Uns erreichen viele Fragen zu der Diskussion über vorgezogene Weihnachtsferien. Kultusminister Tonne hat nun angekündigt, dass es keine vorgezogenen Weihnachtsferien in Niedersachsen gibt, dass diese wie ursprünglich vorgesehen am 23.12.2021 beginnen. Die Präsenzpflicht in Schule wird aber für den Zeitraum vom 20. bis 22. Dezember 2021 ausgesetzt. Die Entscheidung begründet Minister Tonne wie folgt:
„Verlängerte Ferien machen aus infektiologischer Sicht allerdings nur dann Sinn, wenn sie eingebettet sind in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen, d. h., wenn auch im außerschulischen Bereich die Kontakte stark reduziert werden. Für sich alleine genommen wäre eine vorzeitige Schließung der Schulen sogar kontraproduktiv, das zeigen nicht zuletzt die steigenden Infektionszahlen von Kindern und Jugendlichen während der Ferienzeiten.
Nach Abschluss der heutigen Verhandlungen in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler lässt sich feststellen, dass eine umfassende Weihnachtsruhe mit strengen Kontaktbeschränkungen vor den Feiertagen nicht geplant ist. Eine komplette Schließung der Schulen erscheint angesichts der aktuellen Situation – kaum Distanzlernen in Niedersachsen, sinkende Inzidenzen auch bei Kindern, insgesamt niedrige Werte im Bundesvergleich, Ansteckungen in der Regel im privaten Umfeld, enges Sicherheitsnetz in Schulen – nicht verhältnismäßig. Auch ein vermeintlich nur kurzer Schullockdown ist nach all den Erfahrungen in diesem Jahr mit aller Kraft zu vermeiden. Es bleibt daher dabei, dass die niedersächsischen Weihnachtsferien am 23.12.2021 beginnen. Damit befinden wir uns im Einklang mit allen anderen westdeutschen Bundesländern, die trotz teilweise deutlich höherer Inzidenzen ebenfalls nicht vorzeitig in die Ferien starten, und entsprechen darüber hinaus auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, das in einem aktuellen Urteil ausdrücklich das Recht auf schulische Präsenz betont.
Es ist aber auch sehr deutlich, dass der Umgang mit dieser Pandemie insbesondere bei Eltern von ungeimpften Kindern Ängste und Sorgen hervorruft, denen mit rationalen Argumenten nur begrenzt begegnet werden kann. Wir bieten daher den Familien, die sich einen zusätzlichen Baustein für den Infektionsschutz explizit an den Festtagen wünschen und sich freiwillig isolieren möchten, die Möglichkeit dazu, indem wir vom 20. bis 22. Dezember 2021 die Präsenzpflicht aussetzen. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings auch keine Klassenarbeiten. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen.
Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Das hat sich bewährt und bietet eine gute Absicherung für den Start in das neue Jahr. Nach Auffassung des NLGA sorgen Testungen von Geimpften ohne konkreten Anlass nicht automatisch für mehr Infektionsschutz. Etwas anders sieht es aus, wenn die Testung aufgrund eines Verdachtsfalls in der Lerngruppe erfolgt, also als ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen). Hier bietet die tägliche Testung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe nach fachlicher Einschätzung des NLGA ein gutes, da engmaschiges Netz, um Infektionen auch bei Geimpften entdecken zu können.
Mit der neuen Corona-Landesverordnung haben wir nun geregelt, dass ungetesteten Schülerinnen und Schülern generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt jetzt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abitur- und Abschlussprüfungen. Vorgegeben wird das durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die 3G am Arbeitsplatz vorsieht, so dass eine Ausnahme für berufswahlrelevante Prüfungen nicht mehr gewährt werden muss. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht mit den bekannten Folgen. Wir haben uns zu diesem klaren Schritt entschieden, um Sicherheit in Schule so groß wie möglich zu schreiben.
