Erstes Hilfsprogramm der NBank startet in der kommenden Woche

Mit Beschluss des Nachtragshaushaltes in der nächsten Woche wird die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) das geplante Kreditprogramm für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe starten. Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von 20.000 Euro. „Wirtschaftlich werden die Schäden durch das Coronavirus mehr als gravierend sein“, so die Einschätzung des wirtschaftspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Klein, und fügt an: „Mit Hilfe der im Nachtragshaushalt mobilisierten 4,4 Milliarden Euro werden wir akute Liquiditätsengpässe auffangen.“

Es gehe darum, die wirtschaftlichen Folgen der Krise soweit wie möglich einzudämmen und Unternehmensinsolvenzen zu verhindern. „Wir müssen den Unternehmen jetzt aber erstmal helfen, die schwierigen kommenden Wochen zu überstehen“, betont Prange. Ein erstes Instrument stellt die NBank auf ihrer Internetseite in Aussicht (NBank). In Not geratene Unternehmen werden ab sofort aufgefordert Kontakt zur NBank aufzunehmen.

„In der Krise sind schnelle und unbürokratische Hilfen sowie transparente Informationen durch das Wirtschaftsministerium besonders wichtig. Die Aussicht auf konkrete Hilfen in Form von Liquiditätszuschüssen, beispielsweise für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen durch die NBank, ist ein wichtiges Signal für unsere vielen kleinen und mittleren Unternehmen“, so Prange.

Unter dem Reiter „Wichtige Informationen zu den zwei neuen Förderungen“ erfahren Sie mehr zu den Planungen über die Einführung von Hilfsprogrammen (Kredit zur Liquiditätshilfe & Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen). Die Richtlinie über die Gewährung des Zuschusses (Billigkeitsleistung) befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Diese soll voraussichtlich zu Beginn der 13. Kalenderwoche abgeschlossen werden.

Für diese beiden Förderprogramme ist geplant, dass eine Antragstellung unmittelbar nach dem Beschluss des Niedersächsischen Landtages über den Nachtragshaushalt möglich sein soll. Hinweise zur Vorbereitung der Unternehmen sind bereits jetzt unter dem Reiter „Das können Sie jetzt schon tun: Lassen Sie sich vormerken!“ erhältlich.

Weiterhin möchten wir darüber informieren, dass kontinuierlich auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums aktuell über Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten Informationen zu erhalten sind.