Erleichterung bei der Planung von Scheunenfesten – „Veranstaltungen für Ehrenamtliche handhabbar halten, Sicherheit gewährleisten“

Nach den Diskussionen im vergangenen Jahr um die Genehmigung von Scheunenfesten planen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung. Mit der Novelle können zukünftig Veranstaltungen wie Scheunenfeten wieder einfacher durchgeführt werden.

Die Oldenburger Landtagsabgeordneten Hanna Naber und Ulf Prange dazu: „Wir wollen, dass der Landtag im Juni eine novellierte Bauordnung verabschiedet Wir wollen die Hürden für Ehrenamtlichen, die mit größtem Engagement diese Feiern vor Ort organisieren, spürbar absenken. Die sichere Durchführung von Scheunenfeten und anderen Veranstaltung dieser Art wird auch zukünftig im Mittelpunkt des Genehmigungsverfahrens stehen. Fluchtwege oder Brandschutz dürfen nicht vernachlässigt werden. Unsere klare Botschaft: Es soll sicher gefeiert werden und die Verfahren sollen für die Ehrenamtlichen handhabbar bleiben. Dafür werden wir sorgen.“

Damit bereits jetzt die Scheunenfeste geplant und dann durchgeführt werden können, hat das Niedersächsische Bauministerium heute einen Erlass auf den Weg gebracht, durch den sog. „Scheunenfeste“ und andere Veranstaltungen ab sofort so geplant und durchgeführt werden wie nach der geplanten Änderung der Bauordnung. Sprich: Wer heute eine Veranstaltung plant, kann dies schon mit den Verfahrenserleichterungen tun.

Der Niedersächsische Bauminister Olaf Lies fasst es wie folgt zusammen: „Wir haben eine gute Balance zwischen einfachen Regeln und Sicherheitsaspekten für Feierende geschaffen. Dies führt zu Erleichterungen für Veranstalterinnen und Veranstalter und gleichzeitig zur Verfahrenssicherheit für Antragstellende und Behörden. Gerade für Ehrenamtliche muss die Ausrichtung einer Veranstaltung oder eines Festes praktikabel sein. Eins steht fest: Es soll – mit Sicherheit – weiter gefeiert werden.“

Die für Juni angekündigte Novelle der Niedersächsischen Bauordnung enthält weitere Verfahrensvereinfachungen für den Umbau von Bestandsgebäuden. Die Regelungen zur Errichtung von Wärmepumpen und PV-Anlagen auf Garagendächern werden vereinfacht und die Streichung des § 85 Abs. 3 NBauO erleichtert Veränderungen an bestehenden Gebäuden.