Rede von Ulf Prange zur Neufassung der Diskriminierungsverbote in der Niedersächsischen Verfassung

Es gilt das gesprochene Wort

Top 11 des Novemberplenums:

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Diskriminierungsverbote in der Niedersächsischen Verfassung

„Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich freue mich über den Antrag und die Initiative der Fraktion der Grünen, den Begriff Rasse in unserer Landesverfassung und dem Grundgesetz durch den Begriff „rassistisch“ zu ersetzen.

Bezogen auf die letzte Legislaturperiode erleben wir derzeit ein rechtspolitisches Déjà-vu. Im letzten Plenum ein Antrag zur Aufnahme der sexuellen Identität von der FDP und heute ein Antrag zur Änderung des Rassebegriffs von den Grünen.

Beide Punkte hatten wir bereits in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebracht. Eine verfassungsändernde Mehrheit zeichnete sich nicht ab. Der Antrag ist dann letztlich der sachlichen Diskontinuität anheimgefallen.

In der letzten Plenarwoche haben wir über den Antrag der FDP zur Aufnahme der sexuellen Identität in die Verfassung diskutiert. In der Landtagsdebatte und in der Beratung im Rechtsausschuss letzte Woche ist bereits angeklungen, dass die Streichung bzw. Änderung des Rassebegriffs von mehreren Fraktionen unterstützt wird. Es ist schon ein Stück weit ein Kuriosum, dass wir über die hier heute zur Beratung anstehenden Anträge bereits letzte Woche im Ausschuss diskutiert haben, obgleich sie noch gar nicht vorlagen.

Ich finde es – auch als Erfahrung aus der letzten Legislaturperiode – gut, dass wir beide Verfassungsänderungen in gesonderten Anträgen beraten. Meiner Einschätzung nach zeichnet sich bei der Streichung des Begriffs „Rasse“ eine breite parlamentarische Mehrheit ab. Ob dies auch für die Aufnahme des Diskriminierungsverbots der sexuellen Identität gilt, vermag ich noch nicht einzuschätzen. Wenn diesbezüglich noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, sollten wir uns die Zeit nehmen.

Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir beide Verfassungsänderungen unterstützen und uns sehr darüber freuen würden, wenn eine verfassungsändernde Mehrheit für beide Vorschläge zustande kommt.

Warum ist diese Änderung sinnvoll?

Die Benachteiligungsverbote in Artikel 3 der Niedersächsischen Verfassung sind unter dem Eindruck der Schreckensherrschaft des NS-Regimes, in dem eben solche Benachteiligungen die Vorstufe zur teilweisen Vernichtung ganzer Bevölkerungsgruppen bildeten, in die Verfassung aufgenommen worden.

Der Begriff „Rasse“ ist antiquiert und aus heutiger Sicht hoch problematisch.  Denn schon lange steht unzweifelhaft fest, dass es keine verschiedenen menschlichen „Rassen“ gibt.

Bei diesem Begriff handelt es sich um eine rassistische Konstruktion, die u. a. zur Rechtfertigung von Sklaverei und Kolonialismus genutzt wurde und die insbesondere von den Nationalsozialisten in besonders exzessiver Weise propagiert worden ist.

Dass der Begriff „Rasse“ in zahlreichen deutschen Verfassungen und anderen deutschen Gesetzen auch heute noch verwendet wird, ist problematisch.

Der Begriff Rasse ist historisch vorbelastet. Seine Verwendung suggeriert, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gibt.

Die UNESCO hat bereits 1950 in ihrem Statement on Race eindrucksvoll festgestellt, dass die Vorstellung, es gebe unterschiedliche Menschenrassen, nur für eines gut ist: für die Verfolgung hin bis zum Genozid.

Der Begriff Rasse darf meines Erachtens aber nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern sollte durch rassistisch ersetzt werden.

In der Anhörung, die wir zur Modernisierung der Diskriminierungsverbote in unserer Verfassung in der letzten Legislaturperiode im Rechtsausschuss durchgeführt haben, hat sich die Mehrzahl der Experten dem seinerzeit von SPD und Grünen gemachten Vorschlag, das Wort „Rasse“ durch „rassistisch“ zu ersetzen, angeschlossen. Der Tenor in der Anhörung war seinerzeit, dass die ausdrückliche Nennung rassistischer Benachteiligung sicherstellt, dass Rassismus als gesellschaftliches Problem gezielt bekämpft wird.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) hat bereits 2010 in einem Policy Paper den Vorschlag gemacht, den Begriff der „Rasse“ durch den Begriff „rassistisch“ zu ersetzen. Zutreffend weist das DIM darauf hin, dass das Streichen des Begriffes „Rasse“ nicht ausreichend ist, weil dann eine Schutzlücke entstünde. Die übrigen in Artikel 3 aufgeführten Diskrminierungsverbote deckten nicht alle Aspekte rassistischer Benachteiligung ab. Zudem sei es zur Bekämpfung von Rassismus gerade notwendig, dass die Verfassung diesen beim Namen nennt und sich klar davon distanziert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat in einer Publikation zu 70 Jahre Grundgesetz in diesem Jahr folgende Empfehlung gemacht: „Geprüft werden sollte überdies, ob der Begriff „Rasse“, der derzeit noch in der Verfassung verwendet wird, durch „rassistisch“ ersetzt werden kann, da durch die Verwendung des Begriffs selbst rassistische Vorstellungen fortgeschrieben werden.“

Andere Bundesländer haben diese Änderung bereits vorgenommen. Diesen Vorbildern sollten wir folgen. Wir – als SPD-Fraktion – halten diese Verfassungsänderung für überfällig und zwar sowohl im Hinblick auf unsere Landesverfassung als auch im Hinblick auf das Grundgesetz.

Ich erinnere an den Terror des rechtsradikalen NSU, an den terroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle und an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Ausgrenzungen und Übergriffe gegen Menschen anderer Herkunft oder Religion und Anfeindungen und Übergriffe gegen Menschen, die eine klare Haltung zeigen, nehmen zu.

Gerade in diesen Zeiten brauchen wir ein klares Bekenntnis für ein friedliches Zusammenleben der Menschen und gegen die Verbreitung von rassistischem und fremdenfeindlichem Gedankengut.

An dieser Stelle kommt unserer Verfassung eine wichtige Funktion zu, denn sie bildet unser Wertesystem ab, legt die Grundwerte unseres gemeinsamen Zusammenlebens fest. Auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte ist dies ein Bekenntnis, das aus Sicht der SPD-Fraktion dringend notwendig ist

Ich will noch einen weiteren Hinweis geben. Der Begriff Rasse wird nicht nur in den Verfassungen, sondern auch in weiteren Gesetzen verwendet, sowohl in einfachgesetzlichen Regelungen des Bundes- und Landesrechts. Auch hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf.