Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat das aktuelle Jahresbauprogramm 2021 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den vorgestellt. Für die Straßeninfrastruktur im Land hatte der Landtag für dieses insgesamt Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln können 79 neue kommunale Bauvorhaben mit Landeszuschüssen aus dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gefördert werden. Überwiegend handelt es sich dabei um den Ausbau und die Erneuerung kommunaler Straßen einschließlich mehrerer Ortsdurchfahrten mit Gesamtinvestitionen zwischen einigen hunderttausend und mehreren Millionen Euro.
Hanna Naber und Ulf Prange haben aus dem Ministerium erfahren, dass die Stadt Oldenburg aus dem Programm eine Landesförderung in Höhe von insgesamt 1,365 Millionen Euro erhält. Die Landesmittel ermöglichen den Ausbau des Straßenzuges Hindenburgstraße, Tirpitzstraße, Gerberhof und Prinzessinweg. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Teilbeträgen. Die ersten Mittel werden in diesem Jahr ausgezahlt. Die gesamten Ausbaukosten belaufen sich auf gut 3,2 Millionen Euro, so dass die Landesförderung ungefähr 42 Prozent der Gesamtkosten abdeckt.
„Der Ausbau des in die Jahre gekommenen Straßenzuges Hindenburgstraße, Tirpitzstraße, Gerberhof und Prinzessinweg ist eine wichtige Maßnahme zur Ertüchtigung der Oldenburger Verkehrsinfrastruktur und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Von dem Ausbau profitiert insbesondere auch der ÖPNV, denn durch die Baumaßnahme wird auch die Busanbindung des Stadtwestens an die Innenstadt verbessert.“, zeigen sich Naber und Prange erfreut.
Das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) ermöglicht die finanzielle Unterstützung kommunaler Bauvorhaben, die den Neubau oder den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen einschließlich Ortsdurchfahrten und Brücken und die kommunalen Radwege betreffen. Beim verkehrsgerechten Ausbau vorhandener Straßen steht vor allem die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen im Fokus. Darüber hinaus können auch sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs bezuschusst werden – ebenso Ampelanlagen, Kreisverkehrsplätze, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten, zur Schulwegsicherung und zur Verkehrssteuerung sowie Nebenanlagen und die technische Sicherung von Bahnübergängen.