Es gilt das gesprochene Wort
TOP 10 des Januarplenums
Aktionsplan „Wir sind Niedersachsen. Für Zusammenhalt. Gegen Rassismus.“
retten – mit dem Bundesprogramm die Zivilgesellschaft in
Niedersachsen stärken
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
ich hoffe, dass wir uns alle darüber einig sind, dass wir jede Form von Rassismus, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit verurteilen und dass Landtag, Landesregierung und Zivilgesellschaft sich dem entgegenstellen müssen. Gewalt und Extremismus sind eine ernste Gefahr für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie. Hier braucht es entschiedenes Handeln!
In Ihrem Antrag, liebe KollegInnen der Grünen, sprechen Sie die schrecklichen Anschläge von Halle und Hanau an, die uns tief erschüttert haben und die starke Zunahme von rassistisch und antisemitisch motivierten Straftaten. Die aktuelle Entwicklung ist besorgniserregend. Es ist eine zunehmende Radikalisierung von und in Teilen unserer Gesellschaft festzustellen. Die sogenannte Querdenkerbewegung will ich hier exemplarisch nennen. Diese Entwicklung hat unsere Präsidentin heute Morgen in der Gedenkstunde sehr eindrücklich beschrieben. Liebe Gabi Andretta, vielen Dank für Deine deutlichen Worte.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD-Fraktion, dass im Bund der „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ beschlossen wurde. Dies ist ein gutes Signal, stärkt die Arbeit gegen Rassismus und gruppenbezogene Diskriminierung und ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des demokratischen Zusammenhalts. Der vorliegende Antrag gibt Gelegenheit, dass wir uns im Ausschuss näher mit dem Maßnahmenkatalog des Bundes, seiner Umsetzung und der Verwendung der Bundesmittel hier in Niedersachsen beschäftigen.
Der Aktionsplan war bereits im letzten Jahr Gegenstand der Beratungen hier im Haus. Daher kennen Sie auch die Hintergründe dafür, warum der Aktionsplan bislang nicht umgesetzt wurde.
Frau Justizministerin Havliza hatte bereits im Sommer im Rahmen einer Fragestunde hier im Haus erläutert, warum die Planungen zu dem Aktionsplan in ihrem Ministerium vorerst nicht weiterverfolgt werden. Zum einen wegen der infolge der Corona-Pandemie angespannten Haushaltslage des Landes und zum anderen, da das nahezu parallel gestartete Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“, wesentliche Ziele des Aktionsplans beinhaltet.
Mit „Niedersachsen hält zusammen“ ist unter der Einbindung von Zivilgesellschaft eine offene, lebendige und vielfältige Allianz entstanden, die für eine freiheitliche, solidarische, tolerante und demokratische Gesellschaft einsteht und sich die Stärkung des demokratischen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft während und infolge der Corona-Pandemie zum Ziel gesetzt hat.
Insoweit gibt es eine Überschneidung mit den Zielsetzungen des Aktionsplans. In der von Ihnen im Antrag zitierten Stellungnahme der Landesregierung wird in Bezug auf den Aktionsplan von einer Initiative zur Stärkung des demokratischen Zusammenhalts in Niedersachsen im Kontext mit der Corona-Krise gesprochen. Dort heißt es:
„Der Aktionsplan hat durch die Corona-Krise noch einmal an Bedeutung gewonnen. Er ist von der Corona-Lage nicht abzukoppeln, sondern bezieht sich vielmehr auf die politische Dimension der Krise. Der Aktionsplan ist somit weit zu fassen. Es handelt sich um eine Initiative zur Stärkung des demokratischen Zusammenhalts in Niedersachsen.“
Wir wissen um die Erwartungen, wie sie etwa von der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe, vom Praxisbeirat des Landesprogramms und weiteren Vertretern der Zivilgesellschaft an uns herangetragen werden. Auch für die SPD-Fraktion hatte ich bereits im letzten Jahr die klare Erwartung geäußert, dass der Aktionsplan weiterverfolgt wird. An dieser Erwartung halten wir fest.
Es wird nun darum gehen, die Konzeption des Aktionsplans in Abgrenzung zu den Aktivitäten von „Niedersachsen hält zusammen“ zu präzisieren, den Aktionsplan ferner mit dem Maßnahmenkatalog des Bundes abzustimmen und schließlich mit Finanzmitteln auszustatten.
Ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, deutlich zu machen, dass wir uns in den letzten Jahren in der Koalition sehr intensiv mit der Bekämpfung von Hass und Menschenfeindlichkeit sowie der Stärkung unserer Demokratie beschäftigt haben.
Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Bekämpfung des Antisemitismus. Dass die Zahl der antisemitischen Straftaten seit dem Jahr 2013 um über 40 % gestiegen ist, muss uns alle alarmieren. Aber auch andere Bereiche haben wir in den Blick genommen und dazu einiges auf den Weg gebracht, haben Strukturen geschaffen und gestärkt, sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich.
Lassen Sie mich unsere Aktivitäten kurz zusammenfassen:
- Zuerst möchte ich den in dieser Legislaturperiode geschaffenen Antisemitismusbeauftragten nennen und die Mittel, die der Landtag zum Schutz des jüdischen Lebens zur Verfügung gestellt hat.
- Eine weitere wichtige Struktur, die wir geschaffen haben, ist der ebenfalls im Justizministerium angesiedelte Beauftragte für den Opferschutz als Ansprechpartner für alle Opfer von Straftaten.
- Wir haben aber auch die Justiz mit Blick auf Hasskriminalität gestärkt, durch die Einrichtung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Die Stellen haben wir über die politische Liste im Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt. Mit dem Haushalt 2021 wurde die Schwerpunktstaatsanwaltschaft personell weiter verstärkt. An dieser Stelle will ich darauf hinweisen, dass der Bund mittlerweile mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität den Rechtsrahmen nachgeschärft hat.
- Zentrales Instrument des Landes zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit ist aber das beim LPR angesiedelte Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte. Hier haben wir ebenfalls über die politische Liste zum Haushalt 2020 die Mittel erhöht. Wir haben zusätzlich 250.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel hat das MJ verstetigt.
Damit ist sichergestellt, dass die inhaltliche Ausweitung des Landesprogramms nicht zu Lasten der Bekämpfung von Rechtsextremismus geht. Das Programm ist nun mit 1,4 Millionen Euro ausgestattet. Die fünf beteiligten Ministerien haben in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vielfältige Maßnahmen gegen Extremismus, Diskriminierung und selbstverständlich auch Rassismus auf den Weg gebracht und entwickeln diese weiter. In diesem Sinne ist aus meiner Sicht auch der Aktionsplan zu verstehen.
Die Herausforderungen sind vielfältig: Es geht um Bildungsarbeit, Stärkung pädagogischer Kompetenzen sowie um Sensibilisierung und der Auseinandersetzung mit antidemokratischen, menschenfeindlichen und diskriminierenden Einstellungen und Verhaltensweisen, ferner um die Stärkung demokratischer Werte, die Verhinderung von Radikalisierung, den Ausstieg aus der Szene, um Netzwerkarbeit und schließlich um die Einbindung von Zivilgesellschaft und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen und Institutionen.
- Schließlich haben die Fraktion über die politische Lise zum Haushalt 2021 weitere Mittel zur Stärkung der Demokratie zur Verfügung gestellt, etwa für die politische Bildung.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wir auf einem guten Weg sind, dass nach Auffassung der SPD-Fraktion aber weitere Anstrengungen erforderlich sind. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen.
Vielen Dank!