Am 2. Juli 2023 hat das Landeskabinett einstimmig die Eckpunkte für den Landeshaushaltsplanentwurf 2024 festgelegt.
Trotz des engen vorgegebenen finanziellen Rahmens, der insbesondere auf die krisenhaften Entwicklungen rund um den russischen Angriffskrieg zurückzuführen ist, sollen für unsere Politik maßgebliche Bereiche deutlich gestärkt werden. So sollen u. a. die Mittel für Krankenhäuser spürbar erhöht, A13 für alle Lehrkräfte flächendeckend in einem Schritt eingeführt und die Landeswohnungsgesellschaft mit einem Startkapital von 100 Millionen Euro ausgestattet werden. Zudem wird die soziale Wohnraumförderung um 795 Mio. Euro bis 2027 (Bundes- und Landesmittel) gestärkt und zusätzliches Personal für die Bekämpfung von Hasskriminalität und Kinderpornographie sowie Cyberkriminalität und Geldautomatensprengung eingestellt. Die Landesvertretungen in Berlin und Brüssel werden personell gestärkt.
Die Ergebnisse zeigen, dass die rot-grüne Landesregierung unter der Führung unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil die bestehenden Herausforderungen in unserem Bundesland beherzt anpackt und mit ruhiger Hand durch Krisen führt.
Die Beschlüsse im Einzelnen:
Corona-Sondervermögen
Im Zuge der sich abschwächenden Infektionslage der Corona-Pandemie sowie der damit verbundenen finanziellen Entwicklungen wurde festgestellt, dass die anvisierten Kredite im Wesentlichen aus dem Corona-Sondervermögen in Höhe von 2,64 Milliarden Euro nicht mehr benötigt werden. Daher entfällt auch die Tilgung dieser Kredite in den nächsten 25 Jahren. Diese Entwicklung und die damit verbundenen Entscheidungen führen ab 2025 zu einer erheblichen jährlichen Einsparung von 110 Millionen Euro an Tilgungszahlungen.
Um die freiwerdenden Mittel perspektivisch sinnvoll einzusetzen, werden drei neue Sondervermögen gebildet:
1) Krankenhausfinanzierung: Jährlich sollen zusätzlich 45 Millionen Euro in die Krankenhausfinanzierung fließen. Da der Landesanteil hier 60 % beträgt, ergibt sich eine Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro, die zusätzlich in diesem Bereich bewegt werden sollen. Außerdem wird das jährliche Krankenhausinvestitionsprogramm in der MiPla dauerhaft auf 230 Millionen Euro festgeschrieben. Damit mobilisieren wir in den nächsten 10 Jahren 3 Milliarden Euro. Davon werden rund 2 Milliarden Euro bereits 2024 bewilligungsfähig gemacht.
2) Wirtschaftsförderfonds (Ökologischer Teil): Ein Betrag von 44 Millionen Euro soll in den Wirtschaftsförderfonds für den ökologischen Teil investiert werden. Insgesamt wird sich die Summe damit auf rund 1 Milliarde Euro belaufen. Von diesem Betrag sollen jährlich 37 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich des Klimaschutz- und Klimafolgenanpassung (MU) und 7 Millionen Euro für Transformation in der Landwirtschaft (ML) verwendet werden.
3) Infrastruktur: Es soll ein Sondervermögen in Höhe von 21 Millionen Euro für die Sanierung von Landesgebäuden eingerichtet werden. Insgesamt werden damit dann rund 500 Millionen Euro für die Verbesserung unserer Infrastruktur zur Verfügung stehen. Gerade mit Blick auf unser Klimagesetz ist dieser Schritt eine wichtige Maßnahme. Da die Hochschulen einen erheblichen Anteil an den Landesliegenschaft haben, profitieren diese ganz besonders von dieser Festlegung.
Für gute Bildung in Niedersachsen
E13/A13 für alle Lehrkräfte: Das Land wird die Vergütung / Besoldung der Grund-, Hauptund Realschullehrer von bisher E12/A12 auf E13/A13 für alle Lehrkräfte in einem Schritt anheben. Darüber hinaus sollen Fachpraxislehrkräfte zukünftig nach E10/A10 eingruppiert werden. Diese Maßnahmen sind richtig und wichtig, um die Attraktivität des Lehrberufs zu steigern und die Arbeit aller Lehrkräfte angemessen anzuerkennen. Zudem wird damit unser zentrales Wahlversprechen umgesetzt.
