Ab sofort: Antragsverfahren für Soforthilfen der NBank auch per eMail freigeschaltet!

Ab sofort können in Not geratene Unternehmen / Soloselbstständige / Künstler, etc. auch per E-Mail Anträge auf Soforthilfe stellen. Dies war bislang nicht möglich und führte u. a. zu einem Serverzusammenbruch am 25. März.

Demnach kann der Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ elektronisch per E-Mail an die NBank gesendet werden.

Hierbei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
  2. Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig am PC aus.
  3. Senden Sie den Antrag, das De-minimis-Formular und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse: antrag@nullsoforthilfe.nbank.de

 

Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@nullsoforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nullnbank.de

 

Downloads | Soforthilfe

 

Eine Bearbeitung des Formular „De-minimis-Soforthilfe“ ist nur möglich, wenn es zuvor auf dem Computer gespeichert wurde. Laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen es anschließend von Ihrer Festplatte aus.

Maßgeblich ist nun folgender Link: https://www.soforthilfe.nbank.de/