Es gilt das gesprochene Wort
TOP 30 des Dezemberplenums
Haushaltsberatungen 2021 – Schwerpunkt Justiz
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
bevor ich auf den Justizhaushalt im Einzelnen eingehe, gestatten Sie mir, dass auch ich mich zunächst bedanke.
Mein Dank gilt allen Beschäftigten in der Justiz, in unseren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, gilt unseren Schöffinnen und Schöffen und all denjenigen, die in den justiznahen Bereichen wie der Straffälligenhilfe oder im Bereich der Betreuung arbeiten. In diesem Jahr mit den Einschränkungen und Erschwerungen durch die Corona-Pandemie wurde Ihnen allen sehr viel abverlangt. Vielen Dank für die wichtige Arbeit, die Sie tagtäglich für unser Land leisten.
Mein Dank gilt ferner den Mitarbeitern*innen in den Ministerien, in der Landtagsverwaltung und in den Fraktionen für ihre hervorragende Arbeit und die großartige Unterstützung bei den Haushaltsberatungen.
Die Corona-Pandemie stellt uns als Haushaltsgesetzgeber vor große Herausforderungen. Die finanziellen Spielräume werden enger.
Dass sich das Volumen des Justizhaushalts unter diesen nicht einfachen Rahmenbedingungen auch im kommenden Jahr gegenüber dem Vorjahr erhöht und zwar um 1,6 % auf über 1,42 Milliarden € ist eine gute Nachricht. Mit 62 % entfällt der überwiegende Teil davon auf Personalausgaben, die von rund 860 Mio. € im Vorjahr auf rund 886 Mio. € im Jahr 2021 steigen.
In diesem Jahr stellen wir 78 zusätzliche Stellen für die Justiz zur Verfügung. In dieser Legislaturperiode haben wir kontinuierlich daran gearbeitet, zusätzlichen Stellen in der Justiz zu schaffen, in dieser Zeit sind 300 neue Stellen entstanden.
Wir arbeiten an dem Ziel, „PEBBSY 1,0“ – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Hier sind wie auf Kurs.
Dies ist kein Kurzstreckenlauf, sondern eine Herausforderung, die kontinuierlicher Anstrengungen bedarf. Wir wollen im Sinne der Beschäftigten zu weiteren Verbesserungen kommen. Eine gut ausgestattete Justiz ist aber auch die Voraussetzung für einen starken und leistungsfähigen Rechtsstaat, ist unverzichtbar, denn unser Rechtstaat ist eine tragende Säule unserer Demokratie und wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Schwerpunkte der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen im Haushalt 2021 sind:
- Stärkung der Strafjustiz
- Stärkung der Prävention
- Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Stärkung der Ausbildung in der Justiz und
- Die weitere Umsetzung der Digitalisierung in der Justiz
Zur Stärkung des Justizvollzugs und der Straffälliegenhilfe wird meine Kollegin Wiebke Osigus sprechen.
Den Schwerpunkt bei den Personalverstärkungen setzen wir in diesem Jahr im Bereich der Strafjustiz. Dies ist richtig und konsequent, wenn man sich die Belastung der Strafjustiz und die entsprechenden PEBBSY- Zahlen anschaut.
In den letzten Jahren haben wir bei Polizei und Staatsanwaltschaften neue Stellen geschaffen und die Strukturen gestärkt.
So haben wir mit der politischen Liste des Vorjahres wir 22 Stellen für die Staatsanwaltschaften geschaffen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese Stellen mit dem Haushalt 2021 zu verstetigen.
Diese Stellen haben es ermöglicht, vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Clankriminalität an den Standorten Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Stade einzurichten. Wenn das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wird, muss der Staat klare Kante zeigen.
Eine weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaft konnte in Göttingen an den Start gehen. Diese ist zuständig für die Bekämpfung von Hasskriminalität. Hier haben wir steigende Fallzahlen. Insbesondere der starke Anstieg antisemitischer Straftaten ist sehr besorgniserregend. Ich will an dieser Stelle auch auf die zunehmende Radikalisierung der sog. Querdenker hinweisen.
Die Stärkung der Staatsanwaltschaften setzen wir im Haushalt 2021 mit insgesamt sechs neuen Staatsanwaltsstellen fort.
Die Strafkammern in der ersten Instanz bei den Landgerichten hatten zum Jahresende 2019 den höchsten Bestand seit über zehn Jahren zu verzeichnen. Dass unsere Strafkammern teilweise an der Belastungsgrenze sind, ist auch unser Eindruck aus Gesprächen vor Ort. Die hohe Belastung ist bedingt durch steigende Fallzahlen, aber auch dadurch, dass die Verfahren komplexer werden.
