In der heutigen Sondersitzung hat der Landtag über die vom Bund angekündigte bundeseinheitliche Notbremse beraten.
Vorweg möchte ich sagen: Gegen eine bundesgesetzliche Notbremse ist im Grunde nichts einzuwenden. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie müssen wir weiter aufpassen und es ist gut, wenn sich zukünftig alle Bundesländer an die vereinbarten Regelungen halten. Niedersachsen hat in den vergangenen Monaten die Beschlüsse der Bund-Länder Runden weitestgehend umgesetzt, nimmt den Gesundheitsschutz und die Pandemiebekämpfung sehr ernst. Von daher gibt es mit der Neuregelung durch den Bund wenige Unterschiede zu der noch geltenden Landesverordnung. Bei einer Inzidenz von über 100 übernimmt der Bund, die schon jetzt in Niedersachsen geltenden Kontaktbeschränkungen, wonach sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf (Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Kontaktbeschränkung). In der Schule wird bei einer Inzidenz von 165 in den digitalen Unterricht gewechselt. Im Einzelhandel ist Click and Meet nun bis zu einem Wert von 150 möglich (bislang galt in Niedersachsen eine Inzidenz von 100).
Die wesentliche Änderung zu der derzeitigen niedersächsischen Verordnung ist die Ausgestaltung der Ausgangsbeschränkung, die ab einer Inzidenz von 100 aktiv wird. Die Bundesregelung beinhaltet einen Automatismus. Bislang gilt in Niedersachsen ab einer Inzidenz von 100 eine Prüfpflicht für betroffene Landkreise und kreisfreie Städte. Erst ab einem Wert von 150 besteht laut der noch geltenden Landesverordnung ein sogenanntes intendiertes Ermessen, was bedeutet, dass eine Ausgangs-beschränkung bzw. -sperre angeordnet werden soll. Die Einführung des Automatismus ist umstritten und aus meiner Sicht nicht unproblematisch. Die Rechtsprechung setzt hier zurecht hohe Anforderungen. Nach der vom Bund geplanten Regelung gilt die Ausgangsbeschränkung von 22:00 bis 05:00 Uhr mit der Ausnahme, dass man sich allein bis 24 Uhr draußen aufhalten darf.
Die Regelung zur Ausgangsbeschränkung zielt insbesondere darauf ab, unzulässige Feiern und Zusammenkünfte in privaten Räumen zu unterbinden. Eine Ausgangsbeschränkung ist ein schwerer Grundrechtseingriff, kann nur die Ultima Ratio sein. Studien belegen nachweislich eine eindämmende Wirkung auf das Pandemiegeschehen, auf die wir zum jetzigen Zeitpunkt in der dritten Welle der Pandemie nicht verzichten können. Dies zeigen auch die Erfahrungen anderer europäischer Länder, die in den vergangenen Wochen und Monaten Ausgangssperren erlassen haben, um die dritte Welle zu brechen. Das Nebeneinander der beschlossenen Maßnahmen hilft uns, die Verbreitung des Virus und das Infektionsgeschehen einzudämmen sowie eine Überlastung unserer Krankenhäuser zu verhindern.
Was die Infektionslage betrifft, steht Niedersachsen ungefähr auf dem Stand wie vor Ostern. Dies ist ohne Frage ein zu hoher Wert. Umso wichtiger ist es, die infektionsschützenden Maßnahmen weiterhin ernst zu nehmen. Die aktuellen Zahlen sind aber immerhin deutlich besser als viele Prognosen, die nach Ostern eine sehr viel höhere Ausbreitung der Dritten Welle erwartet hatten. Niedersachsen gehört zu den Ländern mit dem niedrigsten Infektionsgeschehen in der Bundesrepublik. So soll es auch bleiben. Zusammenfassend heißt das: Kein Zeichen der Entwarnung, aber auch kein Anlass für Panik, zumal die weitere Perspektive auch hoffen lässt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten mittlerweile wöchentlich zwei Tests und auch am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber nun zweimal wöchentlich Tests anbieten. Dies wird uns noch mehr Sicherheit im Alltag bringen.
Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, Schule im Umfeld des Corona-Virus noch sicherer als bisher zu machen, und so möglichst allen Schülerinnen und Schülern den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Dazu gehört auch der Schutz der Lehrkräfte und der weiteren Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit in der Schule. Mit der Ausweitung der Impfungen für diese Berufsgruppen kommen wir auch hier wieder einen Schritt weiter. Damit setzen wir zudem ein klares Signal für pragmatische Lösungen. Die Impfverordnung von Bundesgesundheitsminister Spahn bietet Spielräume, die wir jetzt nutzen, um die überfällige Impfmöglichkeit auf alle Schulformen zu erweitern. Mich persönlich freut es sehr, dass ab Anfang Mai weitere Berufsgruppen, u.a. unsere Feuerwehrleute, geimpft werden können.
Im Mai wird Niedersachsen mehr Impfstoff bekommen. Wenn alles nach Plan läuft, können wir dann – spätestens im Juni – auch die Betriebsärztinnen und -ärzte mit einbeziehen. In vielen Betrieben laufen dazu schon die entsprechenden Vorbereitungen in Abstimmung mit dem Sozialministerium. Auch dies wird uns weitere Verbesserungen bringen.
Ich bin überzeugt davon, dass wir die schwerste Zeit der Pandemie Ende des Sommers hinter uns lassen können. Wichtig ist jetzt aber, dass wie uns weiter an die Regeln halten, solidarisch sind und uns – sobald möglich – impfen lassen.