Verstetigung von Stellen im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“: Die im Aktionsprogramm geschaffenen Stellen an Schulen sollen laut Koalitionsvertrag langfristig gesichert werden. Jetzt erfolgt die Ausfinanzierung erst einmal für das Jahr 2024. Damit soll künftig eine stabile und kontinuierliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Die eingeplanten 997 kw-Vermerke werden nicht in 2024 realisiert, sondern auf 2026 verschoben.
Zusätzliche Förderung freier Schulen: Freie Schulen spielen eine wichtige Rolle in unserem Bildungssystem. Daher sollen die freien Schulen mit zusätzlichen 12 Millionen Euro unterstützt werden. Wir halten damit unser Versprechen aus der letzten Wahlperiode und setzen den „Letter of Intent“ um. Hinzu kommen weitere 26 Millionen Euro für Kostensteigerungen.
Investitionen in den Ganztagsausbau: Der Ausbau des Ganztagsangebots an Schulen ist insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsverpflichtung ab dem Jahr 2026 ein zentrales Anliegen. Hierfür wird eine Vorsorge zur Unterstützung der Kommunen getroffen, für den Fall einer Verständigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Denkbar ist, dass das Land die Hälfte des kommunalen Kofinanzierungsanteils übernimmt und im späteren Betrieb zehn Prozent der dafür vorgesehenen Bundesmittel an die Schulträger weiterleitet. Das Gros der Personalkosten für den Ganztag wird vom Land getragen.
Sanierung von Hochschulen: Um optimale Lern- und Forschungsbedingungen an unseren Hochschulen zu gewährleisten, sollen zusätzlich 94 Millionen Euro für die Sanierung bereitgestellt werden. Hinzu kommt ab dem Jahr 2025 der Anteil an den 21 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für energetische Sanierungen. Diese Mittel ergänzen die bereits im Haushalt vorgesehenen 180 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen an Hochschulen.
Dynamisierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre: Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre soll um zusätzliche 4 Millionen Euro dynamisiert werden. Dies wird sowohl der Weiterentwicklung als auch der Verbesserung der Studienbedingungen an unseren Hochschulen dienen.
Für ein sicheres und gerechtes Niedersachsen
Umgang mit Geflüchteten: Um eine angemessene Betreuung und Integration von Geflüchteten zu gewährleisten, sollen zusätzlich gut 140 Millionen Euro pro Jahr für den weiteren Ausbau der LAB NI sowie ab 2025 weit über 100 Millionen Euro pro Jahr für die Mehrkosten bei den kommunalen Erstattungen in den bestehenden Etat des Ministeriums für Inneres und Sport investiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass denjenigen, die Schutz und Unterstützung benötigen, weiterhin angemessen unterstützt werden können. Die LAB NI soll auf 20.000 Plätze ausgebaut werden, damit die Kommunen mit einem Vorlauf von drei Monaten künftig wissen, wie viele Flüchtlinge sie unterbringen müssen.
Ausfinanzierung der Polizei- und Gitterzulage: Die im zweiten Nachtragshaushalt 2023 angestoßene Finanzierung der Polizei- und Gitterzulage wird erfolgreich verstetigt. Damit kann das Land unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, den Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern sowie Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugbeamten eine angemessene Anerkennung für ihren Einsatz bieten. Niedersachsen ist bei der Polizeizulage Spitzenreiter aller 16 Bundesländer.
Novelle des Brandschutzgesetzes: Im Rahmen der Novelle des Brandschutzgesetzes sollen 3,8 Millionen Euro für die Freistellungskosten der Kinder- und Jugendfeuerwehrwarte sowie für die Digitalisierung der Lehrgangsangebote der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschule (NLBK) bereitgestellt werden. Zudem soll ein Landeskrisenstab eingerichtet werden, um im Ernstfall effektive und koordinierte Maßnahmen ergreifen zu können.
Migrationsberatung: Die Mittel für die Migrationsberatung sollen auf dem Niveau des Jahres 2023 erhalten bleiben. Es wird hier keine – wie ursprünglich angedachte – Kürzung
geben. Im Rahmen der Migrationsberatung sollen 9,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer Integration zu unterstützen.
Zentralstelle Bekämpfung Hasskriminalität: Zur verstärkten Bekämpfung von Hasskriminalität soll die Zentralstelle mit zusätzlichen 7 Stellen ausgestattet werden. Dies stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Diskriminierung und Extremismus dar.
Kinderpornographie-Bekämpfung: Um effektiver gegen Straftaten im Bereich der Kinderpornographie vorgehen zu können, sollen 5 neue Stellen geschaffen werden. Diese Maßnahme unterstreicht unser entschlossenes Vorgehen gegen jegliche Form von Kindesmissbrauch.