Ich will hier die Bekämpfung der sexualisierter Gewalt an Kindern und der Kinderpornographie ansprechen. Die Missbrauchsskandale der letzten Zeit zeigen den großen Handlungsbedarf. Gerade in diesen Verfahren ist die Auswertung von großen Datenmengen eine Herausforderung für die Justiz. Aber auch große Wirtschaftsstraftaten, Verfahren im Bereich organisierter Kriminalität und Internetkriminalität werden immer komplexer.
Bei den Gerichten steuern wir nach und stellen zwanzig zusätzliche unbefristete Richterstellen und zehn weitere Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Damit vollziehen wir für die Gerichte das nach, was wir im Vorjahr Jahr mit den zusätzlichen Stellen für die Staatsanwaltschaften über die politische Liste der Fraktionen angeschoben haben.
Wir wollen und müssen die Bevölkerung vor Straftaten schützen und kriminelle Strukturen bekämpfen. Hierfür brauchen wir eine starke und gut ausgestattete Justiz, die Straftaten schnell und effektiv verfolgt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch die Stärkung der Präventionsarbeit und -programme.
Wir stärken den Landespräventionsrat in seiner sehr guten und wichtigen Präventionsarbeit. Ich will hier drei Bereiche nennen:
Bereits im letzten Jahr haben wir über die politische Liste die Mittel für die Maßnahmen und Projekte des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte verdoppelt. Ich freue mich, dass diese Mittel mit dem Haushalt 2021 fortgeschrieben werden. Die Angebote des Landespräventionsrats leisten einen wichtigen Baustein zur Extremismusprävention auch unter Einbindung der Zivilgesellschaft. Gemeinsam müssen wir unsere Grundwerte verteidigen und klare Kante zeigen gegen Rechtextremismus, Hass und Hetze.
Wie schaffen ein neues Präventionsangebot. Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger, gegenüber Einsatzkräften und ehrenamtlich Tätigen nehmen seit Jahren zu. Hier stellen wir 250.000 € bereit für Präventionsprojekte, für Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und politische Bildung.
Über die politische Liste der Regierungsfraktionen erhält der Landespräventionsrat weitere Mittel in Höhe von 150.000 € für die Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt.
In diesem Zusammenhang will ich noch auf zwei Positionen aus der politischen Liste eingehen, die Straffälligenhilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich. Hier ist es – wie in den Vorjahren – gelungen, über die Fraktionen von SPD und CDU zusätzliche Mittel bereitzustellen. Für die SPD-Fraktion möchte ich klarstellen, dass wir von der Landesregierung erwarten, dass diese zusätzlichen Mittel im nächsten Haushalt verstetigt werden.
Die Arbeit der Straffälligenhilfe hat nicht nur in Bezug auf die Resozialisierung und Wiedereingliederung von Straftätern in unsere Gesellschaft eine große Bedeutung, sondern leistet mit der von den Anlaufstellen angebotenen Geldverwaltung auch einen großen Beitrag zur Vermeidung von Ersatzfreiheitstrafen.
Auch die Arbeit der freien Träger des Täter-Opfer-Ausgleichs leistet einen großen Beitrag zur Entlastung der Gerichte, kann in vielen Verfahren auch seiner dauerhaften Schlichtung von Konflikten sorgen und stärkt so letztlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Bei den Beratungen des Einzelplans im Rechtsausschuss hat uns intensiv die Situation der Verwaltungsgerichte beschäftigt. Zur Bewältigung der Asylverfahren sind in den letzten Jahren 50 Richterstellen sowie weitere Stellen für den nichtrichterlichen Dienst befristet mit sogenannten kw – Vermerken zur Verfügung gestellt worden. 15 Richterstellen fallen Ende 2020 weg, weitere 35 Richterstellen Ende 2022. Die hohen Bestände – allein 17.000 Asylverfahren – konnten bislang nicht abgebaut werden. Diese Entwicklung belastet die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt. Lange Verfahrensdauern sind aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistung effektiven Rechtschutzes problematisch und schwächen das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat.
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, jedenfalls einen Teil der Stellen dauerhaft für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sichern. Ich freue mich, dass es in den Verhandlungen über die technische Liste gelungen ist, zunächst 5 der 15 wegfallenden Richterstellen zu sichern. Im Hinblick darauf, dass Ende 2022 weitere Stellen wegfallen, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, an den Finanzminister zu appellieren, für eine Lösung im Sinne der Verwaltungsgerichte zu sorgen.
Beschäftigt haben uns im Rechtsauschuss in diesem Jahr natürlich auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Justiz.
