammer des LG Oldenburg einzuführen.

Für mich überwiegen beim ERV die Chancen. Die Umstellung ist aber nicht einfach und geht einher mit großen Investitionen. Letztlich werden sich dadurch Abläufe beschleunigen. Dies stärkt durch kürzere Verfahren den Rechtsstaat. Die Justiz wird als Arbeitgeber interessanter für junge Menschen. Dies hilft bei der Fachkräftegewinnung.

Digitalisierung darf nicht zum Selbstzweck werden. Im Mittelpunkt des Digitalisierungsprozesses müssen die Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen stehen. Nur so wird der ERV eine Erfolgsgeschichte.

Es geht aber nicht nur um Veränderungen der Infrastruktur und eine Anpassung von Verfahren und Abläufen, sondern die Digitalisierung wird unser Rechtssystem darüber hinaus durchgreifend verändern. Einen Ausblick darauf haben wir Freitag von Prof. Dr. Jürgen Taeger vom „Interdisziplinäres Zentrum für Recht der Informationsgesellschaft“ erhalten. Die Fragen, um dies es geht, hatte ich eingangs angeschnitten. Ist unsere Rechtsordnung fit für die Digitalisierung? Wir haben u.a. darüber diskutiert, ob es in einigen Jahren neben der natürlichen und der juristischen Person auch eine Art elektronische Person gibt.

Ich glaube, dass wir vor großen Veränderungen stehen. Digitalisierung verändert Gesellschaft und damit auch das Recht, das Grundlage unseres Zusammenlebens ist. Ich will dies nur als Anstoß für die Diskussion in den Raum stellen und komme zum Schluss. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.