Vorbemerkung
AHA+L Regeln behalten weiterhin Gültigkeit. Das bedeutet, dass z.B. die MNB-Pflicht in allen Stufen gilt. Ausnahmen sind im Stufenplan genannt.
Bei einer eskalierenden Entwicklung erfolgt nach 3 Tagen Überschreitung des Stufenwertes der Wechsel in die nächste Stufe.
Bei einer deeskalierenden Entwicklung erfolgt der Wechsel von einer Stufe in die nächst tiefere nach einer stabilen Entwicklung über 5 Werktage.
Die Stufen gelten für die regionalen Inzidenzwerte. Maßgeblich sind die RKI-Daten.
Testregimes:
o Soweit von Testungen die Rede ist, können dies PCR-, Schnell- und Selbsttests sein.
o Diese Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
o Als Testnachweis gilt (außerhalb von Schule), wenn der Test vor Ort unter Aufsicht, im Rahmen einer betrieblichen Testung unter Aufsicht oder von einem zugelassenen Testzentrum (Bürgertest) durchgeführt wurde und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wurde.
o Die Bescheinigung kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden.
o Die Anforderungen an die Bescheinigung sind in der Verordnung genannt (insb. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis). Ein Muster wird als Arbeitshilfe im Landesportal bereitgestellt.
o Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre brauchen außerhalb Regelungen zum Schulbetrieb keine Testate vorlegen
Die ab 09.05.2021 geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist im Stufenplan nicht gesondert abgebildet. Die dortigen vorgegebenen Ausnahmen zu Gleichstellung Geimpfte und Genesene mit Getesteten, von Beschränkungen bei Zusammenkünften sowie bei von Landkreisen angeordneten lokalen Ausgangsbeschränkung gelten.
Kontaktnachverfolgung ist der Regelfall, digitale Lösungen sind erwünscht. In der nächsten Verordnung ist ein Vorrang digitaler Kontaktnachverfolgung geplant.
Regionen sollen bei lokal anderer Lage verschärfen. Regionen über 100 sind dazu aufgefordert (gesonderte HotSpot-Regelung).
Bei einer Inzidenz >100 gilt § 28b IfSG. Die bisherigen Stufen >100 und >200 entfallen daher in diesem Landes-Stufenplan.
Der Stufenplan wurde bezogen auf Stufe 3 bereits überwiegend zum 10.05.2021 umgesetzt, in Gänze wird er spätestens zum 01.06.2021 in Kraft treten. Noch nicht umgesetzt wird der regionale Wegfall der Beschränkungen ab einer Inzidenz <10, da die derzeitige Inzidenzentwicklung nicht valide ist. Zur Vermeidung von Pulleffekten müsste zunächst fast landesweit eine stabile Lage <10 vorhanden sein