Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss der SPD-geführten Landesregierung wurde Herr Franz Rainer Enste als Landesbeauftragter gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens benannt. Ich wünsche ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt und freue mich auf die Zusammenarbeit.
Die SPD-Landtagsfraktion war im Kampf gegen den Antisemitismus schon frühzeitig darum bemüht, eine entsprechenden Stelle zu schaffen. Mich freut es sehr, dass dies nun gelungen ist.
Der Anlass, einen solchen Beauftragten berufen zu müssen, ist aber erschreckend. Nach wie vor ist die Anzahl von Straftaten mit antisemitischen Hintergrund hoch und in unserer Gesellschaft werden antisemitische und andere rechtsextreme Parolen lauter. Dies sind für uns Warnzeichen im Hinblick auf eine gefährliche gesamtgesellschaftliche Entwicklung.
Initiatorin für die Schaffung des Amtes des Antisemitismusbeauftragten war unsere Landtagspräsidentin Frau Dr. Gabriele Andretta, die dieses Vorhaben stets vorangetrieben hat. Bei Ihr möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Mit Beharrlichkeit und Haltung hat sie sich für die Schaffung dieses wichtigen Amtes eingesetzt.
Die schrecklichen Ereignisse in Halle an der Saale und Landsberg haben auf dramatische Weise gezeigt, dass noch immer in Teilen der Gesellschaft antisemitisches Gedankengut vorherrscht und in rechten Terror umschwenken kann. Mit dem niedersächsischen Antisemitismusbeauftragten haben wir einen wichtigen Schritt getan, um einer solchen gesellschaftlichen Entwicklung zukünftig entgegenzuwirken.
Wir als SPD treten geschlossen jeder Erscheinungsform von Judenfeindlichkeit entgegen. Wir haben eine historisch gewachsene Verantwortung, das Leben der jüdischen Gemeinden sowie unserer mehr als 7.800 jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Niedersachsen zu schützen.
Hier noch ein paar Fakten: Die Zahl von Ermittlungsverfahren aufgrund antisemitischer Straftaten in Niedersachsen ist in den Jahren 2017 zu 2018 nahezu konstant geblieben, (2017: 76; 2018: 63), im ersten Quartal 2019 liegt der Wert bereits bei 80 und damit über dem der beiden Vorjahre.
Ähnliches gilt für Ermittlungsverfahren aufgrund fremdenfeindlicher Motivation. Hier ist die Gesamtzahl des Jahres 2017 bereits im ersten Quartal 2019 nahezu erreicht. Die Zahlen des Gesamtjahres 2018 werden im ersten Quartal 2019 bereits zu etwas mehr als Zweidritteln erreicht.