Überblick über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform in Niedersachsen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens im Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück. Das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) wurde am 7. Juli 2021 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.

Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gelten hingegen die auf Bundesebene beschlossenen Vorschriften gem. § 232 ff. des Bewertungsgesetzes.

Für beide Vorschriften gilt gleichermaßen:

  • Hauptfeststellungsstichtag ist der 1.1.2022
  • Bis zum Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken.
  • Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.

    Zeitstrahl „Grundsteuerreform in Niedersachsen“ Bildrechte: LStN

 

Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell bietet das Flächen-Lage-Modell insbesondere den Vorteil einer deutlich leichteren Administrierbarkeit mit nur noch einer einmaligen Hauptfeststellung für die ca. 3,2 Millionen zu bewertende Grundstücke in Niedersachsen anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus. Nur bei gravierenden Änderungen der Lageverhältnisse, die automatisiert von der Verwaltung überprüft werden, kommt es im Flächen-Lage-Modell zu neuen Steuerbescheiden in den betroffenen Gebieten. Insgesamt bedeutet das also eine erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten auf Seiten der Finanzverwaltung aber auch eine erhebliche Erleichterung für Bürger*innen und Unternehmen.

Nähere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Landesamtes für Steuern Niedersachsen: LStN Niedersachsen