Es gilt das gesprochene Wort
TOP 17 des Juliplenums
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Sicherung von Wohlstand, Eigentum und Ressourcen
Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 18/9588
Anrede
Spätestens mit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Debatte um die Schuldenbremse neu entbrannt. Diese wurde aber schon vorher ‑ im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und deren Bewältigung – in Frage gestellt. Auf diese Debatte nimmt der Gesetzentwurf der Grünen Bezug.
Es ist richtig: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Freiheitsrechte insbesondere der jüngeren Generation gefährdet sind, wenn wir beim CO2-Ausstoß die Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht einhalten. Nach der Entscheidung darf nicht einer Generation zugestanden werden unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Generationengerechtigkeit ausdrücklich. Daraus kann man unterschiedliche Schlüsse ziehen. Die FDP will die Entscheidung auf die Überschuldung des Staatshaushaltes übertragen, weil auch Schulden späteren Generationen Handlungsspielräume nehmen? Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit geäußert. Die Folgen, die drohen, wenn wir in der Klimakrise nicht gegensteuern, sind meiner Meinung nach aber noch etwas anderes. Auch das Bundesverfassungsgericht schreibt in seinem Urteil, dass der Klimawandel nicht rückgängig zu machen ist, nicht umkehrbar ist. Ich glaube, dass der Klimawandel eine andere Qualität hat als die Staatsfinanzen. Ob man diese Analogie, die die FDP aufgestellt hat, anwenden kann, ist daher fraglich.
Die zweite Frage ist natürlich: Wie reagieren wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Klar ist, dass die Anstrengungen für Klimaschutz erhöht werden müssen. Das wurde allen Parteien deutlich ins Stammbuch geschrieben.
Klimaschutz kostet Geld. Wie ist das zu finanzieren? – Da gibt es theoretisch drei Möglichkeiten. Man kann das durch Umschichtung in bestehenden Haushalten finanzieren. Man kann auf der Einnahmeseite etwas tun; z. B. haben wir als SPD im Bund vorgeschlagen, Vermögende beim Klimaschutz stärker heranziehen. Und es gibt den Weg, Schulden aufzunehmen. Das schlagen die Grünen hier vor, wollen die Landesverfassung ändern.
Ich will deutlich sagen: Der Vorschlag der Grünen funktioniert einfach nicht. Auf Artikel 109 des Grundgesetzes wurde bereits hingewiesen. Der Wortlaut ist eindeutig. Im Grundgesetz gibt es drei Ausnahmetatbestände für die Aufnahme von Schulden. Diese sind in Art 109 GG abschließend geregelt. Diese Ausnahmetatbestände haben wir in Artikel 71 unserer Landesverfassung übernommen. Das hat dafür gesorgt, dass wir haushalterisch gut durch die Pandemie gekommen sind, dass wir handlungsfähig waren. Deswegen war das richtig.
Man kann darüber streiten, wo die Ausnahmetatbestände im Landesrecht zu verorten sind, in der Verfassung oder im einfachen Recht. Die Grünen übernehmen jetzt offenbar die Position der Großen Koalition, dass die Ausnahmetatbestände in die Verfassung gehören. Beim Regelungsort besteht nun Einvernehmen. Das freut mich.
Aber die drei neuen Ausnahmetatbestände, die die Grünen vorschlagen, sind im Grundgesetz nicht vorgesehen. Diese Debatte – die Erweiterung der Ausnahmen – ist im Bundestag zu führen; denn dort gehört sie hin. Der Bund hat eine Schuldenbremse zulasten der Länder beschlossen, die ab 2020 gilt. Damit ist ‑ wie auch immer Sie das politisch bewerten – für die Länder eine Einschränkung ihrer Handlungsspielräumen verbunden.
Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie an das Grundgesetz heran. Diese Debatte werden wir hier nicht führen können. Die Änderungen von Artikel 71 der Landesverfassung, die Sie vorschlagen, sind einfach nicht umsetzbar. Ihr Vorschlag ist verfassungswidrig. Das muss man deutlich sagen.
Sie stellen auf den Investitionsbereich ab. Ich habe große Sympathie für Ihre in der Begründung getroffene Aussage, dass wir bei Investitionen darauf achten müssen, die energetische Sanierung und auch den Erhalt des Landesvermögens im Blick zu behalten. Deswegen hat die Sozialdemokratie in Niedersachsen gemeinsam mit dem DGB in einem Eckpunktepapier festgehalten, dass wir mit dem NFonds einen Investitionsfonds schaffen wollen, um dringend benötigte Zukunftsinvestitionen anzuschieben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.