Neuauflage des Förderprogramms für Gaststätten und Weihnachtsmarktbeschicker

Tourismus und Gastronomie sind seit mehr als anderthalb Jahren von der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen. Mit den umfangreichen Corona-Hilfen des Bundes konnten das Land die Wirtschaft insgesamt in dieser schwierigen Situation stabilisieren und Beschäftigten, Selbstständigen und Unternehmen durch die Krise helfen.

Angesichts der immer bedrohlicheren Pandemielage sind die Schutzmaßnahmen in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 jetzt noch einmal ausgeweitet und intensiviert worden. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies trifft insbesondere auch die Gastronomie.

Damit sind die Betriebe pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider abermals im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Länder gefolgt ist und die Uberbrückungshilfe III Plus sowie die Karbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomiebranche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro wollen wir die Gastronomie bei Investitionen unterstützen, die eine Modernisierung der Betriebe auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen.

Die inhaltlichen Fördermodalitäten bleiben unverändert. Die NBank wird das Antragsportal am 10. 12. 2021 erneut öffnen. Es ist davon auszugeben, dass die zur Verfügung stehenden Mittel sehr schnell belegt und leider nicht zur Bedienung aller Anträge ausreichen werden, so dass das Antragsportal dann wieder geschlossen werden muss.

Weiterhin ist zu beachten, dass bereits Begünstigte dieser Förderung – auch bei weiterer Betroffenheit im Kalenderjahr 2021 und erneuter Investition – nicht nochmals antragsberechtigt sind. Bewilligungen werden zu Beginn des Jahres 2022 erfolgen können.

 

Zentrale Plattform für die Corona-Hilfen: Überbrückungshilfe Unternehmen