Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen zur Senkung der gestiegenen Gas- und Strompreise

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind insbesondere die Kosten für Energie so erheblich gestiegen, dass dies für viele Haushalte, die Industrie und kleine und mittlere Unter- nehmen sowie Akteure der sozialen Infrastruktur ohne die Hilfe des Staates nicht mehr erträglich gewesen wären. Als Niedersächsische Landesregierung haben wir uns daher sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dafür eingesetzt, mit schnellen, konkreten und spürbaren Entlastungen die Preisanstiege zu dämpfen. Uns war klar: Aus der Energiekrise darf keine soziale und keine wirtschaftliche Krise werden!

Mit den ausstehenden Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für eine Preisbremse bei Erdgas, Wärme und Strom schaffen wir neue Regelungen, die dabei helfen werden, durch finanzielle Entlastungen gut und sicher durch diesen Winter zu kommen. Die Preisbremsen werden dabei so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt.

Mit der „Soforthilfe Dezember“ wird allen Haushalten sowie Unternehmen mit einem Ver- brauch von weniger als 1,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) im Jahr Erdgas oder Wärme die komplette Abschlagszahlung für diesen Monat erlassen.

Daran anschließend wird mit der Gas- und Wärmepreisbremse für alle Endverbraucher wie private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr sowie Pflegeeinrichtungen, öffentliche Gebäude und Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen von Januar 2023 bis April 2024 der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Für Fernwärme gilt ein entsprechender Deckel von 9,5 ct/kWh. Damit sinken ganz unmittelbar die monatlichen Abschläge — und wer darüber hinaus noch Energie einspart, kann mit der Jahresabrechnung zusätzlich Geld erstattet bekommen. Aus abwicklungstechnischen Gründen kann die praktische Umsetzung allerdings erst ab März 2023 erfolgen, gilt jedoch rückwirkend.

Die Gaspreisbremse für die Industrie mit einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh im Jahr soll ab Januar 2023 auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden hier auf 7 Cent netto gedeckelt.

Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 gelten. Auch hier werden im März 2023 rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt.

Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden mit einem höheren Verbrauch liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Was bedeutet das im Einzelfall?

Eine vierköpfige Beispiel-Familie mit einer 100 m2-Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15.000 kWh im Jahr. Das sind 1.250 kWh im Monat. Ihr bisheriger Vorkriegs-Gaspreis lag bei 8 ct/kWh, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 ct/kWh. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen —also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Die Gaspreisbremse senkt die eigentlich fällige Gasrechnung also deutlich um 100 Euro pro Monat (275 EUR minus 175 EUR). Außerdem werden die Haushaltskunden durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erd- gas entlastet.

Die Strompreisbremse folgt derselben Logik: eine vierköpfige Familie verbraucht 4.500 kWh Strom im Jahr. Das sind 375 kWh im Monat. Bisher hat sie im bestehenden Ver- trag 30 Cent pro kWh bezahlt. Das sind 113 Euro im Monat. Durch den Preisanstieg werden nun aber 50 Cent pro kWh fällig. Ohne die Strompreisbremse müsste sie damit 188 Euro pro Monat bezahlen —also 75 Euro mehr als bisher. Mit der Strompreis- bremse zahlt sie monatlich nur noch 158 Euro. Die Strompreisbremse senkt damit die eigentlich fällige Stromrechnung um 30 Euro im Monat (188 EUR minus 158 EUR).

Wir haben als Landesregierung vor allem über den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz in den vergangenen Monaten immer wieder auf eine schnelle, umfassende und vor allem lückenlose Finanzierungshilfe gedrängt und dabei viele Details angeregt und unsere Vorschläge in die Beratungen eingebracht. Dazu zählen die rückwirkenden Entlastungen für Januar und Februar, die zusätzlichen Mechanismen für Härtefälle sowie die angemessene Berücksichtigung für kleine und mittlere Unternehmen — insbesondere die energieintensiveren Handwerksbetriebe. Wir werden das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bis zur Bundesratssitzung am 16. Dezember 2022 eng verfolgen. Dabei werden wir auch auf die genaue Ausgestaltung der unterschiedlichen Härtefallregelungen achten. So plant der Bund Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die in den Jahren 2022 und 2023 von besonders hohen Preissteigerungen für Strom und Gas betroffen sind, mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro. Außerdem sehen die Regelungen zur Einführung des Bürgergeldes nunmehr vor, dass sich für Privathaushalte, die eigentlich keine SGB II-Leistungen empfangen, aber aufgrund der Preissteigerungen ihre Energiekosten nicht mehr allein schultern können, zusätzliche, passgenaue Hilfen bei der Übernahme dieser Heizkosten eröffnen.

Um weitere Härten, die bisher nicht durch geplante Regelungen auf Bundesebene abgedeckt werden, haben wir entschieden, im Rahmen des Nachtragshaushaltes auf Landesebene weitere finanzielle Entlastungen zu ermöglichen. Das gilt einerseits für Menschen, die trotz der Entlastungen ihre Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlen können. Hierfür beteiligt sich das Land an kommunalen Härtefallfonds, die gemeinsam mit den Energieversorgungsunter- nehmen aufgelegt werden. Wir wollen zudem verhindern, dass kleine und mittlere Unternehmen trotz der Unterstützungsmaßnahmen des Bundes aufgrund von gestiegenen Energiepreisen in Existenznot geraten, und werden dementsprechend für die Jahre 2022 und 2023 entsprechende Hilfsprogramme mit einem Gesamtvolumen von 200 Mio. Euro implementieren.

Diese werden auch Kostensteigerungen — etwa bei Heizöl oder Pellets —abdecken.

Das, was wir vor der Wahl versprochen haben, halten wir nach der Wahl auch ein!

Insgesamt ist uns damit ein weiteres Entlastungspaket gelungen, das die bisherigen Maßnahmen sinnvoll ergänzt. Dazu zählen

  • das einmalige Energiegeld —auch für Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende
  • die Erhöhung des Wohngeldes und der zusätzliche Heizkostenzuschuss (Wohngeld- Plus)
  • ein Moratorium für Energiesperren
  • die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag
  • die Erhöhung des Steuerfreibetrages sowie der Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht

Die kriegsbedingten Preisanstiege bleiben für alle Beteiligten und für unsere Gesellschaft eine enorme Herausforderung. Aber mit den Maßnahmen aus den Entlastungspaketen sind wir ins- gesamt viel besser gewappnet und können gemeinsam die zusätzlichen Kosten abfedern — und damit erträglicher machen.