Rede von Ulf Prange zum Antrag der AFD-Fraktion – Gerechtigkeitslücke schließen – Wohnraumschaffung begünstigen und Rechtsfrieden stärken

Es gilt das gesprochene Wort

TOP 34 des Februarplenums:

Gerechtigkeitslücke schließen – Wohnraumschaffung begünstigen und
Rechtsfrieden stärken (Antrag der AFD-Fraktion)

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

in Deutschland gibt es ca. 25 Mio. Mietverhältnisse und über 2 Mio. Neuvermietungen im Jahr. Laut dem Mieterbund gibt es weniger als 1.000 Fälle von Mietnomadentum jährlich. Diese Zahlen vorab zur Einordnung.

Mietbetrug ist für die Eigentümer bzw. Vermieter in der Regel mit einem hohen Schadenverbunden. Das jemand in eine Wohnung einzieht mit der festen Absicht, die Miete nicht zahlen zu wollen, ist nicht hinnehmbar. Dies ist eine Straftat, stellt einen sogenannten Eingehungsbetrug dar.

Diese Fälle können und dürfen aber nicht dazu herhalten das soziale Mietrecht zu Lasten der Mieter*innen zu verschärfen und Mieterrechte allgemein zu schwächen. Sie stellen die ganz große Mehrheit der redlichen Mieter unter einen Generalverdacht. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Ihre Vorschläge stoßen bei uns Sozialdemokraten auf entschiedenen Widerspruch.

Im Übrigen nehme ich auch ganz andere Probleme am Wohnungsmarkt wahr. Bezahlbares Wohnen ist gerade in Städten die neue soziale Frage. Die Wohnung ist der Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten, die wir in den meisten Städten in Niedersachsen haben, gibt es Vermieter*innen, die die Not von Mieter*innen ausnutzen, überteuert vermieten und ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Das Mittel der Mietminderung gibt den Mietern die Möglichkeit, die Beseitigung von Mängeln gegenüber dem Vermieter durchzusetzen und darf nicht eingeschränkt werden. In Zeiten, wo durch Entmietungen und Luxussanierungen Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, würde ich mir wünschen, dass Sie darauf Antworten geben, insbesondere dann, wenn Sie das Thema Gerechtigkeit für sich beanspruchen.

Bereits 2012 hat schwarz/gelb im Bund Veränderungen am Mietrecht vorgenommen, hat die Vermieterrechte gestärkt. Es ist die Möglichkeit einer Sicherheitsanordnung zum Schutz vor Mietausfall während des Hauptsacheverfahrens geschaffen worden. Die Berliner Räumung, die das Räumungsverfahren verkürzt und kostengünstiger macht, wurde gesetzlich normiert und der Verzug mit der Mietkaution wurde als neuer Kündigungstatbestand ins BGB aufgenommen. Auch damals mussten die Mietnomaden als Begründung herhalten. Bereits diese Veränderungen sind aus Mietersicht nicht unproblematisch. Weitere Verschärfungen des Mietrechts zulasten der Gesamtheit der Mieter, wie Sie sie fordern, lehnen wir ab.

Mit ihren Vorschlägen sorgen Sie für weitere Ungerechtigkeiten. Die Opfer von Mietnomaden und Mietbetrug werden instrumentalisiert, um Mieterrechte einzuschränken.

Obgleich eine 2010 erstellte Studie der Uni Bielefeld, die in Zusammenarbeit mit Haus und Grund erstellt wurde, von deutlich weniger als 1000 Fällen pro Jahr ausgeht und somit die Zahlen des Mieterbundes bestätigt, werden aus der Immobilienwirtschaft immer wieder ganz andere Zahlen genannt. Es wird von 10.000 – 15.000 Fällen gesprochen, ohne dass es dafür belastbare Anhaltspunkte gibt.

Sie beseitigen keine Ungerechtigkeiten, sondern machen sich zum Sprachrohr der Immobilienlobby. Das will hier ausdrücklich klarstellen.

Die Fälle Mietbetrug, die teilweise mit einem hohen Schaden verbunden sind, will ich nicht kleinreden.

Ihr Vorschlag hilft diesen Menschen aber kaum. Die von Ihnen vorgeschlagene Hinterlegung schafft letztlich nur zusätzliche Bürokratie, denn wer seine Miete nicht zahlen will, zahlt sie weder an den Vermieter noch an die Hinterlegungsstelle. Im Übrigen ist der Vorschlag aus meiner Sicht nicht praktikabel. Wenn in jedem Fall einer Mietminderung, die Miete hinterlegt werden soll, führt dies zu einer Belastung der Amtsgerichte, die kaum leistbar ist.

Wichtiger ist aus unserer Sicht, dass Vermieter gut beraten werden und so die Risiken durch Mietbetrug weiter eingedämmt werden. Wichtig ist das Vermieter über ihre Auskunftsrechte im Vorfeld des Mietvertragsabschlusses aufgeklärt werden. Eine falsche Selbstauskunft des Mieters macht den Eingehungsbetrug beweisbar und die Mietforderung insolvenzfest. Zur Kosten- bzw. Schadenminimierung gibt es Mietausfallversicherungen. Auch der Abschluss einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll. Im Vollstreckungsverfahren kann die schnelle und kostengünstige Berliner Räumung zum Einsatz kommen. Da müssen wir ansetzen, nämlich bei Beratungsangeboten. An dieser Stelle sehe ich insbesondere die Verbände – wie Haus und Grund – in der Pflicht, aber auch wir als Politik sind gefragt.

Sie sind auf dem Holzweg. Mit Ihrem Vorschlag schließen Sie keine Gerechtigkeitslücke, sondern schaffen mehr Ungerechtigkeit.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.