Die Beratungen standen vor dem Hintergrund einer gegenläufigen Entwicklung: Einerseits sind sich Bund und Länder über das erhöhte Risiko durch die Virusmutationen im Klaren. Andererseits ist es unübersehbar, dass sich große Teile der Bevölkerung Lockerungen der monatelangen Einschränkungen dringend wünschen. Vor diesem Hintergrund wird die bisherige Strategie um wesentliche Elemente ergänzt. Zum einen erwarten Bund und Länder in den nächsten Monaten einen erheblichen Anstieg der zur Verfügung stehenden Impfmengen. Jeden Tag können dann in Deutschland hunderttausende Menschen zusätzlich geschützt werden. Des Weiteren wollen Bund und Länder in den nächsten Wochen eine wirksame Testinfrastruktur aufbauen. Damit soll auch die Grundlage dafür geschaffen werden, in einem sicheren Umfeld bestimmte Angebote zu nutzen.
Auf der Basis von Tests und Impfungen konnten die bisherigen Absprachen zu Einschränkungen und Inzidenzwerten in wichtigen Bereichen verändert werden. So sollen beispielsweise bereits ab der nächsten Woche private Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder möglich sein. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Mit einem tagesaktuellen Test sollen auch körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine medizinische Maske getragen werden kann, wieder zulässig werden. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 in 7-Tagen, können beispielsweise Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten geöffnet werden, ebenso der Einzelhandel mit einer Begrenzung auf eine/n Kunden/in pro 10 qm für die ersten 800 und einem/einer weiteren für jede weiteren 20 qm. Kontaktfreier Sport soll dann in kleinen Gruppen bis 10 Personen im Außenbereich möglich sein. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 in 7 Tagen können Kinder bis 14 Jahren gemeinsam im Außenbereich Sport treiben. Der Einzelhandel kann dann zunächst nur für sogenannte Terminshoppingangebote geöffnet werden, Zoos, Museen etc. nur mit Terminbuchungen. Bei alledem gibt es eine Notbremse: Sobald die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 50 bzw. über 100 ansteigt, treten die vorherigen Regelungen wieder in Kraft.
Die vollständige Übersicht finden Sie hier:Uebersicht_Oeffnungsschritte