Prange als justizpolitischer Sprecher wiedergewählt

Klausurtagung des justizpolitischen Arbeitskreises vom 15. bis 17. März 2023 in Hildesheim - Austausch mit Vertreter*innen von Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft

Auf der Fraktionssitzung am 1. November 2022 wurde Prange erneut als justizpolitischer Sprecher seiner Fraktion wiedergewählt und ist damit im Fraktionsvorstand für die Themenbereiche Justiz, Justizvollzug, Verfassung und Medien zuständig.

„Die zunehmende Verrohung in Teilen unserer Gesellschaft stellt unseren Rechtsstaat vor große Herausforderungen. Die Justiz und die Präventionsarbeit müssen gestärkt werden. Dass der Bau des Gerichtszentrums in Oldenburg im Koalitionsvertrag steht, ist eine gute Nachricht für die Stadt.“ so Ulf Prange.

 

Aus dem Regierungsprogramm 2022 – 2027:

Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Eine gute Justizpolitik muss dafür sorgen, dass alle vor dem Gesetz gleich behandelt werden und einen einfachen und guten Zugang zum Recht haben.

Wir werden für eine gute personelle und sachliche Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgen. Ein Schwerpunkt wird die Aufstockung des Justizpersonals auf 1,0 nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y für alle Dienste sein. Über ein Landesinvestitionsprogramm werden wir Investitionen in Sicherheit, Barrierefreiheit und Klimaneutralität in den Justizgebäuden angehen. Die Umsetzung der großen Bauvorhaben (Gerichtszentrum Oldenburg und Gerichtsgebäude für die Staatsschutzsenate in Celle) werden wir beschleunigen. Gewalt und Bedrohungen gegen Beschäftigte in der Justiz nehmen wir ernst. Neben baulichen Maßnahmen werden wir dafür Sorge tragen, dass flächendeckend Einlasskontrollen in den Gerichten und Justizbehörden stattfinden. Die regionalen Sicherheitsteams werden wir ausbauen und verstärken sowie den Wachtmeisterdienst attraktiver gestalten. Private Sicherheitsdienste werden wir in der Justiz nicht einsetzen.

Wir stehen für den Erhalt der bestehenden Gerichtsstruktur in der Fläche, insbesondere für die Absicherung der kleinen Amtsgerichte. Deshalb setzen wir uns für die Erhöhung des für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgerichten maßgeblichen Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf 7.500 Euro ein.

Die Digitalisierung der Justiz werden wir beschleunigen. Den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte werden wir mit hinreichenden Haushaltsmitteln und personellen Ressourcen beim ZIB sicherstellen. Den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Legal Tec werden wir den Gerichten und Staatsanwaltschaften stärker zugänglich machen, insbesondere zur Aufbereitung in Groß- und Massenverfahren. Diese Instrumente dürfen die richterliche Entscheidung aber nicht ersetzen, sondern sollen die Arbeit vereinfachen und unterstützen. Ferner werden wir den Einsatz von Videovernehmungen und hybriden Sitzungsformaten weiter ausbauen.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen ist in besonderem Maß belastet, insbesondere durch die hohen Verfahrensbestände im Bereich des Asylrechts. Dies führt zu einer langen Verfahrensdauer nicht nur in Asylverfahren. Um die Energiewende und den Umbau zu einem klimaneutralen Niedersachsen voranzubringen, müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren – etwa im Bereich der Windenergie – beschleunigt werden. Die Möglichkeiten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes für den Bereich der Justiz werden wir nutzen und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusätzliche besondere Spruchkörper bilden, in denen die Rechtsgebiete des Planungs- und Genehmigungsrechts zusammengefasst werden. Wir werden eine auskömmliche personelle und sachliche Ausstattung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sicherstellen.

Die Fachkräftegewinnung für die Justiz wird bezogen auf alle Dienste herausfordernder. Dem werden wir durch attraktive Arbeitsbedingungen in der Justiz und bessere Aufstiegsmöglichkeiten begegnen. Dazu zählen der Ausbau von Homeoffice, die weitere Ausstattung der Beschäftigten mit Notebooks und die Stärkung der Fort- und Weiterbildung. Die Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Justiz werden wir stärken. Für Richterinnen und Richter werden wir die Einführung einer Fortbildungsberechtigung und -verpflichtung durch ein Landesgesetz prüfen.

Nach unserem Selbstverständnis müssen staatliche Verwaltung und Justiz sich an den Bedürfnissen und Problemen der Bürgerinnen und Bürger orientieren und auf deren Interessen eingehen. Wir verfolgen daher das Ziel, die niedersächsische Justiz bürgerfreundlicher zu gestalten und teilweise noch bestehende Schwellenängste abzubauen. Neben der Barrierefreiheit bei der Kommunikation und von Gebäuden setzen wir auf eine starke Präsenz der Justiz in der Fläche. Den Bürgerservice werden wir durch zentrale Justizservicestellen an den Gerichten und gute Internetauftritte der Justiz verbessern. Die Rechtsantragsstellen werden wir durch den Einsatz von Legal Tech digitalisieren und so ein zusätzliches Angebot schaffen. Bei Staatsanwaltschaften und Gerichten werden wir nach dem Vorbild der Polizei Niedersachsen LSBTIQ-Ansprechpersonen benennen.

Wir werden uns dafür einsetzen, den Anwendungsbereich der Musterfeststellungsklage zu erweitern und das Verfahren zu vereinfachen. Im Bereich des Verwaltungsrechts werden wir den Anwendungsbereich des Widerspruchsverfahrens ausweiten. Einschränkungen beim Zugang zum Recht, etwa durch Einschränkungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, werden wir uns entgegenstellen.

Die alternative Streitschlichtung, insbesondere die gerichtliche und anwaltliche Mediation, werden wir stärken. Diese Verfahren führen zu einer nachhaltigen Befriedung von Konflikten und entlasten die Justiz. Hier werden wir zusätzliche Anreize schaffen.

Unser Rechtsstaat steht durch gesellschaftliche Veränderungen, durch die fortschreitende Digitalisierung und neue Kriminalitätsformen und -phänomene vor großen Herausforderungen. Wir stehen für einen starken und wehrhaften Rechtsstaat, der diesen Anforderungen gewachsen ist. Handlungsbedarfe sehen wir hier insbesondere im Strafrecht, und zwar in folgenden Kriminalitätsfeldern:

Sexualisierte Gewalt / Kinderpornografie
Hass und Hetze
Terrorismus, politischer und religiöser Extremismus
Clankriminalität
Internet- und Cyberkriminalität
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen

In diesen Bereichen werden wir die von uns geschaffenen Zentralstellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften weiter ausbauen bzw. weitere Strukturen aufbauen. So stellen wir sicher, dass die Bearbeitung dieser Kriminalitätsfelder durch hoch spezialisierte Beschäftigte erfolgt. Eine Vernetzung mit anderen staatlichen Stellen ist auch institutionell sicherzustellen. Um die Auswertung von Daten zu beschleunigen und zu verbessern, sind eine gute IT-Ausstattung und der unterstützende Einsatz von KI vorzusehen.

Wir werden die Rechtsdurchsetzung in Messengerdiensten, in sozialen Netzwerken und in digitalen Medien stärken. Straftaten müssen im digitalen Raum genauso wie im analogen Bereich geahndet werden.