Antragsfristen für das Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche verlängert

Insgesamt stehen in vier Bausteinen nach dem Ablauf der ursprünglichen Antragsfrist zum 01.09.2022 noch rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Antragsverfahren wurde deshalb bis zum 15. November 2022 verlängert, um so noch mehr Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.

Alle Kommunen, die örtliche Träger der Jugendhilfe sind, können unabhängig von bereits bewilligten Anträgen erneut Fördermittel beantragen. Auch die ursprünglich vorgegebene Begrenzung der Zahl der geförderten Jugendplätze pro Landkreis und kreisfreier Stadt wird aufgehoben, so dass landesweit weitere Anträge gestellt werden können.

Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ unterstützt das Land Niedersachsen seit 2021 Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Pandemiefolgen.
Grundfinanziert wird es mit 122 Millionen Euro aus Bundesmitteln, aufgestockt und erweitert wurde das Programm zusätzlich mit 100 Millionen Euro aus Landesmitteln. Auf die Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit entfallen insgesamt 25 Millionen Euro. Das Land fördert dabei die aktiven Begegnungen unter Gleichaltrigen, Stärkung und Bildung neuer Freizeit- und Aktivitätsräume sowie Aktivitäten in Sport, Kunst und Kultur. Kinder und Jugendliche sollen partizipieren, sich einbringen, mitmischen und mitentscheiden. Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Kultur, Sport und Jugend entwickelt und soll für möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich sein.

Durch das Engagement vieler Akteurinnen und Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit konnte bereits ein Großteil der Landesmittel verausgabt werden. Insgesamt stehen in vier Bausteinen nach dem Ablauf der ursprünglichen Antragsfrist zum 01.09.2022 allerdings noch rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Antragsverfahren wurde deshalb bis zum 15. November 2022 verlängert, um so noch mehr Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.

Die Verlängerung betrifft die Bausteine

– Aufwertung und Schaffung von Kinder- und Jugendplätzen
– Kinder- und Jugendfeste
– Sprach-Camps
– Kinder- und Jugendfreizeiten

Alle Kommunen, die örtliche Träger der Jugendhilfe sind, können unabhängig von bereits bewilligten Anträgen erneut Fördermittel beantragen. Auch die ursprünglich vorgegebene Begrenzung der Zahl der geförderten Jugendplätze pro Landkreis und kreisfreier Stadt wird aufgehoben, so dass landesweit weitere Anträge gestellt werden können. Für die Kinder- und Jugendfreizeiten wird für den Durchführungszeitraum vom 28.01.2023 bis zum 30.04.2023 ein erneutes Antragsverfahren eröffnet. Auch hierfür können Fördermittel bis zum 15. November 2022 beantragt werden.
Es gilt zu beachten, dass es sich um Restmittel aus dem Sonderprogramm handelt, sodass die weitere Bewilligung nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt.