Anhörung zur Aufnahme des Klimaschutzes als Staatszielbestimmung in die Landesverfassung

Im Rahmen der heutigen Anhörung zum Klimagesetz wurde bezogen auf die beabsichtige Aufnahme des Klimaschutzes in die Landesverfassung herausgearbeitet, dass die Aufnahme des Klimaschutzes als Staatszielbestimmung nicht nur ein politisches Bekenntnis zum Klimaschutz ist, sondern auch Landtag, Verwaltung und Gerichte verpflichtet, den Klimaschutz bei Entscheidungen stärker zu berücksichtigen. „So sorgen wir beim Klimaschutz für mehr Verbindlichkeit.“ so Prange. Niedersachsen wäre das erste Bundesland, dass den Klimaschutz in seine Verfassung schreibt.

Der in Art. 1 II der Landesverfassung geregelte Schutz der natürlichen Lebensbedingungen wird durch die Neuregelung ergänzt und konkretisiert. „Mit der Verfasungsänderung schaffen wir einen verfassungsrechtlichen Mehrwert gegenüber der bestehenden Rechtslage und stärken so den Klimaschutz.“ bilanziert Prange.