Aktueller Corona-Stufenplan 2.0.

Stufenplan Stand 10. Mai 2021 (7 Seiten)

AHA+L Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten, Alltagsmaske tragen und regelmäßig lüften)  behalten weiterhin Gültigkeit. Ausnahmen sind im Stufenplan genannt (z.B. Schachbrettbelegung Kino).

Bei einer eskalierenden Entwicklung erfolgt nach 3 Tagen Überschreitung des Stufenwertes der Wechsel in die nächste Stufe.

Bei einer deeskalierenden Entwicklung erfolgt der Wechsel von einer Stufe in die nächst tiefere nach einer stabilen Entwicklung über 5 Werktage.

Die Stufen gelten für die regionalen Inzidenzwerte. Maßgeblich sind die RKIDaten.

Testregimes:

  • Soweit von Testungen die Rede ist, können dies PCR, Schnellund Selbsttests sein.
  • Diese Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Als Testnachweis gilt (außerhalb von Schule), wenn der Test vor Ort unter Aufsicht, im Rahmen einer betrieblichen Testung unter Aufsicht oder von einem zugelassenen Testzentrum (Bürgertest) durchgeführt wurde und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wurde.
  • Die Bescheinigung kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden.
  • Die Anforderungen an die Bescheinigung sind in der Verordnung genannt (insb. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis). Ein Muster wird als Arbeitshilfe im Landesportal bereitgestellt.
  • Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre brauchen außerhalb der Regelungen zum Schulbetrieb keine Testate vorlegen.

Die ab 09.05.2021 geltende COVID19SchutzmaßnahmenAusnahmeverordnung ist im Stufenplan nicht gesondert abgebildet. Die dort beschriebenen Ausnahmen zu Gleichstellung Geimpfte und Genesene mit Getesteten, von Beschränkungen bei Zusammenkünften sowie bei von Landkreisen angeordneten lokalen Ausgangsbeschränkung gelten.

Kontaktnachverfolgung ist der Regelfall, digitale Lösungen sind erwünscht. In der nächsten Verordnung ist die verpflichtende Einführung digitaler Kontaktnachverfolgung geplant.

Regionen sollen bei lokal anderer Lage verschärfen. Regionen über 100 sind dazu aufgefordert (gesonderte HotSpotRegelung).

Bei einer Inzidenz >100 gilt § 28 b IfSG.
Die bisherigen Stufen >100 und >200 entfallen daher in diesem Landes
Stufenplan.

Soweit im Stufenplan ein Ausblick auf eine nächste Zwischenstufe ausgewiesen ist, ist diese bei deeskalierendem Infektionsgeschehen für Ende Mai angedacht.