Erwähnt sei an dieser Stelle auch noch einmal, dass auch weiterhin das Gesundheitsamt für die Anordnung von Quarantäne und Distanzlernen zuständig ist, nicht die Schulleitung. Diese sorgt wie bisher lediglich bei Nichterreichbarkeit des Gesundheitsamtes und nur bei akutem Bedarf für eine kurzfristige Übergangslösung, z. B. Distanzlernen für eine oder mehrere Lerngruppen bei diffusem Infektionsgeschehen bis zur Klärung der Situation. Durch die Einführung von ABIT wird ohnehin ein Automatismus ausgelöst, der schnell und direkt für ein höheres Sicherheitsniveau sorgt, ohne dass dafür erst Quarantänemaßnahmen erfolgen müssen. Das zuständige Gesundheitsamt prüft auch weiterhin die Kontakte im nahen persönlichen Umfeld der infizierten Person, eine Kontaktnachverfolgung durch die Schule wird damit aber in der Regel obsolet.
Gelegentlich erreichen uns Rückfragen zum Infektionsschutz beim Sportunterricht in den Schulen. Dazu lässt sich folgendes feststellen: Gemäß der fachlichen Einschätzung des NLGA ist durch die sportbedingten, schnell und häufig wechselnden Positionierungen der Personen im Raum die individuelle Kontaktzeit zwischen zwei Personen als gering einzuschätzen – von Ausnahmen bei bestimmten Sportarten wie z. B. Ringen, Judo oder Paartanz einmal abgesehen. Somit sei die individuelle Gefahr, wie sie z. B. in Gängen oder in Klassenräumen zu erwarten ist, im Sportunterricht eher nicht gegeben.“
Wir beobachten die Lage permanent und passen die Maßnahmen bei einer Veränderung dieser Einschätzung entsprechend an. Es spricht aber auch nichts dagegen, die Verhaltens- und Vorgehensweisen im Sportunterricht, die sich im vergangenen Jahr im Sinne des Infektionsschutzes bewährt haben, weiter fortzusetzen. Das gilt selbstverständlich nicht nur für den Sportunterricht.
Anders als in allen anderen Bundesländern ist es Kindern im Alter unter 14 Jahren in Niedersachsen derzeit noch gestattet, Alltagsmasken aus Stoff als Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das wird sich nach den Weihnachtsferien ändern, dann werden auch für diese Altersgruppe medizinische Masken zur Vorgabe. Wir empfehlen deshalb schon jetzt das Tragen von OP-Masken für Kinder U14 und werden die Schulen sowie die Eltern und Erziehungsberechtigte im aktuellen Brief darauf hinweisen. Ein entsprechendes NotKontingent in den Schulen ist aus dem Landesbudget vorzuhalten, so wie es bereits jetzt der gängigen Praxis entspricht.
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ konnte das Land Niedersachsen in einem ersten Schritt drei digitale Tools als Landes-Online-Lizenzen erwerben, weitere werden folgen. Die digitalen Tools sollen Sie in den Bereichen Diagnostik, Lernstandserhebung und Förderdiagnostik zusätzlich unterstützen. Zunächst stehen die digitalen Tools als sogenannte Standalone-Anwendung zur Verfügung. Im Laufe des nächsten Jahres werden sie dann in die niedersächsische Bildungscloud migrieren. Wie genau der Zugang zu den Diagnose-Tools ermöglicht wird und wer die Anwendungen nutzen kann, geht den Schulen in Kürze als detaillierte Information zu.
Mit Blick auf das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ lässt sich erfreulicherweise feststellen, dass das Sonderbudget vielerorts schon für tolle Projekte, Aktionen und Programme genutzt wird. Allen Schulen, die sich hier noch in der Planungsphase befinden oder die im Umgang mit dem aktuellen Infektionsgeschehen derzeit andere Schwerpunkte setzen müssen, haben wir erneut mitgeteilt, dass Ihre Ideen zum Aktionsprogramm natürlich auch 2022 noch umgesetzt werden können. Die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen werden uns sicher noch eine ganze Weile beschäftigen. Wir können sehr froh darüber sein, dass es uns gemeinsam mit den Schulen und Schulträgern bis hierher gelungen ist, den Präsenzbetrieb aufrechtzuhalten und allen Kindern und Jugendlichen ein gemeinsames Lernen vor Ort in den Schulen zu ermöglichen. Auch im neuen Jahr wird das unser oberstes Ziel bleiben und wir sind sehr dankbar für die wertvolle Arbeit vor Ort, die genau das unterstützt und überhaupt erst möglich macht.