Sonderplenum 07. Dezember 2021

Am 18. November 2021 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes
lief diese Feststellung aus. Heute kommen wir daher zu einer Sondersitzung des Landtagsplenums
im Dezember zusammen und beraten den Vorschlag der Landesregierung, gemäß § 28 a Abs. 8
Satz 1 lfSG die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung des Coronavirus in Niedersachsen
sowie die Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 bis 6 IfSG festzustellen.

Die aktuelle Corona-Situation in der anhaltenden 4. Welle ist insbesondere im Osten und auch im
Süden der Bundesrepublik teilweise ernster als jemals zuvor. In Bayern, Thüringen und Sachsen
sind die Krankenhäuser an ihren Kapazitätsgrenzen. Nach dem sogenannten „Kleeblatt-System“
sind einige Corona-Patienten auch nach Niedersachsen verlegt worden. Diese Flüge sind notwendig und ein Akt der Solidarität im Bund.

In unserem Bundesland wollen wir bis Ende des Jahres 2,8 Millionen Menschen boostern. Hier gibt
es gute Nachrichten. Das Robert Koch-Institut gab bekannt, dass inzwischen mehr als eine Million
Menschen in Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Innerhalb der vergangenen
zwei Wochen hat sich die Zahl damit mehr als verdoppelt. Aber: Die Gruppe der Ungeimpften in
Deutschland ist leider immer noch viel zu groß und damit auch ein Risiko für die große solidarische
Mehrheit der Menschen, die sich haben impfen lassen.

Die Omikron-Variante, die zuerst in Südafrika entdeckt wurde, ist nun auch in Deutschland
angekommen. Ob eine erhöhte Gefahr besteht, ist noch nicht abschließend geklärt. Wahrscheinlich
ist diese Variante ansteckender als die Delta-Variante. Wir kommen damit in die Situation, dass wir
zwei gleichzeitig auftretende Wellen bekämpfen müssen. Ich unterstütze daher ausdrücklich die
Forderung des Ministerpräsidenten nach einer allgemeinen Impfpflicht. Diese soll zunächst im
neugewählten Bundestag diskutiert und entschieden werden. Sie könnte ab dem kommenden
Februar greifen. Der Ethikrat soll dazu bis Jahresende eine Empfehlung vorbereiten. Wir müssen
die Impfquote konstant hochhalten, damit das Infektionsgeschehen zu jeder Zeit – auch im Herbst
und im Winter – auf einem niedrigen Niveau bleibt. In einem ersten Schritt ist es nun zum Schutz
der besonders Gefährdeten notwendig, dass sich das medizinische Personal verpflichtend impft.

Die Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz bedeuten eine härtere Gangart gegenüber
der Gruppe der Ungeimpften. Als Parlament kommen wir nun zusammen, um zu diskutieren, wie die Warnstufe 3 genau ausgestaltet werden soll.
Es bleibt dabei: Kontaktbeschränkungen sind neben den Impfungen das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie.

Weiterhin wollen wir insbesondere den ehrenamtlichen Kommunalvertretungen die Arbeit in der
Pandemie weiterhin erleichtern. Somit werden mit Feststellung der konkreten Gefahr gem. §28a
Abs. 8 IfSG und der Gesetzesverkündung zum NKomVG die Sonderregelungen des §182 Abs. 2
NKomVG automatisch für alle Vertretungen in Niedersachsen wieder möglich sein. Die Kommunen
müssen keine eigenen Beschlüsse fassen, sondern können sich für die Dauer der Gültigkeit dieser
Feststellung (bis 06. März 2022) auf die Sonderregelungen zum Schutz der Gesundheit von
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einstellen (Umlaufverfahren, Videokonferenztechnik,
Delegationsrecht auf den Hauptausschuss, etc.). Wir kehren somit auf den bis zum 25.11. gültigen
Status quo zurück und tragen Sorge für die Sicherheit unserer ehrenamtlichen
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Zudem wird auch Abs. 4 und somit die
Sonderregelungen zur kommunale Haushaltswirtschaft weiterhin seine Gültigkeit behalten.

Darüber hinaus haben wir auch den § 52 c Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) der
aktuellen Situation angepasst, wonach anstehende Direktwahlen von Hauptverwaltungsbeamtinnen
– und beamten unter dem Eindruck der Pandemie abgesagt, verschoben oder als Briefwahl
stattfinden können.