Gitterzulage im Maßregelvollzug: Die Einführung einer Gitterzulage in Höhe von 180 Euro im Maßregelvollzug soll umgesetzt werden. Diese wurde bereits im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2023 diskutiert und soll die Attraktivität der Tätigkeit im Maßregelvollzug steigern. Darüber hinaus soll dafür gesorgt werden, dass engagierte Fachkräfte in diesem Bereich gehalten und gewonnen werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine qualitativ hochwertige Betreuung und Rehabilitation der Personen im Maßregelvollzug zu gewährleisten.
Digitalisierung der Justiz: Es sollen zusätzliche Mittel für die Digitalisierung der niedersächsischen Justiz bereitgestellt. Das erklärte Ziel ist, bis zum Jahr 2026 eine komplett digitale Justiz in Niedersachsen zu etablieren. Wir sind hierbei bereits heute auf einem guten Weg.
Digitalisierung der IT-Landesverwaltung: Die Landesregierung hat beschlossen, für die Digitalisierung der IT-Landesverwaltung Investitionsmittel von 50 Millionen Euro bereitzustellen. Darüber hinaus soll eine Anschubfinanzierung für die Kommunen in Höhe von knapp 12 Millionen Euro als Anschubfinanzierung bei den Kommunen für die Nutzung zentraler Online-Dienste und IT-Verfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes vorgesehen werden. Hinzu kommen 121 Millionen Euro und 244 Stellen bzw. Vollzeiteinheiten für IT-Verfahren. In der Mittelfristigen Planung ist damit insgesamt für die Digitalisierung der Verwaltung eine Erhöhung der Ansätze um knapp eine halbe Milliarde Euro geplant.
Für die soziale und kulturelle Infrastruktur in Niedersachsen
Krankenhausinvestitionsförderung: Durch die vorhandenen Mittel in der Krankenhausinvestitionsförderung und dem Sondervermögen sollen im Jahr 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro ausgebracht werden. Dies ist ein weiterer eindrucksvoller Beleg dafür, dass uns die Krankenhäuser besonders am Herzen liegen und wir in den nächsten 10 Jahren insgesamt über 3 Milliarden Euro in die Weiterentwicklung und Modernisierung unserer Krankenhäuser investieren werden.
Ausfinanzierung zusätzlicher Plätze im Maßregelvollzug: Im Jahr 2024 sollen 152 zusätzliche Plätze im Maßregelvollzug ausfinanziert werden. Damit schaffen wir wichtige Voraussetzungen für eine angemessene Versorgung und Betreuung von Menschen, die auf eine besondere Unterstützung angewiesen sind.
Förderung regionaler Gesundheitszentren: Es sollen 10 Millionen Euro bereitgestellt werden, um die Förderung regionaler Gesundheitszentren zu unterstützen. Diese Zentren werden künftig eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in Niedersachsen spielen. Außerdem werden Träger, die einen Krankenhausstandort aufgeben müssen, beim Rückbau finanziell unterstützt. In 2024 sollen hierfür 11,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Gründung der Landeswohnungsgesellschaft: Mit einem Startkapital von 100 Millionen Euro soll unsere Landeswohnungsgesellschaft finanziell gut ausgestattet werden. Sie wird eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum spielen und damit eine nachhaltige Lösung für die Wohnraumknappheit in unserem Bundesland bieten.
Fortführung des Deutschlandtickets: Es sollen 120 Millionen Euro investiert werden, um das Deutschlandticket auch im Jahr 2024 fortzuführen. Damit wird weiterhin eine kostengünstige Mobilität und der Zugang zu Bildung, Arbeit und Freizeitangeboten für unsere Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Soziale Wohnraumförderung: Das Land setzt sich verstärkt für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein und wird bis zum Jahr 2027 250 Millionen Euro an Kofinanzierungsmitteln für die soziale Wohnraumförderung bereitstellen. Damit sollen gezielt Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen, dass alle Menschen in Niedersachsen ein sicheres und bezahlbares Zuhause finden. Damit wird bis 2027 die soziale Wohnraumförderung um 795 Mio. Euro bis 2027 (Bundes- und Landesmittel) gesteigert.
Tarifsteigerungen für die Staatstheater: Die Tarifsteigerungen des niedersächsischen Staatstheaters in Hannover sollen übernommen werden, um die Attraktivität des kulturellen Angebots auch zukünftig zu erhalten.
