Rede von Ulf Prange zum Justizhaushalt 2020

Es gilt das gesprochene Wort

TOP 35 des Dezemberplenums:

Haushaltsberatungen 2020 – Haushaltsschwerpunkt Justiz

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

bevor ich auf den Justizhaushalt im Einzelnen eingehe, gestatten Sie mir, dass auch ich mich zunächst bedanke. Mein Dank gilt ferner den Mitarbeitern*innen in den Ministerien, in der Landtagsverwaltung und in den Fraktionen für die Unterstützung bei den Haushaltsberatungen.

Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitarbeitern in der Justiz, in unseren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, bei unseren Schöffinnen und Schöffen und den Mitarbeitern in den justiznahen Bereichen wie der Straffälligenhilfe oder im Bereich der Betreuung. Vielen Dank für die wichtige Arbeit, die Sie tagtäglich für unser Land leisten.

Das Rechtsstaatsprinzip und Rechtsstaatlichkeit sind tragenden Säulen unserer Demokratie. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass eine unabhängige Justiz nicht selbstverständlich ist.

Seit einigen Jahren ist in unserer Gesellschaft eine Entwicklung hin zu einem Vertrauensverlust in den Staat und seine Institutionen feststellbar, die auch vor unserer Justiz nicht Halt macht. Dieser Entwicklung müssen wir mit einer klaren Haltung begegnen und dadurch, dass wir eine bürgerfreundliche und leistungsfähige Justiz sicherstellen.

SPD und CDU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Justiz besser auszustatten. Dies ist kein Kurzstreckenlauf, sondern bedarf kontinuierlicher Anstrengungen. Mit den beiden letzten Haushalten sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Auch mit dem jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf und den zusätzlichen Mitteln aus der politischen Liste gehen wir diesen Weg weiter, halten Kurs.

In den Haushaltsberatungen der Koalitionsfraktionen ist es gelungen für den Justizetat über die politische Liste einen weiteren Aufwuchs von ca. 4,5 Mio. € durchsetzen, u.a. 35 zusätzliche Stellen. Gemessen an dem Gesamtvolumen der politischen Liste ist dies ein gutes Ergebnis.

Im Einzelnen:

  • Der Landespräventionsrat erhält 250.000 € für das Landesprogramm gegen Extremismus und 150.000 € für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch.
  • Wir stellen 3 zusätzliche Richter-Stellen zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung.
  • Die Staatsanwaltschaften erhalten 22 zusätzliche Stellen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet und von Clan-Kriminalität.
  • 400.000 € zusätzlich erhält die Straffälligenhilfe.
  • 300.000 € zusätzlich erhalten die freien Träger für den Täter-Opfer-Ausgleich.
  • 10.000 € erhält der Schöffenverband
  • Der Vollzug erhält zusätzliche Mittel in Höhe von 1,7 Mio. € sowie 10 Stellen für den Justizvollzugsdienst.

Zum Justizvollzug wird meine Kollegin Wiebke Osigus im Anschluss noch ausführlich vortragen.

Zum Landespräventionsrat

Ganz besonders freue ich mich darüber, dass der Landespräventionsrat zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 € über die politische Liste erhält.

Die Mittel für das beim Landespräventionsrat angesiedelte „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus – für Demokratie und Menschenrechte“ werden auf 0,5 Mio. € verdoppelt.

Mit dem Programm nehmen wir alle Formen von Extremismus in den Blick. Die aktuelle Situation zeigt aber, dass insbesondere bei Antisemitismus und Rechtsextremismus ein großer Handlungsbedarf besteht. Allein im Jahr 2018 gab es mehr als 1.300 Straftaten, die dem Bereich der rechten Gewalt zugeschrieben werden können. Dieser Gefahr für unsere Demokratie wollen wir konsequent begegnen, indem wir die präventiven Maßnahmen, die politische Bildung und die Aussteigerprogramme weiter ausbauen.

Ein weiteres Augenmerk legen die Fraktionen auf die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Arbeit des Landespräventionsrats in diesem Bereich stärken wir mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 150.000,00 €.

Zur Reform der Verjährung haben wir bereits Vorschläge gemacht. Über den Haushalt stellen wir jetzt auch zusätzliche Mittel zur Verfügung. Weitere Mittel und Stellen werden über die sog. technische Liste für die Kinderschutzkommission und den Opferbeauftragten bereitgestellt.

Zu den Personalverstärkungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften:

Wir schaffen vier zusätzliche Stellen im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, um das Vorgehen gegen „hate speech“ zu forcieren.“

Seit einigen Jahren stellen wir eine Verrohung der Sprache und des Miteinanders fest, gerade im digitalen Raum. Persönliche Angriffe in sozialen Netzwerken in Form von Bedrohungen und Beleidigungen nehmen zu. Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind häufig das Produkt von Hetze und Radikalisierung im Netz. Für uns ist klar, dass wir hier gegensteuern müssen, denn das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Auch im Netz müssen die gleichen Maßstäbe gelten wie in der analogen Welt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die konsequente Bekämpfung von Clankriminalität. Im Haushalt werden dafür über die politische Liste der Regierungsfraktionen 18 zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen; 8 Stellen im GenStA-Bezirk Celle, 6 in Oldenburg und 4 in Braunschweig. Mit der Landesrahmenkonzeption Clan-Kriminalität wurden bei der Polizei bereits Strukturen geschaffen, um konsequent gegen Clan-Kriminalität vorzugehen. Wir wollen auch die Staatsanwaltschaften in diesem Bereich stärken, brauchen Sonderderzernate, die dezentral in der Fläche die Verfahren mit Bezug zur Clan-Kriminalität bearbeiten. Damit untermauern wir unsere klare Haltung, dass konsequent gegen kriminelle Clans vorgegangen werden und der Staat hier klare Grenzen setzen muss.

Mit drei zusätzlichen Richterstellen wird die Sozialgerichtsbarkeit entlastet. Wir wissen um die Zahl der Verfahrenseingänge bei den Sozialgerichten, insbesondere durch die Klagewelle im Zusammenhang mit Klinikrechnungen, wollen mit den zusätzlichen Stellen für Entlastung sorgen.

Soweit zu den Stellen aus der politischen Liste. Der Haushaltsentwurf sieht weitere Stellen vor:

  • 7 Stellen für die Vermögensabschöpfung. Dass der Staat Vermögen, das aus einer Straftat stammt, einzieht, stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Mit den Stellen stärken wir die Staatsanwaltschaften bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe.
  • 16 Stellen bei den Gerichten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an die Fixierung von Patientinnen und Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung hat erhebliche Auswirkungen auf den richterlichen Bereitschaftsdienst. Hier steuern wir mit Personalverstärkungen gegen.
  • Der Haushaltsentwurf und die technische Liste sehen daneben zahlreiche Stellenhebungen vor, die ich hier nicht im Einzelnen nennen kann. Damit stärken wir die Attraktivität der Justiz. Dies ist in Zeiten von Fachkräftemangel wichtig.
  • Schließlich will ich die Verlängerung von Stellen mit Wegfallvermerk zu Ende 2019 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und an den ordentlichen Gerichten ansprechen.
  • Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit: 50 Richterstellen, davon 15 bis Ende 2020 und 35 bis Ende 2022 und 39 Stellen in der mittleren Beschäftigungsebene, davon 13 bis Ende 2020 und 26 bis Ende 2022.
  • In der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer werden 20 Stellen nochmals um ein Jahr verlängert.
  • 26 Stellen für die Bewältigung des VW-Abgas-Komplexes und der Securenta-Verfahren werden um zwei Jahre verlängert.

Die Verlängerung der Stellen ist aber nur ein Teilerfolg. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, diese Stellen ohne Wegfallvermerk bereit zu stellen. In Zeiten von Fachkräftemangel – auch in der Justiz – wäre dies ein wichtiges Signal.

Zur Sicherheit an den Gerichten

Mich freut es, dass das MJ mit dem im Sommer dieses Jahres aufgelegten „Aktionsplan Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften“ konkret in die weitere Umsetzung der Verbesserung der Sicherheit geht. Inhalt des Plans sind u.a. zusätzliche Stellen, eine Optimierung der Aufgabenbereiche im Wachtmeisterdienst sowie die Verbesserung der Sicherheitstechnik und der baulichen Bedingungen.

Die 25 Stellen im Wachtmeisterdienst aus dem Haushalt 2019 wurden verstetigt und um weitere 28 Stellen aufgestockt. In diesem Zusammenhang will ich auch die Verbesserungen bei der Besoldung der Justizhelfer sowie die schnellere Übernahme ins Beamtenverhältnis nennen. Damit wird eine langjährige Forderung umgesetzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch, dass die über die politische Liste des Vorjahres angeschobenen Investitionen in Sicherheitstechnik weitergehen. Die Mittel aus dem Vorjahr wurden nicht nur verstetigt, sondern um 900.000 Euro auf insgesamt fast 1,7 Mio. Euro.

