Der Bund hat in enger Zusammenarbeit mit den Ländern einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geschaffen. Mit dem 2,5 Milliarden Euro schweren Paket zur Wiederaufnahme des kulturellen Lebens sollen wirtschaftliche Nachteile durch die Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Seit dem 15. Juni 2021 können Kulturveranstaltungen über die Seite www.Sonderfonds-Kulturveranstaltungen.de registriert werden.
Das Land unterstützt die Durchführung von Kulturveranstaltungen trotz pandemiebedingter Einschränkungen bereits mit seinem Förderprogramm „Niedersachsen dreht auf“.
Der Sonderfonds sieht zum einen die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe mit bis zu 500 Teilnehmenden im Juli sowie mit bis zu 2.000 Teilnehmenden von August an vor. Zum anderen ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen vorgesehen, die ab September zur Verfügung stehen soll.
Unter www.Sonderfonds-Kulturveranstaltungen.de werden in umfassenden FAQ die Rahmenbedingungen der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung praxisnah und verständlich erläutert. Ab sofort sind zudem die Beratungsleistungen der bundesweiten Telefonhotline 0800 6648430 ausgebaut. Die Registrierung von Kulturveranstaltungen ist ausschließlich online möglich.
Mit der Abwicklung in Niedersachsen ist die NBank beauftragt.