Energiepreispauschale für Studierende

Bund und Länder haben sich auf den 15.03.23 als gemeinsamen Starttermin für die Möglichkeit der Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende geeinigt.

Im Vorfeld treten ggf. bereits Fragen auf, die sich mit Blick auf die Beantragung stellen könnten. Eine Vielzahl der Fragen werden vermutlich mit Hilfe der FAQs auf der von Bund und Länder eingerichteten Website Einmalzahlung beantwortet werden können: Einmalzahlung Fragen und Antworten.

Die Fragestellungen, die das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur aus dem politischen Raum bereits erreicht haben und die im Einzelfall ggf. nicht durch die FAQs beantwortet werden können, sind hier beantwortet:

  • Es ist vorgesehen, dass das Antragsverfahren über die zentrale digitale Antragsplattform abgewickelt werden soll. Die Gestaltung der digitalen Antragsplattform für die Einmalzahlung nach dem EPPSG zielt darauf ab, den Studierenden sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschülern möglichst schnell die ihnen zugesagte Einmalzahlung auszuzahlen. Der Bund hat festgelegt, dass die Beantragung der Mittel rein digital ablaufen soll, um den Abfluss der Mittel schnellstmöglich zu gestalten.
  • Der Antrag selbst läuft so ab, dass die Studentinnen und Studenten sich mit ihrer Bund.ID oder Ihrem ELSTER-Zertifikat ausweisen müssen. Daraufhin stellen die Hochschulen und Berufsakademien den Auszubildenden / Studierenden eine PIN zur Identifizierung zur Verfügung. Die PIN soll elektronisch oder via Post übermittelt werden.
  • Auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten, können die EPPSG-Zahlung beantragen. Auch diese müssen sich mit einem BundID-Konto (mindestens mit einer Basisregistrierung) anmelden. Dies ist für ausländische Studierende z. B. über die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels möglich und gilt auch für ausländische Studierende, die nicht aus einem EU-Land kommen.

Weitere Ausführungen finden sich unter den o. g. FAQs auf der Internetseite des Bundes. Die angesprochene Website ist bereits in einer englischen Version bereitgestellt worden.

Einmalzahlung englische Version