 Zum Elektronischen Rechtsverkehr

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist eine große Herausforderung. Die Umstellung darf kein Sparmodell sein. Denn nur dann, wenn der Umstellungsprozess gut organisiert wird, Technik und Software bedienerfreundlich funktionieren und es gute Fortbildungsangebote gibt, wird es gelingen, die Beschäftigten mitzunehmen. Wir halten Kurs und werden auch im Haushalt 2020 zusätzliche Mittel bereitstellen. Die Personalausgaben im IT-Bereich steigen um 1,8 Mio. € auf 18,7 Mio. €. Auch die Mittel für die Erneuerung der technischen Infrastruktur werden um ca. 1 Mio. € erhöht.

 Zur Stärkung des Betreuungswesens:

Ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt, ist die Stärkung des Betreuungswesens. Angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Zahl psychischer Krankheiten ist die Betreuung eines der wichtigsten justizpolitischen Handlungsfelder in unserem Land.

Die Stärkung der Betreuung haben wir bereits 2018 mit einem Entschließungsantrag eingefordert. Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für das Betreuungswesen im MJ ist mit der Einrichtung der Landesbetreuungsstelle beim OLG Oldenburg umgesetzt. Die wichtige Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine – nämlich die Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer – haben wir mit der Verdoppelung der Fördersumme auf 2 Mio. Euro bereits im Vorjahr gestärkt.

Seit vielen Jahren setzen wir uns für eine Anhebung der Betreuervergütung ein. Der Bundesgesetzgeber hat die Vergütung Ende Juli 2019 um durchschnittlich 17 % erhöht. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf stellen wir für die Betreuervergütung zusätzliche Mittel in Höhe von über 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Abschließend möchte ich noch zu sprechen kommen auf die über die sogenannte politische Liste bereitgestellten zusätzlichen Haushaltsmittel für die Straffälligenhilfe, den Täter-Opfer-Ausgleich und den Schöffenverband:

Zur Straffälligenhilfe

Die Straffälligenhilfe erhält aus der politischen Liste zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000,00 €. Die Anlaufstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung von Straftätern. Sie unterstützen vor und nach der Haftentlassung beim Übergang aus der Haft in die Freiheit.

Hinzu kommt das landesweit etablierte Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“. Die Geldverwaltung ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Geldverwaltung bewahrt Betroffene vor den negativen Auswirkungen einer Inhaftierung und stabilisiert die soziale und finanzielle Lebenssituation der Betroffenen. Zugleich werden unsere Justizvollzugsanstalten entlastet und der Landeshaushalt profitiert durch den Wegfall von Haftkosten und durch die Beitreibung von Geldstrafen.

Die wichtige und gute Arbeit der Straffälligenhilfe stärken wir mit den zusätzlichen Mitteln, erreichen das Vorjahresniveau von insgesamt ca. 2,2 Mio. €.

Zum TOA

Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht das Aufarbeiten von Tat und Tatfolgen, leistet einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Rechtsfrieden und entlastet darüber hinaus unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte. Das gute Nebeneinander von freien Trägern und Ambulantem Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) hat sich bewährt.

Über die politische Liste stellen wir 300.000 € für die freien Träger zur Verfügung und erhöhen damit den Vorjahresansatz nochmal um 200.000 €.

 Zum Schöffenverband

Der Schöffenverband erhält 10.000 € für seine Arbeit. In Umsetzung unseres Entschließungsantrages aus diesem Jahr wollen wir mit diesen Mitteln die ehrenamtliche Arbeit des Verbandes stärken. Damit reagieren wir auf den gestiegenen Beratungsbedarf, z.B. bei Konflikten mit Arbeitgebern über die Frage der Freistellung. So unterstützen wir unsere Schöffinnen und Schöffen bei der Wahrnehmung ihres so wichtigen Ehrenamtes und entlasten zugleich unsere Gerichte.

Ich will an dieser Stelle die klare Erwartung der SPD-Fraktion zum Ausdruck bringen, dass die zusätzlichen Mittel für Straffälligenhilfe, TOA und Schöffenverband in Umsetzung des Koalitionsvertrages im nächsten Jahr verstetigt werden.

Mit den vorstehend beschriebenen Maßnahmen und Haushaltsmitteln stärken wir die Justiz in Niedersachsen.

Vielen Dank.