Die Grundsteuer ist und bleibt neben der Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Grundsteuer festgestellt, dass die derzeitige Grundsteuerregelung u. a. aufgrund ungerechter und veralteter Einheitswerteberechnung verfassungswidrig ist. Damit war ein klarer Handlungsauftrag an die Politik mit einer Frist verbunden. Unser Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sich dazu um eine neue Bewertungsregelung gekümmert und ein wertabhängiges Bundesmodell vorgelegt. In einem langwierigen Einigungsprozess, in dem es um den Erhalt der Grundsteuererhebungsmöglichkeit für die Kommunen dem Grunde nach ging, hat sich der Bund mit den Ländern auf eine Länderöffnungsklausel für weitere Bewertungsmodelle geeinigt. Davon können die Länder Gebrauch machen. Nach intensiven Diskussionen zwischen der SPD und der CDU im Niedersächsischen Landtag sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die Grundsteuer in Niedersachsen gesondert regeln wollen – wie andere Bundesländer auch. Darunter sind auch SPD-geführte Bundesländer.
Die SPD-Fraktion hat sich auf das Niedersächsische Flächen-Lage-Modell geeinigt und in Gesprächen mit dem Koalitionspartner einen Gesamtkompromiss erzielt.
Bei diesem Flächen-Lage-Modell werden alle Grundstücke und Wohngebäude nicht nur nach ihrer Gebäude- und Grundstücksgröße bewertet, sondern auch nach ihrer Lage in einer Gemeinde in Bezug auf einen durchschnittlichen Bodenrichtwert. Man geht davon aus, dass Bewohnerinnen und Bewohner eines Grundstücks in vermeintlich „besserer“ Lage auch in einem höheren Maße von den Angeboten einer Gemeinde profitieren und somit einen höheren Anteil an der Grundsteuer leisten können. Dieser Lagefaktor ist für uns solidarisch und gerecht.
Die zu erhebenden Daten für die Bodenwerte werden automatisch in Zusammenarbeit zwischen den Katasterämtern und den Finanzämtern generiert.
Den Kommunen soll auf die Initiative der SPD hin die Möglichkeit gegeben werden, eine Grundsteuer C einzuführen. Mit diesem Instrument können Kommunen in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie auf baureife, aber noch unbebaute Grundstücke eine zusätzliche Steuer erheben wollen, um eine Bebauung zu forcieren. Kommunen können nach wie vor die Art, die Höhe und den Umfang der Hebesätze völlig selbstständig bestimmen. Lediglich die Einheitsbewertung verändert sich vom Berechnungsmodus her – es erfolgt kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die neue Grundsteuer soll generell aufkommensneutral sein und jedenfalls in Summe zu keinen neuen, zusätzlichen Belastungen bei Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern führen.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht nun in den parlamentarischen Prozess. Eine Verbändeanhörung im Haushaltsausschuss ist für den 19. Mai 2021 terminiert. Beteiligt werden auch die Arbeitskreise Innen sowie Recht und Verfassung. Es erfolgen weitere Beratungen im Ausschuss.
Der abschließende Beschluss soll im letzten Plenum vor der Sommerpause erfolgen. Dann haben die Finanzämter Zeit, mit der Arbeit an der Kategorisierung der Lagen und Grundstücke zu beginnen und neue Einheitsbewertungen für mehr als 3,5 Mio. Grundstücke in Niedersachsen vorzunehmen. Auch die Kommunen und Kommunalparlamente müssen sich dann spätestens 2024 mit den Fragen auseinandersetzen, welche Hebesätze sie in Zukunft anwenden wollen und ob es zu einer Einführung einer Grundsteuer C kommen soll.
Wir, die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, sind überzeugt, dass das vorgelegte Modell rechtssicher und gerecht ausgestaltet worden ist.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuer finden Sie hier: 20210413_FAQ-Grundsteuer