Der Dank meiner Fraktion gilt den Beschäftigten in der Justiz. Die Justiz hat die Herausforderungen der vergangenen Monate sehr gut bewältigt und trotz aller Einschränkungen den Betrieb weitestgehend aufrechterhalten und ein Funktionieren des Rechtsstaats sichergestellt. Ich will an dieser Stelle aber auch dem Haus dafür danken, dass wir im Ausschuss in den letzten Monaten sehr umfassend und zeitnah über die Situation in der Justiz, über Maßnahmen und Herausforderungen informiert worden sind.
Es ist mit einem Anstieg der Verfahrenseingänge, insbesondere an den Verwaltungs-, Arbeits- und Insolvenzgerichten zu rechnen. Dafür muss die Justiz gewappnet sein. Wir stellen zur Bewältigung der Mehrbelastung durch die Corona-Pandemie insgesamt acht Richter- und fünf Rechtspflegerstellen sowie drei Beschäftigungsmöglichkeiten für Serviceeinheiten zur Verfügung. Die neuen Stellen werden zunächst zentral veranschlagt. Sie sollen dann im Rahmen der Haushaltsführung bedarfsgerecht auf die einzelnen Gerichtsbarkeiten und Bezirke verteilt werden.
Die Fraktionen von SPD und CDU arbeiten seit Beginn der Legislatur daran, die Sicherheit an den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften kontinuierlich verbessern.
Mit höheren Ansätzen im Personal- und Sachbereich konnte die großflächige Einrichtung von regionalen Sicherheitsteams umgesetzt werden. Zudem sind vielfältige Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit bei den Einlasskontrollen erfolgt, etwa für die Beschaffung von Metalldetektoren und Gepäckscannern. An dieser Stelle werden wir nicht nachlassen, stellen mit diesem Haushalt 900.000 € für technische Sicherheitseinrichtungen zur Verfügung.
Über die politische Liste werden wir zusätzlich knapp 1 Mio. € für Baumaßnahmen bereitstellen. Mit den Mitteln wird die Eingangssituation an drei Justizstandorten im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen verbessert und zwar am Landessozialgericht, am LG Oldenburg und bei der StA Osnabrück.
Bei einem weiteren Thema sind wir vorangekommen und zwar bei dem Neubau für das OLG Celle. Die gemeinsamen Anstrengungen gegenüber dem Bund waren erfolgreich. Der Bund wird sich mit 25 Mio. € an den Kosten für den Neubau des Gerichtsgebäudes für Staatsschutzverfahren in Celle beteiligen. So erhält das OLG Celle die dringend benötigten Saalkapazitäten. Die Bundesmittel geben im Landeshaushalt aber auch Spielraum für die schnellere Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten großen Baumaßnahme für den Justizstandort Oldenburg
Sicherheit ist aber nicht nur ein Thema an den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch Amtsträger im Außeneinsatz – Gerichtsvollzieher, Betreuungsrichterinnen und -richter sowie die Beschäftigten des Ambulanten Justizsozialdienstes im Außendienst – sind zunehmend Bedrohungen und Übergriffen ausgesetzt sind. Um diese Berufsgruppen zu schützen, werden wir ein zweijähriges Pilotprojekt auf den Weg bringen. Für das Projekt werden wir in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 200.000 € für die Anschaffung von Alarmgeräten und den Betrieb einer Leitstelle bereitstellen.
Angesichts der beschriebenen Herausforderungen ist es wichtig, dass das Land sich im Bereich der Ausbildung stark engagiert. Im Bereich der Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt erweitern wir die Ausbildungskapazitäten, schaffen 100 zusätzliche Anwärterstellen.
Die Ausbildungskapazitäten für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) konnten in den letzten Jahren auf 140 Plätze erweitert werden. Ferner werden wir die digitale Ausstattung an der HR Nord verbessern.
Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften ausschließlich elektronisch arbeiten. Bis dahin sind noch große Kraftanstrengungen erforderlich.
Die Corona-Pandemie war in Sachen Digitalisierung ein Lackmustest für die Justiz. In der Zeit des Lockdowns konnte der ganz überwiegende Teil der Bediensteten digitale Lösungen und mobiles Arbeiten nutzen. Ich will hier insbesondere auch Videoverhandlungen gem. § 128 a ZPO ansprechen. Dies hat gezeigt, dass bereits jetzt ein guter Umsetzungstand erreicht ist. Und bei der technischen Ausstattung legen wir mit dem Haushalt 2021 nochmal nach.
Weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. € fließen in die IT-Sicherheit. Wir bringen 10 zusätzliche Rechtspflegerstellen für das Datenbankgrundbuch und zusätzliche Stellen für den ZIB auf den Weg.
Viele Dank für ihre Aufmerksamkeit!