Diese Woche ist das Härtefallportal des Bundes und der Länder an den Start gegangen. Der Fonds umfasst für Niedersachsen 141 Mio. EUR und adressiert sich an Unternehmen und Selbstständige, die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden und bis dato komplett aus dem Raster von Wirtschaftshilfen gefallen sind. Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch Vereine und andere Organisationen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen und können einen Antrag stellen.
Weitere Informationen zum Härtefallfonds finden Sie hier:
https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/niedersachsen.html