Niedersachsen dreht auf: Programm für Soloselbstständige geht an den Start

Unter dem Motto „Niedersachsen dreht auf“ unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur von heute an soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Bis zu zehn Millionen Euro stehen dafür aus dem zweiten Nachtrag des COVID-19-Sondervermögens zur Verfügung.

Herzstück des Programms ist die Förderung von Veranstaltungen in allen künstlerischen Formaten und Sparten. Die Kosten für das Engagement der Soloselbstständigen können zu 100 Prozent über die Förderung abgedeckt werden. Voraussetzung ist, dass die Kulturveranstalter mit ihrem Förderantrag die Entwürfe der Verträge mit den Soloselbstständigen vorlegen. Diesen Teil des Förderprogramms werden die Landschaften und Landschaftsverbände als Träger der regionalen Kulturförderung in Niedersachen abwickeln.

Auch die kulturelle Bildung braucht in den kommenden Monaten einen Vitalisierungsschub. Die Einrichtungen der kulturellen Bildung sind zwar seit mehreren Monaten wieder geöffnet, aber auch sie leiden unter erschwerten Bedingungen infolge der Corona-Pandemie. Hier werden ebenfalls Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen gefördert. Die Förderquote liegt in diesem Bereich bei 60 Prozent. Voraussetzung ist in diesem Fall ein Vertragsabschluss mit Soloselbstständigen mit einer Laufzeit von mindestens vier Monaten. Ansprechpartner für die Angebote der kulturellen Bildung sind die Träger der regionalen Kulturförderung, Antragsteller aus der Erwachsenenbildung können sich an die Niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) wenden.

In vielen kulturellen Bereichen arbeiten die Soloselbstständigen in Gruppen, etwa im Bereich der Freien Theater, der Bildenden Kunst und der Soziokultur. Daher hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ergänzend ein Projektförderprogramm für innovative Projekte aller Sparten aufgelegt, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben. Diese Projekte können sowohl durch die Einrichtungen als auch durch die Soloselbstständigen beantragt werden – bis zu einer Förderung von 7.999 Euro ebenfalls bei den Trägern der regionalen Kulturförderung, ab 8.000 Euro beim Ministerium direkt.

In eng begrenzten Ausnahmefällen können Soloselbstständige, die im nichtöffentlichen Bereich (beispielsweise als Hochzeitsmusiker) aktiv sind, einen Antrag auf Förderung beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur stellen, wenn sie darlegen können, dass ihre kulturelle Aktivität ohne öffentliche Förderung nicht stattfinden kann.

Für alle Programmteile gilt, dass die Fördersumme mindestens 1.500 Euro und höchstens 30.000 Euro beträgt.

Derzeit entwickelt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein Stipendienprogramm für Solo-Selbstständige, das die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene berücksichtigen wird.

Weitere Informationen, die Förderkriterien, Hinweise und das Antragsformular zum aktuellen Programm finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-solo-selbststandige-und-kultureinrichtungen-192816.html