Experten stützen SPD-Position – Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch müssen abgeschafft werden

Die Fallzahl ist beim Kindesmissbrauch in Niedersachsen im Jahr 2018 weiter gestiegen. Trotz guter Aufklärungsquote und Kenntnis über Tat und Täter muss die Strafverfolgung jedoch aufgrund von Verjährung oft eingestellt werden. Da die Täter meist aus dem sozialen Umfeld ihrer Opfer stammen, ist die Bereitschaft zur Anzeigenerstattung geringer oder das Opfer bringt die Tat erst sehr spät – häufig dann schon zu spät – zur Anzeige.

Der Arbeitskreis Recht und Verfassung der SPD-Landtagsfraktion hat daher am 25. September 2019 zu einem Expertenaustausch eingeladen. Ziel des Arbeitskreises ist es, eine Entschließung zum Thema „Abschaffung der Verjährung bei Missbrauch an Minderjährigen“ zu einer Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Gesprächspartner sind die Initiatorin der Entschließung und stellv. Sprecherin für Rechts- und Verfassungsfragen, Wiebke Osigus, sowie Ulf Prange, Fraktionssprecher für Rechts- und Verfassungsfragen.

Im Rahmen des Austausches haben sich sowohl juristische und kriminologische Experten als auch Opferverbände, Hilfsorganisationen und Betroffene, die selbst unter den Folgen von Kindesmissbrauch zu leiden haben, geäußert. „In großer Zahl stammen die Täter aus dem sozialen Umfeld ihrer Opfer und kennen diese über einen längeren Zeitraum. Bislang haben viele Opfer den Schritt der Anzeige und der juristischen Verfolgung nicht oder häufig sehr spät gewagt. Wir wollen – und da sind wir uns mit den Expertinnen und Experten einig – Kinder bestmöglich schützen. Die schrecklichen Taten dürfen für die Täter nicht ohne Konsequenz bleiben. Hinzu kommen auch ein generationsübergreifender Schutz und die abschreckende Wirkung auf potentielle Täter. Wir stehen an der Seite der Opfer.“ so Wiebke Osigus MdL.

Ulf Prange und Wiebke Osigus sind sehr erfreut darüber, von den Teilnehmern der Expertenanhörung ganz überwiegend Zustimmung und Unterstützung für ihren Vorschlag erhalten zu haben.