Mehr Mittel für die Kultur: Die Fördermittel für die Kultur sollen um 5 Millionen Euro erhöht werden, um die Kulturlandschaft in Niedersachsen weiter zu stärken. Diese Mittel sollen u. a. den kommunalen Theatern zugutekommen und in weitere kulturelle Einrichtungen fließen.
Für den starken Wirtschaftsstandort Niedersachsen
Landesstraßenbauplanfonds: Der Landesstraßenbauplanfonds soll um 20 Millionen Euro erhöht werden und beliefe sich somit auf insgesamt 104,5 Millionen Euro. Die DILAU-Mittel werden um 5 Millionen Euro auf 45,7 Millionen erhöht und die Landesstraßenbauverwaltung personell gestärkt. Dies dient dem Ziel, den Ausbau und die Instandhaltung unserer Landesstraßen (insbesondere die Sanierung von Brücken) effizienter voranzutreiben und die Verkehrsinfrastruktur in Niedersachsen weiter stärken.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Um die Genehmigungsverfahren im Bereich des MU effizienter abwickeln zu können, sollen zusätzlich 30 Stellen geschaffen werden. Dieser Stellenzuwachs soll eine schnellere Bearbeitung von Anträgen und eine Verkürzung der Wartezeiten mit sich bringen.
Großschiffliegeplatz Emden: Der zukünftige Großschiffsliegeplatz soll eine Abfertigung von Schiffen mit einem Tiefgang bis 10,70 Metern und einer Länge von bis zu 265 Metern ermöglichen. Im Zuge des Masterplan Ems soll der Großschiffliegeplatz mit 70 Millionen Euro hinterlegt werden. Mit dieser Maßnahme soll der Emder Hafen als Drehscheibe im europäischen und überseeischen Umschlag weiter gestärkt werden.
Nachwuchsgewinnung für die Landesverwaltung: Hierfür sollen 2 Millionen Euro bereitgestellt werden, um gezielt Fachkräfte zu gewinnen und diese langfristig zu binden. Dieser Schritt soll den Herausforderungen des demografischen Wandels entgegenwirken und eine leistungsfähige Verwaltung auch für die kommenden Jahre sicherstellen.
Für unsere Umwelt und Landwirtschaft
Schutzmaßnahmen für den Herdenschutz: Der Herdenschutz gegen den Wolf soll auch in 2024 mit Mitteln in Höhe von 8 Millionen Euro finanziert werden. Mit diesem finanziellen Schub soll der Schutz von Weidetieren effektiver gestaltet und die LandwirtInnen gezielt dabei unterstützt werden, ihre Tiere vor möglichen Angriffen seitens des Wolfs zu bewahren.
Der Niedersächsische Weg: Der Niedersächsische Weg, unser wegweisendes Konzept für eine nachhaltige und umweltverträgliche Landwirtschaft, soll ausfinanziert werden. Dies ermöglicht uns, die darin enthaltenen Maßnahmen weiterhin erfolgreich umzusetzen und den Schutz von Natur, Klima und Umwelt in Niedersachsen weiter voranzutreiben.
Transformation in der Landwirtschaft: Um die notwendige Transformation in der Landwirtschaft zu unterstützen, sollen jährlich 7 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel sollen dazu beitragen, den Wandel hin zu nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Anbau- und Bewirtschaftungsmethoden zu fördern.
Moorkompetenzzentrum: Ein Moorkompetenzzentrum soll eingerichtet werden, um die Erforschung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung unserer Moore voranzutreiben. Mit diesem Zentrum soll eine Plattform für Expertinnen und Experten geschaffen werden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln und den Erhalt unserer wertvollen Moorlandschaften zu gewährleisten.
Überwachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes: Die Zuständigkeit für die Überwachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes soll von den Landkreisen und kreisfreien Städten zurück an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gehen. Durch diese Umstrukturierung soll die Überwachung und Kontrolle weiter harmonisiert und die bisherigen Aufgabenträger entlastet werden.
Niedersachsen in Europa
Stärkung der Landesvertretung in Brüssel: Um die Interessen Niedersachsens auf europäischer Ebene noch stärker vertreten zu können, soll die Landesvertretung in Brüssel gezielt gestärkt werden. Durch die Schaffung zusätzlicher Stellen soll eine noch effektivere Präsenz und eine noch bessere Wahrnehmung unserer Anliegen in der EU geschaffen werden.
Einstellung von Geldern für die Partnerschaft Niedersachsens mit der Ukraine: Künftig sollen 2 Millionen Euro jährlich für eine Partnerschaft Niedersachsens mit einer Region in der Ukraine bereitgestellt werden.